Radunfall durch ungesicherte Baustell - klagen ?

Gehen die Indienfans eigentlich auch in Indien zum Arzt???


Wieviele Flachköpper laufen hier eigentlich rum?? Fahrt erst mal auf'm Rennrad, bevor ihr das Maul aufreißt. Und gewöhnt euch endlich daran, dass nicht alle eindimensional denken/handeln/fahren.
 
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.
Das falsche Schuhwerk.... erklär das mal meinem Chef, dem ist egal wie das Wetter ist, ich hab da Schuhe passend zum Anzug zu tragen und das bevor ich die Tür rein komme. Mach ich das nicht kann ich auch nachhause gehen und mir entsprechendes Schuhwerk holen um dann einen neuen Job zu bekommen.

Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.
Nö, wofür auch, siehe Helmpflicht Thread.
 
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.

Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.

Im letzten Punkt scheiden sich die Geister.............
Darüber jetzt zu diskutieren wäre wohl wenig zielführend.
Aber mit ner gebrochenen Schulter und 3 kaputten Rippen wäre hier wohl jeder sauer.
Und auf Fräskanten im Asphalt sollte durch Beschilderung hin gewiesen werden.Ich würde auch klagen.;)
 
Ich fahre RR und solche kannten gibt es bei mir auch und wenn man nicht Blind ist oder Nachts mit Sonnenbrille fährt sieht man das, wenn man dann keine zeit mehr hat zu bremsen oder auszuweichen muss man wohl langsamer fahren auch wenn der schnitt drunter leidet.:D
 
Klar jeder sollte umsichtig fahren.
Klagen würde ich dennoch!Warum????
Weil ich ab der 7.Woche Arbeitsunfahigkeit nur noch Krankengeld bekomme!
Klarer Verdienstausfall! ;-)
 
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.

Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.

Verantwortung gegenüber einer/unserer Gesellschaft bzw. gegenüber Anderen scheint mir dagegen gegenüber der oft gebriesenen Eigenverantwortung die fast schon in Richtung Egomanie schlägt ein bisserl zu kurz zu kommen.
Wenn so ne Flitzpiepe durch Faulheit oder was auch immer den Gehweg in eine Eisfläche verwandelt die Glatter ist als die Eisschnellbahn und ich auf div. Gründen als Fußgänger nicht auf die Straße will wo lustige 1,5tonnen schwere Stahldinger rumrutschen. Dann versteh ich nicht wie da Eigenverantwortung irgendwie hilft. Hartmetallspikes an den Schuhen kanns ja nicht sein, damit zerstört man auch nur den Fußboden des nächsten Gebäudes welches man betritt.
 
wieso gleich klagen?
-Den Schaden bei der Versicherung anmelden und Schmerzensgeld fordern.
-Dann kommt normalerweise eine Antwort der Versicherung, ob und wieviel sie bereit sind zu löhnen.

Wenn die VS einer Schadensregelung nicht oder nicht befriedigend nachkommt, dann und nur dann würd ich erst klagen.
Mir hat die VS nach einen Unfall ein Angebot gemacht das akzeptabel war -> also hab ichs angenommen.
Ging alles problemlos ohne Anwalt.
 
Ich fahre RR und solche kannten gibt es bei mir auch und wenn man nicht Blind ist oder Nachts mit Sonnenbrille fährt sieht man das, wenn man dann keine zeit mehr hat zu bremsen oder auszuweichen muss man wohl langsamer fahren auch wenn der schnitt drunter leidet.:D

Es reicht doch schon wenn mn dank einem mal wieder zu nah fahrendem Auto über die Kante seitwärts in den gefrästen Teil fährt und ich würde behaupten bei 70% der Fahrradfahrer ist die automatische Reaktion wieder zurück zu steuern wodurch man an die Kante ran kommt und dann auf der Nase liegt und da nutzt auch kein Langsam fahren was. Ehrlich, ich hab mich wegen so einer Kante(war allerdings keine 1 cm sondern 4cm hohe) sogar schon mit meiner Kawa hingelegt. War bei den Wetterbedingungen nicht wirklich gut zu erkennen und ja ich bin schon langsam gefahren.
 
