Rechtsfrage bei einem Trail! Bitte Helft.

Registriert
15. August 2001
Reaktionspunkte
0
Ort
München
Hi,
also wenn ich bei einem Bauern ein Stück Grund Miete und darauf einen mini-Bikepark baue das ganze aber nicht umzäune und keinen eintritt verlange also ein offener Grund mit Trails ums einfach zu sagen. So soweit noch klar aber nun kommt ein ganz intelligenter Biker der sich als Beispiel ein Bein bricht und die Krankenhaus Gebürhen net selber zahlen möchte also mich Verklagt wie schauts da aus? Und bedenkt kann ja immer mal was häftigeres als nen Bein bruch sein.

Danke schonmal
Nicki
 
Zu deiner rechtl. Absicherung mußt du Schilder aufstellen, die die Benutzung untersagen.
Davon abgesehen, kann jeder dann trotzdem Ansprüche gegenüber dir einklagen. Ich glaube, das kann der Geschädigte aber auch noch gegenüber dem Grundstücksbesitzer.

Letztlich bleibt das Risiko, von irgend jemanden auf Schadensersatz verklagt zu werden, dir am Bein hängen. Auch wenn ein Zaun darum ist!
Der Klageerfolg hängt dann vom Einzelfall ab.
 
also so weit ich weiss hafte ich nicht wenn ein zaun darum ist weil es dann einbruch wäre wenn jemand auf mein Grund geht somit hat er ja auch nicht das recht mich zu verklagen.
aber das is so ne sache des is mir halt zu blöd nen acker zu pachten und nen monat später geh ich bankrott weil sich so ein mongo des genick bricht und ich löhnen darf fänd ich net grad lustig
 
gibt es denn keine versicherung die du für so einen fall abschliessen kannst, die gebühren kannst du ja an die biker die drauf fahren weitergeben, dafür sind sie versichert, quasi einen verein gründen, mitglieder dürfen die strecke nutzen, andere haben kein recht dazu, also dürften sie auch keine schadensersatzansprüche dir gegenüber haben, also glaub ich zumindest...

wie ist das denn wenn schilder aufgestellt werden auf denen steht "Benutzung auf eigene gefahr"...müsste dich doch vor klagen bewahren.

Oder lass die leute die darauf fahrn doch eine verzichtserklärung unterschreiben, wer sonst drauf fährt tut das widerrechtlich weil ja privatgrundstück...

naja, nur so ideen
 
gar nich so einfach.

Zaun drum und Schild dran "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder" wär zwar lustig, bringt aber nix.
Wenn Du z.B. am Haus einen Goldfischteich hast und Nachbars Kind ertrinkt darin, bist Du glaub ich auch Schuld, trotz "Einbruch".

Am besten zum Anwalt gehen und schriftlich geben lassen, was Sache ist. Dann kannst Du immer noch alle Forderungen an ihn abwälzen, wenn Du Dich an seinen Rat hälst und doch was passiert. Und er hat ne Berufshaftpflichtversicherung, falls er mal Mist macht.
Gut angelegtes Beratungshonorar, denk ich.


Gruß
 
und wie schauts aus wenn ich auf öffentlichem grund (in einem kleinen waldstück abseits des weges) 2 kleine sprünge bau und da tut sich einer was?
 
dann haste glück....

es ist dann der grundstückbesitzer oder der forst haftbar,du aber nicht.

darum haben wir ja die riesigen probleme.

gruss
 
ps...

lese einfach mal mein geschriebenes über rechtsfrage dirttrail.....

wenn du dazu fragen hast..melde dich.

ich kann dir sagen.....das ist eine aktion..unglaublich..good old germany oder typisch deutsch.

gruss harry
 
hi ingo,

das steht hier auch unter--save the trials---unter dem namen --rechtslage auf dirttrail.

kannst dich aber gerne an mich wenden.wir haben alles versucht----aber niemand übernimmt die haftung.der forst will uns das teil sogar profihaft bauen--aber nicht die haftung übernehemn.die versicherungen sagen--wenn es öffentl ist braucht ihr nix zu versichern--nur bei gewerblicher nutzung.der frost sagt nein das stimmt nicht.der förster will mir seine unterlagen darüber kopieren und mir mal geben.habe ihn aber jetzt schon ne woche nicht getroffen.uns ist nur noch eins eingefallen--als allerletzte möglichkeit--ein stück wald zu pachten und dann kannste es versichern--irgendwie-landschaftshaftung oder so.aber ob das der forst machen wird?????denke eher nicht.naja,einen über ein meter hohen table,und noch drei ander sprünge konnten wir stehen lassen,aber sämtliche holzgebilde--also brücken etc.mussten wir wieder abreissen.macht jetzt halt nicht wirklich mehr spass.....

gruss
harry
 
Solange ein Biker weiß, in welche Gefahr er sich begibt, sollte es nicht gegen die guten Sitten verstoßen, wenn man ihn einen Haftungsverzicht anerkennen läßt. In Bad Wildbad sind die Regeln erkennbar an der Startrampe ausgehängt. Da die Downhill-Strecke aber noch andere Wege kreuzt, wäre es ggf. sinnvoll, den Aushang dort für "Quereinsteiger" zu wiederholen.

Was mir aber noch nicht klar ist, ist, warum die Behörden noch nicht (auf dem Acker) zugeschlagen haben, denn was da passiert, ist eine ggf. genehmigungspflichtige Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Sportanlage. Juristisch dürfte das das größere Problem sein.
 
Hi folks,
habe kürzlich von einem Urteil gehört (hat nix mit Biken zu tun, geht aber wohl in ne ähnliche Richtung), wo eine Einbrecher den Hausbesitzer verklagt hat, weil er sich an der eingeschlagenen Scheibe den Arm verletzt hat!
Nee, kein Scherz!!
Unsere Gesetze nehmen heute den Menschen immer mehr Eigenverantwortung ab und jeder Depp bekommt für seine Unfähigkeit auch noch Kohle. USA lässt grüßen.

Trotzdem denke ich, der Weg über die Einzäunung und die Schilder ist schon eine ganz gute Absicherung. Am besten mit Hinweis auf die konkreten Gefahren ("Bei Nässe rutschig" oder "Morsches Holz" etc.). Dann muss schon ganz was kurioses passieren, dass der Richter dich verknackt. Und in Deutschland gibt es nicht viele solcher Fälle, wo der Biker Recht bekommen hat. Meistens nur dann, wenn jemand grb fahrlässig eine Gefahrenquelle schafft und diese nicht gut erkennbar absichert.
 
Zurück