Radunfall durch ungesicherte Baustell - klagen ?

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Hallo,

ich hatte am 08.04.2010 einen Unfall mit dem Rennrad. Ich bin eine abschüssige Straße in einem Ort gefahren und kam zum Sturz. Ich habe mir ein Schlüßelbein und 3 Rippen gebrochen und bin bis heute noch in Behandlung.

Grund des Sturzes war eine ca. 50 cm breiter und ca. 100 Meter lange Fräskante in der Straße. Hier hatte eine Baufirma im Herbst 2009 ein Kabel verlegt und nur die Grobschicht draufgemacht. Somit war der Bereich ca. 3 cm tiefer mit einer 90 Grad kante. Die Baustelle war nicht abgesichert, dies hat die Polizei in ihrem Bericht auch so festgehalten. Es hat mich auch der Bauleiter von der Fa. besucht, hat sich entschuldigt und den Fall seiner Haftpflicht gemeldet.

Da ich einen Rechtsschutz habe , hab ich mir auch gleich einen Anwalt genommen. Extra beim ADAC angerufen und mir einen empfehlen lassen.

Der hat mir gleich am Telefen gesagt, das die Chancen sehr schlecht sind. Ich machte einen Termin und zeigte in Fotos , die meine Frau von der Unfallstelle gemacht hat, dann meinte er, das die Chancen eigntlich nicht so schlecht sind.

Mittlerweile ist ja einige zeit vergangen und ich bekam letzte Woche einen Brief vom Anwalt, das wir das ganze nochmal durchsprechen sollten.
Ich wollte einen Termin machen, da sagte mir die Dame am Telefon, das den Fall jetzt ein anderer Anwalt betreut, da der erste jetzt etwas kürzer tritt :confused:
Der neue Anwalt (kurz vor der Rente) wollte mir dann einreden, das man das ganze eh vergessen kann - war ganz unfreundlich, mein Frau wollte gleich wieder gehen. Ich hab ihm dann klargemacht, das ich das nicht einsehe, wenn eine Firma ein Loch in die Straße gräbt, dies nicht mal absichert und dann für nichts haftbar ist :mad:
Er har dann umgeschwenkt, und dann gesagt, er wird es mal versuchen. Ich nehm mal an, da der Streitwert ( ca. 3500,00 Euro Schaden, schätze mal so 2000,00 Euro Schmerzensgeld) relativ niedrig ist, und er somit nicht so viel verdienen kann, und er seine Schäfchen schon im trockenen hat, intessiert dem das relativ wenig.

Was meint Ihr, soll ich vor Gericht ziehen ?

Danke


Schöne Grüße

Hans
 
Du solltest zunächst den Anwalt wechseln. Mit dem Anwalt vor Gericht? Da kannst du lieber gleich versuchen, dein Schmerzensgeld bei der Lottogesellschaft einzutreiben.
Wie deine Chancen letztendlich vor Gericht stehen, wird hier aus der Ferne kaum jemand realistisch beurteilen können.
 
was ich nicht verstehe, der baustellenfritze hat das seiner versicherung gemeldet. hast du von denen nix bekommen?
 
ich frage mich, wie man eine
übersehen kann.
vielleicht solltest du deine befähigung, ein fahrzeug im öffentlichen straßenverkehr zu führen, noch einmal konsequent und selbstkritisch überdenken.

ich erkläre es Dir ganz speziell

die Fräskante war nach einer Kuppe und gleichzeitig in einer Kurve. außerdem gibt es wie in allen Städten oder Dörfern zig frische oder alte Teerflecken oder Streifen. Die kann man sehr wohl sehen, aber wenn bei einer dieser "Teerflecken" die Feinschicht noch fehlt, das kann man sehr schwer erkennen.
Auch zu beweisen, wenn man die Fotos vor dem Unfall, also nur mit Grobschicht, und nach dem Unfall (wurde kurz nach dem unfall geteert) vergleicht, man sieht auf den Fotos keinen Unterschied - beide schauen aus wie frisch geteert, nur eben davor mit 3cm kante.

:wut:
 
Das Bauunternehmen wird die falsche anlaufstelle sein, wenn die Arbeiten schon abgeschlossen sind.

Eig. werden Baustellen von der Stadt angeschaut und wenn alles passt wird sie übernommen.

Und generell: Wenn ein Bauunternehmen einen Auftrag nicht vollständig bearbeit (in dem Fall neu Teeren), liegt das meistens daran das kein Geld mehr da ist.

Ob das alles auch bei dir so ist kann ich dir natürlich nicht garantieren.

MfG
 
So eine Kante kann man zum Beispiel auch für einen Schatten oder unterschiedlichen Straßenbelag halten.
na und?
dann ist man einfach zu schnell dran gewesen,
oder hatte - wie schon genannt - nicht die Fähigkeit ein "Fahrzeug" zu führen ...

