Singeltrail in Nidersachsen: darf ich fahren???

Dustins

Bruchpilot
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Salzgitter
Hallo Bike-Gemeinde,
ich bin euch natürlich das e in Niedersachsen schuldig, also hier das e

bin verwirrt. in der aktuellen Bike 09/09 Seite 10 steht:

.....In Bremen und Hessen ist Biken auf Singeltrails zum Beispiel legal. Wenn ich dann aber in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz komme, darf ich solche Trails nicht mehr fahren......

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die
Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21 3. 2002
(Nds. GVBl. S. 112)

....§ 25 Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und
mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf
tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich
öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die
mit Zustimmung oder Duldung der
Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der
sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den
öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören
Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz
2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).


Darf ich jetzt oder nicht auf Singeltrails fahren? Für mich ist ein schmaler Wanderweg ein Singeltrail....
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Gesetz geht es drunter und drüber.

Schon die Mixtur aus Betretungsrecht und "öffentlichem Verkehr" ist chaotisch. Wenn sich das Betretungsrecht auf Verkehr bezieht (was der Bundesgesetzgeber m.E. nicht so vorsieht) ist es mit einer Benutzung auf eigene Gefahr nicht getan. Da geht die volle Verkehrssicherungspflicht ab, selbst wenn es in §30 anders steht.

Denn die Benutzung auf eigene Gefahr ist ja gerade deshalb möglich, weil es sich nicht um Verkehr iSd StVO handelt, sondern um eine "Gast-Benutzung" von vor allem Wirtschaftswegen (Zweckbindung Landw., Forst,...). Drum eröffnet ja auch das Zusatzschild "Radfahrer frei" sofort eine Verkehrssicherungspficht.

Da nirgends klar gereget ist, wie man herausbekommen soll, was der Waldbesitzer an öfftl. Verkehr duldet (oder auch nicht) und welchem öffentlichen Verkehr er zustimmt (....), sollte man dort fahren, wo man sich sicher ist, keinen ökologischen Schaden und keinen Schaden am Weg hervorzurufen.
 
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