Nur wenn man Langsam fährt bricht man sich keine Rippen dann stellt man den Fuß hin und gut oder hat ne Schürfwunde aber klagen macht ja auch Spaß also immerzu:rolleyes:
 
Ich merke, es hat kein Sinn. Aber Du brauchst ja nicht klagen, ich werde es tun wenn etwas apssiert. So und damit bin ich raus.
 
Nur wenn man Langsam fährt bricht man sich keine Rippen dann stellt man den Fuß hin und gut oder hat ne Schürfwunde aber klagen macht ja auch Spaß also immerzu:rolleyes:

Ahhh jetzt hab ichs, du fährst SSP, hast vorn ein 20zähniges Blatt und hinten ein 36zähniges Ritzel damit du alle Eventualitäten immer anbremsen kannst und im tiefsten Inneren bist du total verbiestert weil Alle rasenden Dumpfbacken mit ihren 15-30km/h immer an die vorbeidonnern. Jetzt hab ichs endlich wie der Hase läuft.
Muss dir aber sagen, dass diese Dumpfbacken selbst mit 40km/h noch sicher sind solang sie nicht gerade sowas wie ein unkontrollierten und Knochen brechenden Sturz erleben müssen weil irgendjemand seine Arbeit nicht zuende gebracht hat (aus welchen Gründen auch immer) :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah jetzt macht es Sinn.
Na dann hoffe ich das ich bei meinen 30-35km/h das rechtzeitig sehe, hat zumindest bis jetzt immer geklappt :daumen:
 
@Hans:.... vielleicht hilfts Dir ja.

man könnte ja folgendes überlegen:

Da der Zweck der Baumaßnahme (neuer oberbelag) nicht erreicht ist, fällt es leicht zu sagen das ist noch eine Baustelle. (Zu klären wäre jetzt noch warum da der Oberbelag fehlte, sonst fliegt die Argumentation die ich anführe in die Luft)

Wenn es also noch eine Baustelle ist. heißt das irgendeiner hat hier seine Sicherungspflicht verletzt. Im Zweifel immer der Bauherr (unterhaltspflichtiger Besitzer der Straße, hier wahrscheinlich eine Kommune oder ein Landkreis). Also ist er der erste Ansprechpartner der BAUHERR. Ist die Baumaßnahme offiziell noch im Gange (wegen Winterausfallzeiten oder -unterbrechung, kein Geld des Bauherren und daraus resultierender Verzögerung etc. etc.) so ist es eine Baustelle und der Auftragnehmer des Bauherren in der Sicherungspflicht. Solange keine Abnahme solange keine Gefahrenübergang des AN an den AG. Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Besitzer des Straße. Geschieht die Sanierung im Eigenbetrieb (Bauhof) des Straßenbesitzer gilt selbiges.

Gute Besserung.
 
Ich würde viele Ratschläge hier mit Vorsicht genießen. Recht haben ist nicht immer mit Recht bekommen gleich zu setzen. Man kann auch nicht Fall A mit Fall B vergleichen, so ziemlich jeder praktische Fall ist im Detail anders, was dann in der rechtlichen Prüfung zu einem ganz anderen Ergebnis führen kann.

Ich denke die wenigsten hier kennen die relevanten Vorschriften (und das sind nicht nur 1-2 die beachtet werden müssen, da bin ich mir recht sicher) und auch die relevanten Urteile, die in der Praxis bisher dazu gesprochen wurden. In so einem Fall werden viele Dinge eine Rolle spielen (leichte/grobe Fahrlässigkeit/Pflichtverletzung des Baustellenleiters, leichte/grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Auslegungen im besonderen Fall... und das alles sind noch nicht mal die einschlägigen Kernnormen bzw. Anspruchsgrundlagen).
Selbst ein Anwalt auf dem Fachgebiet wird einen Fall nicht anhand einer Beschreibung aus dem Forum ausreichend beurteilen können.

Die Kernpunkte, die zählen sind definitiv: Zahlt die Rechtsschutzversicherung und will ich den persönlichen Stress eines solchen Klageverfahrens auf mich nehmen. Wenn ja, dann such dir einen vertrauensvollen Anwalt.
 
