Singletrails in BaWü empfehlen

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Wie sieht es aus, wenn auf einer Homepage oder sonstwie öffentlich Touren auf Singletrails (unter 2m) in BaWü vorgeschlagen werden?

Gibt es da Probleme für den Autor? Oder muss eine Klausel dabeistehen wie bei den Links (Disclaimer)? Oder egal?

Gruß
Axel
 
Hi!

Also ich würde Dich sofort auf Schadensersatz verklagen, wenn ich auf Deiner Tour angezeigt würde :D

Passt so was hier vielleicht?:
http://ig.cs.tu-berlin.de/w97/557/referate/strafrecht/vortrag97.html
http://www.phil.euv-frankfurt-o.de/download/2000SS_Internet/Koerner_Volltext.pdf

Aber "beim ersten mal erwischt werden" ist Biken auf Singletrails ja selbst in BaWü noch keine Straftat.


Mit Disclaimer bist Du wahrscheinlich aus dem Gröbsten raus.
Oder tituliers doch einfach als Wandertour! :)

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Hi!

Also ich würde Dich sofort auf Schadensersatz verklagen, wenn ich auf Deiner Tour angezeigt würde :D

Passt so was hier vielleicht?:
http://ig.cs.tu-berlin.de/w97/557/referate/strafrecht/vortrag97.html
http://www.phil.euv-frankfurt-o.de/download/2000SS_Internet/Koerner_Volltext.pdf

Aber "beim ersten mal erwischt werden" ist Biken auf Singletrails ja selbst in BaWü noch keine Straftat.


Mit Disclaimer bist Du wahrscheinlich aus dem Gröbsten raus.
Oder tituliers doch einfach als Wandertour! :)

Armin

Vielen Dank Armin "Bob" Mann!
Habe schon befürchtet, dass auch hier im STT-Board das Halbwissen herrscht.

Gruß
Axel
 
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