PS: SOLCHE Leute sind der Grund, warum es hier in Österreich nie zu einer generellen Freigabe der Forststraßen kommen wird
:(
Nicht fähig auf Sicht zu fahren und dann noch einen "Schuldigen" für das eigene Unvermögen suchen...
Wäre ich Waldbesitzer, würd ich da auch nie mein Gelände freigeben.


PPS: OP, geh besser Nordic Walken.
 
mit dem auto kann so ne 3cm kante aber auch böse ins auge gehen. haste niederquerschnitt mit alus drauf kannst dir da schnell reifen und felge platt machen...
 
Unfall war am 8.4. 2010 und du denkst nunmehr ca. 4 Monate später über eine Klage nach:confused: Wieso erst jetzt? Sowas sollte man zeitnah einleiten oder nicht? Und ja ich würde Klagen. Im Normalfall prüft deine Rechtsschutz die Erfolgsaussichten genau, wenn diese gut sind gibt sie grünes Licht für die Kostenübernahme. Wenn sie kein grünes Licht gibt sind die Chancen schlecht und ich würde es dann lassen, ansonsten wenn die RS zahlt immer fleißig klagen.
 
oder verkauf das Rennrad und fahr mtb, da merkste ne 3cm Kante gar nicht. :D

Dass es auf ner normalen Straße mal ne Kante oder ein Schlagloch hat ist doch nicht so überraschend, und entsprechend sollte man fahren oder es eben drauf ankommen lassen. Wenn dann aber was schiefgeht gleich nen Schuldigen zu suchen und verklagen zu wollen halte ich für eine dämliche Einstellung. Genau weil das geht und gemacht wird dürfen mtbler sich nirgends "selbst gefährden" indem sie abseits der Wege fahren. Ein bisschen mehr Selbstverantwortung bitte.
 
na und?
dann ist man einfach zu schnell dran gewesen,
oder hatte - wie schon genannt - nicht die Fähigkeit ein "Fahrzeug" zu führen ...

PS: SOLCHE Leute sind der Grund, warum es hier in Österreich nie zu einer generellen Freigabe der Forststraßen kommen wird
:(
Nicht fähig auf Sicht zu fahren und dann noch einen "Schuldigen" für das eigene Unvermögen suchen...
Wäre ich Waldbesitzer, würd ich da auch nie mein Gelände freigeben.


PPS: OP, geh besser Nordic Walken.

Was zum Geier soll denn jetzt ein Unfall auf einer öffentlichen Straße mit dem Fahren im Wald und unbefestigten Wegen zu tun haben? Wenn ich auf einer asphaltierten Straße fahre erwarte ich einfach, dass diese in einem üblichen Zustand (also mehr oder weniger glatt und keine harten, mehrere cm hohen Kanten oder Schlaglöcher) befindet wenn nicht mittels Beschilderung auf Schäden hingewiesen wird. Das nennt sich Verkehrssicherungspflicht.
Auf unbefestigten Wegen dagegen muss ich damit rechnen, dass Hindernisse auftauchen. Das ist etwas komplett anderes.
 
Stell ma ein Bild von der Fahrbahn Online, dann kan man sagen ob eine Klage was brignt oder nicht. Aber ihr Rennradfahrer fahrt ja sowieso immer auf der Fahrbahn und nicht auf dem Sonderweg für Fahrräder.
Wenn das der Fall ist (war) brauchst du eh nicht dran zu denken eine klage einzleiten.
 
ich find auch man sollte in dem fall klagen. besonders bei der verletzung. und wenn man schon ne rechtsschutz hat, warum nicht. eine öffentliche straße ist was anderes als ein forstweg. eine gewisse sicherheit sollte gewährleistet sein.
 
Abseits der Wege rechnet man ja auch mit fast allem und wenn dann was passiert bin ich selber schuld, ich bin ja auch bewusst ein Risiko eingegangen. Aber im öffentlichen Verkehrsraum muss eine Baustelle entsprechend gesichert und erkennbar gekennzeichnet werden, schließlich rechnet man damit das es so ist. Ist das nicht der Fall geht man davon aus das alles in Ordnung ist. Zudem ist hier nicht nur die Felge am Vorderrad kaputt gegangen sondern ein Personenschaden ist entstanden der m.M. deutlich schwerer wiegt als ein lapidarer Sachschaden. Irgendwer hat da Mist gebaut und muss dafür gerade stehen. Wer das war kann meist nur ein Gericht klären, da meist niemand den schwarzen Peter haben will. Also muss man klagen. Ich versteh auch nicht was die Leute immer haben, so funktioniert das in einem gewaltengeteilten Rechtsstaat. Wenn sich niemand freiwillig meldet der einen Fehler eingesteht und die, meist finanzielle, Verantwortung über nimmt muss man sich sein Recht vor Gericht erstreiten.
 
Unfall war am 8.4. 2010 und du denkst nunmehr ca. 4 Monate später über eine Klage nach:confused: Wieso erst jetzt? Sowas sollte man zeitnah einleiten oder nicht? Und ja ich würde Klagen. Im Normalfall prüft deine Rechtsschutz die Erfolgsaussichten genau, wenn diese gut sind gibt sie grünes Licht für die Kostenübernahme. Wenn sie kein grünes Licht gibt sind die Chancen schlecht und ich würde es dann lassen, ansonsten wenn die RS zahlt immer fleißig klagen.

