Erst wurden Tigger aus dem Hause SRAM per einstweiliger Verfügung verboten, dann wurde die eV vom LG München I zurückgewiesen. Jetzt hat anscheinend die Hauptverhandlung einen negativen Ausgang für SRAM gehabt.
Die Folgen für SRAM sind, dass für jedes ausgelieferte Bike mit Trigger eine Lizenzgebühr an Shimano zu entrichten ist.
Was die Folgen für den auf SRAM vertrauenden Biker sind, ist allerdings noch nicht entschieden. Jedoch sind mögliche Folgen nur in der Gewährleistung zu vermuten, es wäre aber schlimm wenn man als Trigger Fahrer zu Drehschaltern oder gar (im schlimmsten Fall) zu Shimano Schaltern gezwungen wäre. Reparaturen wären OK, beim Ersatz schaut es allerdings problematischer aus. Da müßte SRAM dann das Geld zurückerstatten.
Ich werde meine (gottseidank) noch ergatterten X.9 Trigger hüten, und möglicht schnell versuchen an das Urteil zu kommen...
Möge das OLG etwas weiser entscheiden.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch,
Flo
Die Folgen für SRAM sind, dass für jedes ausgelieferte Bike mit Trigger eine Lizenzgebühr an Shimano zu entrichten ist.
Was die Folgen für den auf SRAM vertrauenden Biker sind, ist allerdings noch nicht entschieden. Jedoch sind mögliche Folgen nur in der Gewährleistung zu vermuten, es wäre aber schlimm wenn man als Trigger Fahrer zu Drehschaltern oder gar (im schlimmsten Fall) zu Shimano Schaltern gezwungen wäre. Reparaturen wären OK, beim Ersatz schaut es allerdings problematischer aus. Da müßte SRAM dann das Geld zurückerstatten.
Ich werde meine (gottseidank) noch ergatterten X.9 Trigger hüten, und möglicht schnell versuchen an das Urteil zu kommen...
Möge das OLG etwas weiser entscheiden.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch,
Flo