Schonzeit!??

Otzi

kennt jeden Odenwaldhügel
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26. September 2001
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Hallo,

am Wochenende hatte ich mal wieder eine Begegnung der dritten Art:mad: , wollte mal wissen was ihr davon haltet.

Ich fahre einen Singletrail, der irgendwann einen Waldweg kreuzt, in dem diesmal just bei meinem kreuzen auch ein dicker Geländewagen vorbei kommt. Als der Fahrer vom Typ "Chips, Bier, Coach" mich sieht, macht er ne Vollbremsung und faucht mich an, ob ich denn nicht wüßte, daß zum Schutz des Wildes in der Sommerzeit (ich glaube er erzählte was von 01.04. bis 31.09. oder so) im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Wegen gefahren werden darf. Als ich ihn fragte, wo das den stünde und wer er überhaupt sei wurde er pampig und ich lies ihn stehen. Der Förster wars wohl nicht, sonst hätte er sich als solcher sicher vorgestellt, ich vermute vom Habitusd her, daß es einer dieser "umweltschützenden" Jäger war.

Was haltet ihr davon bzw. wer kennt die rechtliche Situation genauer?

Gruß Otzi

PS: es war in Hessen, also ohne 2m Regel
 
*lol* ein Typ im Auto macht nen MTB´ler wegen "Schutz des Wildes in der Sommerzeit an" wie hohl muss der Typ den sein ? Glaubt der wirklich das er ernst genommen wird ?

Soll er doch erstmal mit und als Vorbild-Funktion zu Fuß durch den Wald maschieren bevor er jemanden anderen blöde anmacht !
 
das hätte ich ihm bei einer längeren Diskussion natürlich auch unter die Nase gehalten, aber nach dem er nicht der Förster war, hab ich ihn dann einfach stehen gelassen. Solche Wichtigtuer straft man am meisten, indem man sie gar nicht beachtet.

Aber vielleicht weis jemand noch was Rechtliches?

Gruß Otzi
 
Das Betretern der Wälder ist in den Waldgesetzen geregelt. Es gibt das Bundeswaldgesetz, welches durch Landesgesetze ergänzt wird.
Die Regelungen unterscheiden sich. In welchem Bundesland war's denn? Bei uns? Kann auch sein, daß es jeweils noch zusätzliche (Landes-) Verordnungen gibt.

In BW z.B. gilt ja eh die 2m-Regel, so daß Du - egal zu welcher Zeit - keine Singletrails fahren darfst, es sei denn, sie sind extra freigegeben.
 
Hab was gegoogelt, und habe bei der bayrischen Staatsforstverwaltung diesen Satz entdeckt:

"In besonderen Fällen kann das Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur auch durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen (Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) oder durch Schutzgebietsverordnungen (z.B. für Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege beschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren."

O.K., das ist jetzt bei den Bayern, aber ich könnte mir denken, dass es so eine Regelung (oder so ähnlich) auch in Hessen gibt.
Es wäre also durchaus möglich, dass eine Wegebeschränkung zum Schutz des Wildes ausgesprochen wurde.

Trotzdem, @ Herr Waldmeister Dickbauch Coach:
Kommunikation + Vorbildfunktion: 6, SETZEN!

Meiner Meinung nach bekäme nur derjenige einen Jagdschein, der barfuß und mit einem Lendenschurz bekleidet in der Lage ist, ein ausgewachsenes Wildschwein in einem fairen Kampf mit bloßen Händen zu erwürgen! ;-))
 
mann darf nicht vergessen, dass manche wälder in privatbesitz sind
schon mal dran gedacht, dass es der besitzer des grundstücks war?
 
...zudem sollte der Jagdscheinbewerber in der Lage sein, einem Rehbock in wochenlanger Hatz so lange nachzustellen, bis dieser schließlich auf Grund der Strapazen einem Herzinfarkt erliegt. Jegliche technische Hilfsmittel sind hierbei verboten. Die Vorschriften zur Bekleidung (nur barfuß, im Lendenschurz) bleiben unberührt und sind zwingend vorgeschrieben.
Weiterhin darf der Jagdscheinbewerber sich in dieser Zeit nur von dem ernähren, was der Waldboden hergibt, ein Abknabbern der Rinde junger Fichten ist zum Schutze des Waldbestandes strengstens verboten!
Diese Prüfung darf nur in der Zeit von Dezember bis Januar durchgeführt werden.
Und sich in der Nacht bei einem Asbach auf dem Hochsitz verkriechen und dabei das Heizöfchen an ist auch nicht!

Hach, spammen is schön!
 
:spinner:

warum? wenn er der besitzer ist kann er machen was er will und muss nicht mit nem namensschild um den hals rumlaufen
du meinst, er darf leute beschimpfen und davon abhalten durch seinen wald zu fahren / laufen? :ka:

leute , im gegensatz zu england haben wir hier ein anderes wegerecht, sprich wald- und forstwege darf jeder benutzen, egal wem die gehören. wem das nicht gefällt, soll nach england gehen und mitbekommen, wie plötzlich wanderwege an einem abgesperrtem tor enden.....