Hallo,

hab natürlich nach dem Krankenhaus (1 Woche) sofort den Anwalt eingeschaltet - aber das ganze dauert ..
und mein Rechtsschutz hat grünes Licht gegeben
 
Das Bauunternehmen wird die falsche anlaufstelle sein, wenn die Arbeiten schon abgeschlossen sind.

Eig. werden Baustellen von der Stadt angeschaut und wenn alles passt wird sie übernommen.

Und generell: Wenn ein Bauunternehmen einen Auftrag nicht vollständig bearbeit (in dem Fall neu Teeren), liegt das meistens daran das kein Geld mehr da ist.

Ob das alles auch bei dir so ist kann ich dir natürlich nicht garantieren.

MfG

der Anwalt sieht es ähnlich - letztendlich ist die Stadt verantwortlich

Der Auftraggeber der Baufirma war die Telekom
 
na und?
dann ist man einfach zu schnell dran gewesen,
oder hatte - wie schon genannt - nicht die Fähigkeit ein "Fahrzeug" zu führen ...

PS: SOLCHE Leute sind der Grund, warum es hier in Österreich nie zu einer generellen Freigabe der Forststraßen kommen wird
:(
Nicht fähig auf Sicht zu fahren und dann noch einen "Schuldigen" für das eigene Unvermögen suchen...
Wäre ich Waldbesitzer, würd ich da auch nie mein Gelände freigeben.


PPS: OP, geh besser Nordic Walken.

ich war schon oft in Österreich mit dem Mountainbike, und da hat es mich auch schon des öfteren geschmissen und ich würde nicht im Traum daran denken jemanden dafür zu beschuldigen - passiert halt im Gelände

aber mir geht nicht ein, wenn jemand ein Loch gräbt , nicht absichert und dann fällt einer rein und es heißt: selber schuld, mußt halt schauen.

nein - derjenige, der ein Loch gräbt, muß absichern, und das muß den deutlich gesagt werden- bestrafen !
 
Was zum Geier soll denn jetzt ein Unfall auf einer öffentlichen Straße mit dem Fahren im Wald und unbefestigten Wegen zu tun haben? Wenn ich auf einer asphaltierten Straße fahre erwarte ich einfach, dass diese in einem üblichen Zustand (also mehr oder weniger glatt und keine harten, mehrere cm hohen Kanten oder Schlaglöcher) befindet wenn nicht mittels Beschilderung auf Schäden hingewiesen wird. Das nennt sich Verkehrssicherungspflicht.
Auf unbefestigten Wegen dagegen muss ich damit rechnen, dass Hindernisse auftauchen. Das ist etwas komplett anderes.

:daumen:
 
Stell ma ein Bild von der Fahrbahn Online, dann kan man sagen ob eine Klage was brignt oder nicht. Aber ihr Rennradfahrer fahrt ja sowieso immer auf der Fahrbahn und nicht auf dem Sonderweg für Fahrräder.
Wenn das der Fall ist (war) brauchst du eh nicht dran zu denken eine klage einzleiten.

war kein Radweg in der Nähe
 
Abseits der Wege rechnet man ja auch mit fast allem und wenn dann was passiert bin ich selber schuld, ich bin ja auch bewusst ein Risiko eingegangen. Aber im öffentlichen Verkehrsraum muss eine Baustelle entsprechend gesichert und erkennbar gekennzeichnet werden, schließlich rechnet man damit das es so ist. Ist das nicht der Fall geht man davon aus das alles in Ordnung ist. Zudem ist hier nicht nur die Felge am Vorderrad kaputt gegangen sondern ein Personenschaden ist entstanden der m.M. deutlich schwerer wiegt als ein lapidarer Sachschaden. Irgendwer hat da Mist gebaut und muss dafür gerade stehen. Wer das war kann meist nur ein Gericht klären, da meist niemand den schwarzen Peter haben will. Also muss man klagen. Ich versteh auch nicht was die Leute immer haben, so funktioniert das in einem gewaltengeteilten Rechtsstaat. Wenn sich niemand freiwillig meldet der einen Fehler eingesteht und die, meist finanzielle, Verantwortung über nimmt muss man sich sein Recht vor Gericht erstreiten.

so seh ich das auch

leider ist es so, wenn die Stadt verantwortlich ist, ist das Gericht meißt auf der Seite der Komune (eine Krähe hacht der anderen kein Auge aus)
wenn eine Privatperson schuld ist, schlägt das Gericht gnadenlos zu.

Mir ist auch klar, das ich eine Teilschuld bekommen werde, vielleicht ein Drittel bis zu 50 %. Ganu Schuldlos bin ich nicht, das ändert aber nichts daran, das die Baustelle nicht gesichert war, und das ist strafbar.
 
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ONTOPIC: Ob du vor Gericht sollst kann dir keiner sicher sagen...auf Hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.
 
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