Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Die Frage ist für mich, ob so eine Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet überhaupt rechtlich gültig ist. Schließlich greift man ja mehr oder weniger ohne Begründung durchaus in Rechte ein, die durch die bay. Verfassung gedeckt sind.

STMUV:

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE IN BAYERN​

Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie werden durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie weisen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.
 
Die Frage ist für mich, ob so eine Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet überhaupt rechtlich gültig ist. Schließlich greift man ja mehr oder weniger ohne Begründung durchaus in Rechte ein, die durch die bay. Verfassung gedeckt sind.

STMUV:

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE IN BAYERN​

Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie werden durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie weisen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.
An den genannten Verordnungen ist so einiges fraglich. Ich hab das in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, aber vor zwei Jahren oder so war es mal fraglich, ob die Verordnungen überhaupt halten würden, weil wohl bei der Ausweisung der Grenzen einiges auf fragwürdiger Kartografie beruhte oder so ähnlich. Die Verordnungen sind auch bereits ziemlich alt, sodass Mountainbiken bei der Ausweisung noch nicht so das Thema war. Es würde sich wohl lohnen, mal dagegen zu klagen, allerdings war es dann ein Thema, dass es keinen Sinn machen würde, dagegen zu klagen, wenn diese eh eventuell hinfällig würden und dann neue erlassen würden. In dem Fall wäre es dann sinnvoller, auf allfällige neue Verordnungen zu warten und dann gegen diese zu klagen, falls sie dazu noch Anlass böten. Wie da aber gerade der aktuelle Stand ist, habe ich gerade keine Ahnung. @ExcelBiker müsste sich da eigentlich auskennen. Könntest du da netterweise mal ein kurzes Update geben?
 
Die Frage ist für mich, ob so eine Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet überhaupt rechtlich gültig ist. Schließlich greift man ja mehr oder weniger ohne Begründung durchaus in Rechte ein, die durch die bay. Verfassung gedeckt sind.
An den genannten Verordnungen ist so einiges fraglich. Ich hab das in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, aber vor zwei Jahren oder so war es mal fraglich, ob die Verordnungen überhaupt halten würden, weil wohl bei der Ausweisung der Grenzen einiges auf fragwürdiger Kartografie beruhte oder so ähnlich. Die Verordnungen sind auch bereits ziemlich alt, sodass Mountainbiken bei der Ausweisung noch nicht so das Thema war. Es würde sich wohl lohnen, mal dagegen zu klagen, allerdings war es dann ein Thema, dass es keinen Sinn machen würde, dagegen zu klagen, wenn diese eh eventuell hinfällig würden und dann neue erlassen würden. In dem Fall wäre es dann sinnvoller, auf allfällige neue Verordnungen zu warten und dann gegen diese zu klagen, falls sie dazu noch Anlass böten.
Im Landkreis MB im Alpenraum gibt es derzeit 7 LSGs. Bei 5 davon sind die LSG-Verordnungen vom Gericht kassiert worden, weil die dazugehörigen Karten verschwunden sind. Die zwei, die noch gültig sind, sind Rotwandgebiet und Sutten (von denen ich oben die Links auf die Verordnungen reingestellt habe).

Hier drängt die Zeit, weil es momentan nur eine befristete Schutzzeit (etwa 2 Jahre) für die bestehenden LSGs gibt, dann müssen die neuen Verordnungen stehen. Entsprechend ist der Landkreis bereits dabei, neue zu erstellen. Dabei werden auch Rotwand und Sutten mit einbezogen. Auch die Zuschnitte der LSGs sollen so aufgestellt werden, dass praktisch der ganze Alpenraum flächendeckend mit LSGs belegt sein wird (derzeit gibt es noch kleine Lücken).

Erst mal unabhängig von den LSG-Geschichten gibt es im Landkreis ein "Lenkungskonzept", um den MTB-Verkehr zu kanalisieren. Dabei sollen etliche Strecken (ca. 30) ausgeschildert werden, die dann auch vom Landkreis (bzw. der Gemeinden oder anderen offiziellen Stellen) gepflegt werden. Der erhoffte Effekt soll sein, dass sich sehr viele der MTBler dann auf diesen Strecken finden, so dass der Nutzungsdruck auf den verbliebenen Wegen deutlich sinken sollte. Das Ganze soll ohne Sperrungen gehen, eben nur als Lenkungsmaßnahme.

Bei den neuen LSG-Verordnungen gibt es (angeblich) einen "Auftrag" aus dem Kreistag, das "Problem" mit den MTBlern "endgültig" zu lösen. Die UNB (die für die LSG-Verordnungen zuständig ist) interpretiert das so, dass es eine flächendeckende Sperrung von allen Wegen schmäler als 2,50 m für MTB geben wird, mit Ausnahme der Strecken vom Lenkungskonzept.

Das oben war der "offizielle" Teil, jetzt kommt mein persönlicher.