Auch das finde ich irrsinnig, wegen nicht geräumten Wegen zu klagen. Wenn man das falsche Schuhwerk zum Wetter wählt und nicht vorsichtig genug ist, ist man meiner Meinung nach selbst schuld.

Letztlich geht es doch bei diesen ganzen Geschichten nur darum, schuldige für eigene Unfälle (selbst verschuldet oder nicht) zu finden. Eigenverantwortung scheint in Deutschland leider keiner mehr zu kennen.

anscheinend bist du einer der wenigen normal denkenden hier, Glückwunsch...
 
Ihr seid ja so clever...:o

sowas hatten wir bei uns auch zog sich über die halbe straßenlänge durchsetzt mit diesen kleinen gulli (wasserschieber) deckeln welche cm hoch rausstanden. war natürlich nicht eine gerade spur sondern sprang mal 40cm nach links und wieder zurück :spinner:

dieser "streifen" war genau zwischen den rechts parkenden autos und den links vorbeirauschenden.

das macht dann richtig spaß die aufmerksamkeit zwischen den autos links den aufgehenden türen rechts und den fahrbahnunebenheiten zu verteilen :mad:

passte nicht auf die straße auf legts dich - wenns ungünstig ist fährt grad der 40to mit 60 kmh hinter dir und dann brauchste wirklich nicht mehr zu klagen :aufreg:
 
Ihr seid ja so clever...:o

sowas hatten wir bei uns auch zog sich über die halbe straßenlänge durchsetzt mit diesen kleinen gulli (wasserschieber) deckeln welche cm hoch rausstanden. war natürlich nicht eine gerade spur sondern sprang mal 40cm nach links und wieder zurück :spinner:

dieser "streifen" war genau zwischen den rechts parkenden autos und den links vorbeirauschenden.

das macht dann richtig spaß die aufmerksamkeit zwischen den autos links den aufgehenden türen rechts und den fahrbahnunebenheiten zu verteilen :mad:

passte nicht auf die straße auf legts dich - wenns ungünstig ist fährt grad der 40to mit 60 kmh hinter dir und dann brauchste wirklich nicht mehr zu klagen :aufreg:

Hö??WEM soll das jetzt WAS GENAU sagen????
Der Sinn dieses Posts erschliesst sich mir nicht wirklich!
Vor allem in Bezug auf die Cleverness aller Beteiligten.........:confused:
 
diese ganzen mach-die-augen-auf schwätzer sollen doch erstmal selber so eine situation meistern und dann nochmal reden, verstehst du es jetzt ?
 
@Hans:.... vielleicht hilfts Dir ja.

man könnte ja folgendes überlegen:

Da der Zweck der Baumaßnahme (neuer oberbelag) nicht erreicht ist, fällt es leicht zu sagen das ist noch eine Baustelle. (Zu klären wäre jetzt noch warum da der Oberbelag fehlte, sonst fliegt die Argumentation die ich anführe in die Luft)

Wenn es also noch eine Baustelle ist. heißt das irgendeiner hat hier seine Sicherungspflicht verletzt. Im Zweifel immer der Bauherr (unterhaltspflichtiger Besitzer der Straße, hier wahrscheinlich eine Kommune oder ein Landkreis). Also ist er der erste Ansprechpartner der BAUHERR. Ist die Baumaßnahme offiziell noch im Gange (wegen Winterausfallzeiten oder -unterbrechung, kein Geld des Bauherren und daraus resultierender Verzögerung etc. etc.) so ist es eine Baustelle und der Auftragnehmer des Bauherren in der Sicherungspflicht. Solange keine Abnahme solange keine Gefahrenübergang des AN an den AG. Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Besitzer des Straße. Geschieht die Sanierung im Eigenbetrieb (Bauhof) des Straßenbesitzer gilt selbiges.

Gute Besserung.

vor baubeginn schliesst sich das Bauunternehmen mit der entsprechenden strassenbaubehörde kurz, und die sagt dann wie die entsprechende beschilderung -unter der berücksichtigung der verhältnismässigkeit- zu erfolgen hat.

in dem fall hier, wird wohl das BU nicht der Sicherungspflicht nachgekommen sein.
würde das auch so machen wie franzam.
 
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