Die "Ausführungsverordnung" ist ja in weiten Strecken nicht mit dem Gesetz im Einklang, wie schon hinlänglich erörtert wurde. Sie hat als interne Dienstanweisung an die dem betreffenden Ministerium nachgeordneten Behörden auch keinerlei rechtliche Wirkung.Irgend wie ist das hier etwas abgedriftet, es geht nur noch um Trailbau und dessen Duldung.
Dabei ist meiner Meinung das Problem doch vielmehr, dass schon lange bestehende Wege, Pfade, etc. nach Meinung vieler Grundstücksbesitzer und offizieller Stellen grundsätzlich nicht für das Befahren mit Fahrrädern geeignet seien und dies nun, mit dem Hintergrund der Ausführungsverordnung, mit Schildern zu sperren oder sogar zu beseitigen sind.
Das ist imho nur schwer mit den bundesrechtichen Vorgaben und der bay. Verfassung in Einklang zu bringen.
Irgend wie ist das hier etwas abgedriftet, es geht nur noch um Trailbau und dessen Duldung.
Dabei ist meiner Meinung das Problem doch vielmehr, dass schon lange bestehende Wege, Pfade, etc. nach Meinung vieler Grundstücksbesitzer und offizieller Stellen grundsätzlich nicht für das Befahren mit Fahrrädern geeignet seien und dies nun, mit dem Hintergrund der Ausführungsverordnung, mit Schildern zu sperren oder sogar zu beseitigen sind.
Man muss beides im Blick haben, aber sehr wohl differenzieren können. Sonst geht es sich für uns nicht gut aus.Ich glaube, dass man diese Diskussionen nicht voneinander Trennen kann.
So meinte ich das schon. Glaube nur, dass die Ursache für die beiden Probleme die gleichen sind und daher an der Ursache gearbeitet werden muss. Lobbyarbeit, Aufklärung Etc.Man muss beides im Blick haben, aber sehr wohl differenzieren können. Sonst geht es sich für uns nicht gut aus.
Der wesentliche Unterschied ist, dass für die Neuanlage von Trails die Zustimmung des Grundbesitzers gebraucht wird - für das Befahren jedoch nicht. Da darf es auch keine Abhängigkeiten und Verflechtungen geben.So meinte ich das schon. Glaube nur, dass die Ursache für die beiden Probleme die gleichen sind und daher an der Ursache gearbeitet werden muss. Lobbyarbeit, Aufklärung Etc.
Die Betonung liegt auf "widerrechtlich"Letztendlich muss man den Grundbesitzern aber auch zugestehen, dass sie widerrechtlich angelegte Trails nicht dulden müssen.
Das braucht man nicht überbewerten - der Weg kommt weg.Dann bekommst du ihn als Grundeigentümer auch nicht so leicht wieder weg, was ja unter verschiedenen Gesichtspunkten auch sinnig ist (Schutz der Investition, Erwartung von Nutzern, dass der Weg vorhanden ist).
Das ist hier den meisten inzwischen klar. Ändert allerdings nichts daran, dass diese "Ausführungsverordnung“ von allen möglichen Stellen als Argumentation gegenüber den Bürgern und als Handlungsleitfaden benutzt wird, anscheinend weil niemand den Arsch in der Hose hat das Ding komplette zu kassieren, oder zumindest behördenintern nicht mehr anzuwenden.Die "Ausführungsverordnung" ist ja in weiten Strecken nicht mit dem Gesetz im Einklang, wie schon hinlänglich erörtert wurde. Sie hat als interne Dienstanweisung an die dem betreffenden Ministerium nachgeordneten Behörden auch keinerlei rechtliche Wirkung.
Das Problem ist auch, dass du ja als Bürger gegen eine Ausführungsverordnung direkt erst mal nichts machen kannst, wenn ich mich nicht täusche, sondern nur immer gegen etwaige Auswirkungen der Verordnung. Da muss es dann wohl erst mal ein paar erfolgreiche Klagen geben, bis jemand im Ministerium auf den Trichter kommt, dass die Ausführungsverordnung doch nicht so proper ist… und das wird sich halt ziehen wie Kaugummi.Das ist hier den meisten inzwischen klar. Ändert allerdings nichts daran, dass diese "Ausführungsverordnung“ von allen möglichen Stellen als Argumentation gegenüber den Bürgern und als Handlungsleitfaden benutzt wird, anscheinend weil niemand den Arsch in der Hose hat das Ding komplette zu kassieren, oder zumindest behördenintern nicht mehr anzuwenden.
mein Beitrag basiert auf einer umfangreichen Recherche der jeweiligen Gesetzeslage, sowie vielen, ausführlichen Gesprächen und Mailverkehr mit Behörden, Tourismusverantwortlichen und Alpenvereinen vor Ort.
Nimm es mir nicht übel, aber gerade an "Recherche zur jeweiligen Gesetzeslage" haben sich schon ganz andere abgearbeitet.mein Beitrag basiert auf einer umfangreichen Recherche der jeweiligen Gesetzeslage, sowie vielen, ausführlichen Gesprächen und Mailverkehr mit Behörden, Tourismusverantwortlichen und Alpenvereinen vor Ort.
Ist das irgend etwas anderes, als eine umfangreiche Argumentation, die den Leser davon überzeugen soll eine solche Tour besser nicht privat durchzuführen, sondern bei diesem Veranstalter zu buchen?Hier habe ich mal versucht in Sachen Verbote etwas Licht ins Dunkle zu bringen: https://ride-with-love.bike/mtb-verbote/
Auf "Bearbeiten", Text bis auf einen Punkt löschen und speichern.Sorry, hab meinen Kommentar im anderen Thema gepostet und kann es dort nicht löschen.