Ihr könnt euch vorstellen, was es bedeuten würde, im Landkreis MB im Alpenraum nur etwa 30 offizielle, legale Strecken < 2,50 m zu haben. Dazu kommt, wenn die Ausweisung der Strecken vom Lenkungskonzept in der jetzigen Geschwindigkeit weiter geht, haben wir die 30 Strecken erst ca. 2040. Das heißt, wenn die LSG-Vorordnungen in Kraft treten, hätten wir geschätzt 4 legale Strecken im Landkreis MB.

Ob diese neuen Verordnungen vor Gericht halten würden, ist wohl sehr zweifelhaft. Die UNB ist aber felsenfest davon überzeugt, dass es sie sein werden, sie haben ja dazu auch einen darauf spezialisierten Juristen engagiert. Wir hoffen derzeit, dass wir diese Sperrungen noch abwenden können, damit es eben kein Gerichtsgemetzel geben muss.

Die DIMB ist hier schon an der Sache dran. wir haben einige Ideen, wie wir in den nächsten Tagen/Wochen angehen werden. Was das genau sein wird, möchte ich hier nicht schreiben, es wäre verheerend, wenn die betroffenen Stellen als erstes über solche Kanäle erfahren, und nicht direkt. Natürlich fehlt es hier auch (mal wieder) an Personal, und vor allem an Kontakten zu wichtigen Personen. Wer sich also engagieren kann und will, kann sich gerne bei der DIMB IG Bayerische Voralpen (Mail: [email protected]) , bei der Fachberatung (Mail: [email protected]) oder bei der Geschäftsstelle melden.

Daneben ist es auch wichtig, Masse zu zeigen. Der Landkreis unterschätzt die Anzahl der MTBler hier gewaltig (ob das Absicht oder Unwissenheit ist, kann ich derzeit nicht beurteilen). Hier zeigt sich wieder, dass es extrem wichtig ist, sich zu organisieren und gemeinsam zu zeigen, wie viele wir sind. Der einzige Verein, der hier auftreten kann (weil nicht nur lokal, sondern auch in der Lage, auch MTBler aus M, EBE, RO, STA etc. als potenzielle Wegenutzer in MB aufzuführen), und den ich kenne, ist die DIMB. Deshalb ist jede Mitgliedschaft so wichtig, auch wenn die Person sich nicht weiter aktiv einbringt. Näheres dazu liefert bestimmt gerne die Geschäftsstelle, oder natürlich auch wir von der DIMB IG direkt.

Edit: Formulierung Mitgliedschaft, Kontakte
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hoffen derzeit, dass wir diese Sperrungen noch abwenden können, damit es eben kein Gerichtsgemetzel geben muss.
Je länger ich die Vorgänge bezüglich Streckensperrungen verfolge, desto sicherer werde ich mir, dass man irgend wann sowieso vor Gericht gehen muss.
Anders sehe ich keine reale Chance das Thema im Sinne der bay. Verfassung vom Tisch zu bekommen.
 
Seit Jahren wird immer wieder darüber gesprochen das man mal klagen müsste. Aber aus Angst zu verlieren oder das Verhältnis mit den anderen Akteuren zu belasten wird nix gemacht bzw. ist immer noch nichts herausgekommen was für uns Biker sichtbare und bastbare Vorteile gebracht hat. Zumindest bei uns im Süden von München.
 
Die FAQ aus Starnberg sagt ja alles was man da zum Thema legales Mountainbiken von den Behörden erwarten darf:

https://www.lk-starnberg.de/Bürgers...te-Fragen-FAQs/FAQs-zu-Freizeit-und-Erholung/
Sowas geht ja schon mal gar nicht. Es kann nicht jeder nach Gutdünken und eigener Auffassung Wege sperren. Dadurch fördert das LRA Starnberg auch widerrechtliches Verhalten:

Downloads_001_2.jpg



Wir stellen Ihnen Schilder zur Verfügung, die Sie auf Ihrem Waldgrundstück aufstellen können.
Diese können Sie hier downloaden:


https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_35940_1.PDF?1600409425

Die sollten es eigentlich besser wissen ! >:(
 
Je länger ich die Vorgänge bezüglich Streckensperrungen verfolge, desto sicherer werde ich mir, dass man irgend wann sowieso vor Gericht gehen muss.
Anders sehe ich keine reale Chance das Thema im Sinne der bay. Verfassung vom Tisch zu bekommen.
Ich bin da selbst hin- und hergerissen. Auf der einen Seite wäre eine Einigung im Guten im kleinen Maßstab sicher besser für das weitere Zusammenarbeiten. Auf der anderen Seite sehe ich das genauso, dass eine höchstrichterliche Entscheidung, die umfassend sämtliche Versuche der Behörden, irgendwas ohne saubere Begründung und Verhältnismäßigkeit was für MTB zu sperren, im Keim erstickt. Dann hätten wir in Bayern rechtlich Ruhe (bis jemand sich darüber hinwegsetzt und dann wieder vom Gericht zurückgepfiffen werden muss).
 
