Reba SL U Turn 85-115mm Ölverlust

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11. November 2005
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2
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Harz
Nun wieder mal ein neuer Fehler bei einer Reba SL U Turn.
Kleine Vorgeschichte.
Ich besitze zwei Rebas eine Baujahr 2005 .....nie Probleme
Die andere ist in einem Radon Bike Baujahr 2007 verbaut die macht nur Stress.:mad:
Nach ca.100 km Klacken und Ölverlust, also eingeschickt.
H&S Bike die Gabel weiter gereicht an den Service von Rock Shox.
Da das Rad noch in der Garantiezeit war sprich 6 Monate alt war ging ich davon aus.... kostenlos
Weit gefehlt 83 Euros waren fällig die H&S natürlich an den Kunden weiterreicht. Zahlen oder die Gabel bleibt bei H&S. Pech :heul:ich zahlte in der Hoffnung nun geht alles wieder.
Weit gefehlt nach ein paar Ausfahrten drückt Öl aus der U-Turneinheit am oberen Verstellhebel aus dem Gabelholm. Aber nur wenn die Gabel voll ausgefahren ist. Dreht man sie nur ein paar Millimeter wieder rein kommt kein Öl mehr.....
Keine Ahnung was das sein könnte, kennt jemand das Problem.
Den Rückschein von H$S habe ich schon, dann beginnt eventuell das Spiel wieder von vorn.

Einschicken... Zahlen trotz Garantie...und wenn ich Pech habe geht sie wieder nicht richtig.
Mein Vertrauen in den Service ist sehr erschüttert
Möchte mir deshalb selber helfen kann mir jemand eine Tipp geben
 
Zur Reklamation: Innerhalb der ersten 6Monate nach kauf (respektive Erhalt) der Wahre, ist der Händler gezwungen dir als Kunden nach zu weisen, dass der Fehler NICHT schon beim Kauf bestand bzw. auf einen Produktionsfehler rück zu führen ist. Dieser Nachweis ist erst rechtskräftig, wenn er in Form eines unabhängigen Gutachtens vorliegt. Im Zweifelsfall kostet so nen Gutachten deutlich mehr als so eine Gabel. Sollte dir sowas nochmals passieren kannst du den Händlern auf deine Rechte aufmerksam machen und durchblicken lassen, dass dein Anwalt und der Verbraucherschutz leicht von dieser Sache in Kenntnis zu setzen ist. Nach diesen 6Monaten bist du in der Pflicht diesen Nachweis zu bringen, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt an auf die Kulanz deines Händlers angewiesen bist.

Für ne weitere Reklamtion kannst du gleich anhängen, dass du erneut wegen dem gleichen Fehler aus Reparatur oder Ersatz pochst. Sollte dies auch beim 2. Anlauf nicht funktionieren bist du dann natürlich sofort bereit die Gabel ein drittes mal einzuschicken und des Geld zurück zu verlangen. Da das dann das 3. mal wegen des gleichen Fehlers wäre. Sollte das vom Händler schon vorher verneint werden fängt das Spiel mit Anwalt und Verbraucherschutz an.

Ich bin selber angepisst, dass man bei fast jedem eindeutigem Gewährleistungsfall mit dem Anwalt drohen muss, eh überhaupt was gemacht wird.

Achja, wenn man auf Geld zurück pocht wird einem gerne Porto und Wertverlust angerechnet die fast an den Wert des Produktes gehen. Die Gewährleistungspflicht des Händlers schließt jedoch anfallendes Porto ein (dir als Kunden kann es doch bitte sehr egal sein ob dein Händler die Dinger selber wartet oder sie erst aufn Mond schicken muss!) und der Wertverlust ist nicht relevant, wenn das Produkt nachweislich innerhalb der ersten 6 Monate die Funktion versagt hat. Dann hat es nämlich nie richtig funktioniert!


Aber jetzt lass dir erstmal das erklärte Problem von nem hier postendem Fachmann erläutern.
 
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