...auch ein dicker Geländewagen vorbei kommt.
realsatire! du störst den waldfrieden, aber er mit seiner "habnenkleinenschwanz-" protzkarre nich:lol:

hey, das war n typ, der meint, ständig andere anpöbeln zu müssen, solche idioten gibts leider auch.....
 
realsatire! du störst den waldfrieden, aber er mit seiner "habnenkleinenschwanz-" protzkarre nich:lol:

hey, das war n typ, der meint, ständig andere anpöbeln zu müssen, solche idioten gibts leider auch.....


das habe ich mir dann auch gedacht und hab ihn einfach stehen lassen...

und stellt euch vor, hab ich oben noch gar nicht erwähnt, der hat mir doch glatt ein Stück Holz nachgeschmissen, wie ein kleines beleidigtes Kind:spinner: hat natürlich nicht getroffen:D war ein echter Proll...
 
Wahrscheinlich hast Du ihn provoziert; normalerweise würde doch kein Jäger so reagieren. Notfalls ist es aber doch sowieso diplomatischer und besser für das Ansehen der Biker in der Öffentlichkeit, nicht immer auf seinem Recht zu bestehen, sondern sich auch mal der Anordnung einer Autoritätsperson unterzuordnen.
Bist Du überhaupt DIMB-Mitglied?
 
Wahrscheinlich hast Du ihn provoziert; normalerweise würde doch kein Jäger so reagieren. Notfalls ist es aber doch sowieso diplomatischer und besser für das Ansehen der Biker in der Öffentlichkeit, nicht immer auf seinem Recht zu bestehen, sondern sich auch mal der Anordnung einer Autoritätsperson unterzuordnen.

sonst ist aber alles in Ordnung bei dir, ja?
Daß du bei deinem Nick für Jäger Partei ergreifst, alle Achtung...oder bist du selbst einer?!?:heul:





Bist Du überhaupt DIMB-Mitglied?

Muß man inzwischen wieder in einer Partei sein...:spinner:

ich kann kaum fassen, was du geschrieben hast...
 
Wahrscheinlich hast Du ihn provoziert; normalerweise würde doch kein Jäger so reagieren. Notfalls ist es aber doch sowieso diplomatischer und besser für das Ansehen der Biker in der Öffentlichkeit, nicht immer auf seinem Recht zu bestehen, sondern sich auch mal der Anordnung einer Autoritätsperson unterzuordnen.
Bist Du überhaupt DIMB-Mitglied?
Ne, Alter. :lol: Bleib bei deinen Anekdoten. :D :daumen:
Tränen aus den Augen wischen
 
/ok. entweder Frauen- oder Ironieversteher, beides zusammen geht nicht.
Ansonsten, angemaßte Autoritäten grundsätzlich verdummsch*ißern
 
Der Waldnutzer (DU!) ist in er Regel nicht der Eigentümer. Das Eigentumsrecht des Eigentümers darf aber durch die Benutzung der Allgemeinheit nicht völlig leerlaufen. Daher gilt: für Dich bzw. Allgemeinheit ist grundsätzlich alles im Wald verboten, was nicht erlaubt ist!

Du musst also um Erlaubnis fragen, und das vorher.

Viele Grüße

Mischiman
 
es gilt ein allgemeines Betretungsrecht und der private Waldbesitzer darf dieses nicht einschränken, weder durch seine Präsenz noch durch Zäune, Schranken, Gatter etc.. Fürs Biken gelten zunächst die selben Regeln wie im Staatsforst der entsprechenden Länder

Zum Glück, denn sonst wird die Welt irgendwann in Parzellen aufgeteilt sein und wenn die Menschheit so weiter wächst hat dann jeder seine paar m^2 auf denen er sich frei bewegen darf.
 
es gilt ein allgemeines Betretungsrecht und der private Waldbesitzer darf dieses nicht einschränken, weder durch seine Präsenz noch durch Zäune, Schranken, Gatter etc.. Fürs Biken gelten zunächst die selben Regeln wie im Staatsforst der entsprechenden Länder
Das ist nicht korrekt, da das Betretungsrecht nicht eingeschränkt wurde.

Das, was Biker als "Single Trail" bezeichnen, ist nicht zwangsläufig von seiner Widmung ein öffentlicher oder nicht-öffentlicher Weg. Und darauf bezog sich doch der hier Pöbler, wenn ich Eingangspost korrekt verstanden habe.

Will sagen: der ausgewiesene Weg dar selbstverständlich benutzt werden, der nicht ausgewiesene Weg aber nicht selbstverständlich. Klar soweit?

Mischiman
 
Zum Glück, denn sonst wird die Welt irgendwann in Parzellen aufgeteilt sein und wenn die Menschheit so weiter wächst hat dann jeder seine paar m^2 auf denen er sich frei bewegen darf.
Das ist Unsinn, die Menscheit wächst hier nicht und auch Du hast schon mal was davon gehört, dass man nicht einfach in jedem Wald querfeldein rummachen darf. ;)

Mischiman
 
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