Besteht halt die Gefahr, dass das woanders nicht gelingt oder sich die Vertreter der Mountainbiker über den Tisch ziehen lassen (oder die falschen Miteinander am Tisch sitzen).
Ja, zum Beispiel wenn ein Verein (oder vergleichbare Gesprächspartner) großflächigen Sperrungen zustimmen, nur damit "ihre" Trails legal befahrbar sind. Das ist gar nicht so abwegig.

Wir sollten "Gefahren" alle im Blick haben, aber dürfen deshalb nicht in Schockstarre verfallen. Bei einer gütlichen Einigung gibt es Gefahren, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch. Ich meine, dass das Risikomanagement hier ziemlich schwierig ist.
 
"Die Mountainbiker in der Community sollen zudem aktiv darauf hingewiesen werden, nur den ausgewiesenen Trail zu benutzen."
Was ist eigentlich diese ominöse Cummunity, von der da offizielle Stellen immer phantasieren?


P.S. bei mir in der Gegend wurden vor langer langer Zeit die MTB Fahrer im DAV gebeten auf „die Community“ einzuwirken, damit niemand mehr illegal im Wald buddelt.
Glauben die wirklich es gäbe so wenige MTB-Fahrer, dass sich die alle kennen würden?
Oder nehmen die irgend welche Substanzen zu sich?
Wenn das 2. zutreffen sollte, hätte ich gerne was davon ab!
 
Die Proplematik ist ja erstmal oft, dass die Behörden keinen Ansprechpartner von MTB-Seite haben. Und das auf die "Community einwirken" bezieht sich darauf, dass die Biker auch selbst schauen, dass nicht zuviel Blödsinn gemacht wird und andere gegebenenfalls darauf hinweisen
 
Die Proplematik ist ja erstmal oft, dass die Behörden keinen Ansprechpartner von MTB-Seite haben. Und das auf die "Community einwirken" bezieht sich darauf, dass die Biker auch selbst schauen, dass nicht zuviel Blödsinn gemacht wird und andere gegebenenfalls darauf hinweisen
Ist es nicht auch so, dass es eine MTB-Community gar nicht gibt?
Der DIMB, Fachgruppen des DAV, MTB-Vereine vor Ort gibt es (teilweise) und die stehen dann mehr oder weniger zur Verfügung.

Aber der "normale" Mountainbiker fährt doch ohne Organisation dahinter, ein paar Kumpels noch, aber unter den einzelnen Personen/Grüppchen wenig Kontakt und vielerlei unterschiedliche Interessen.

Einzelne Gruppierungen treten manchmal in Erscheinung und werden aktiv für ein/"ihr" Projekt. Aber sie sprechen meist nicht für "alle".

Die Tourenfahrer, "Rennfahrer", Downhiller, "Trailjunkies", Bikebergsteiger..... haben ja schon meist wenig Verständnis für den jeweils anderen Biker, geschweige denn Interesse daran, sich gemeinsam zu engagieren.
 
Ist es nicht auch so, dass es eine MTB-Community gar nicht gibt?
Der DIMB, Fachgruppen des DAV, MTB-Vereine vor Ort gibt es (teilweise) und die stehen dann mehr oder weniger zur Verfügung.

Aber der "normale" Mountainbiker fährt doch ohne Organisation dahinter, ein paar Kumpels noch, aber unter den einzelnen Personen/Grüppchen wenig Kontakt und vielerlei unterschiedliche Interessen.

Einzelne Gruppierungen treten manchmal in Erscheinung und werden aktiv für ein/"ihr" Projekt. Aber sie sprechen meist nicht für "alle".

Die Tourenfahrer, "Rennfahrer", Downhiller, "Trailjunkies", Bikebergsteiger..... haben ja schon meist wenig Verständnis für den jeweils anderen Biker, geschweige denn Interesse daran, sich gemeinsam zu engagieren.
Mag ja durchaus alles sein. Aber irgend jemand muss als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und dann auch eine gewisse Verantwortung ( leider auch für andere) übernehmen
 
Und das auf die "Community einwirken" bezieht sich darauf, dass die Biker auch selbst schauen, dass nicht zuviel Blödsinn gemacht wird und andere gegebenenfalls darauf hinweisen
Weil das die Lösung ist, wird das bei Autofahrern genau so gemacht. Oh, Moment wird nicht so gemacht. Warum nur?

Sorry das so zu sagen, aber diese Denke ist einfach nur einfältig und naiv.

Mag ja durchaus alles sein. Aber irgend jemand muss als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und dann auch eine gewisse Verantwortung ( leider auch für andere) übernehmen
Für Autofahrer z.B. ist das wer?
 
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