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Das falsche Schuhwerk.... erklär das mal meinem Chef, dem ist egal wie das Wetter ist, ich hab da Schuhe passend zum Anzug zu tragen und das bevor ich die Tür rein komme. Mach ich das nicht kann ich auch nachhause gehen und mir entsprechendes Schuhwerk holen um dann einen neuen Job zu bekommen.Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.
Nö, wofür auch, siehe Helmpflicht Thread.Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.
Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.
Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.
Ich fahre RR und solche kannten gibt es bei mir auch und wenn man nicht Blind ist oder Nachts mit Sonnenbrille fährt sieht man das, wenn man dann keine zeit mehr hat zu bremsen oder auszuweichen muss man wohl langsamer fahren auch wenn der schnitt drunter leidet.![]()
Nur wenn man Langsam fährt bricht man sich keine Rippen dann stellt man den Fuß hin und gut oder hat ne Schürfwunde aber klagen macht ja auch Spaß also immerzu![]()
Voll daneben aber is ja schon spät
deinen letzten Satz musst du mir noch mal erklären.
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.
Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.
Ihr seid ja so clever...
sowas hatten wir bei uns auch zog sich über die halbe straßenlänge durchsetzt mit diesen kleinen gulli (wasserschieber) deckeln welche cm hoch rausstanden. war natürlich nicht eine gerade spur sondern sprang mal 40cm nach links und wieder zurück
dieser "streifen" war genau zwischen den rechts parkenden autos und den links vorbeirauschenden.
das macht dann richtig spaß die aufmerksamkeit zwischen den autos links den aufgehenden türen rechts und den fahrbahnunebenheiten zu verteilen![]()
passte nicht auf die straße auf legts dich - wenns ungünstig ist fährt grad der 40to mit 60 kmh hinter dir und dann brauchste wirklich nicht mehr zu klagen![]()
@Hans:.... vielleicht hilfts Dir ja.
man könnte ja folgendes überlegen:
Da der Zweck der Baumaßnahme (neuer oberbelag) nicht erreicht ist, fällt es leicht zu sagen das ist noch eine Baustelle. (Zu klären wäre jetzt noch warum da der Oberbelag fehlte, sonst fliegt die Argumentation die ich anführe in die Luft)
Wenn es also noch eine Baustelle ist. heißt das irgendeiner hat hier seine Sicherungspflicht verletzt. Im Zweifel immer der Bauherr (unterhaltspflichtiger Besitzer der Straße, hier wahrscheinlich eine Kommune oder ein Landkreis). Also ist er der erste Ansprechpartner der BAUHERR. Ist die Baumaßnahme offiziell noch im Gange (wegen Winterausfallzeiten oder -unterbrechung, kein Geld des Bauherren und daraus resultierender Verzögerung etc. etc.) so ist es eine Baustelle und der Auftragnehmer des Bauherren in der Sicherungspflicht. Solange keine Abnahme solange keine Gefahrenübergang des AN an den AG. Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Besitzer des Straße. Geschieht die Sanierung im Eigenbetrieb (Bauhof) des Straßenbesitzer gilt selbiges.
Gute Besserung.