speed auf Landwirtschaftwegen/Uetliberg

aag

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Heute fuhr ich einen Landwirtschaftsweg (also kein Trail) am Fuss der Uetlibergs. Geschwindigkeit: ca. 30 km/h. Und da steht plötzlich ein Typ breitbeinig mitten auf der Strasse, und macht ausschweifende Bewegungen mit seinen Armen, so etwa wie ein tollwütiger Schimpanse!

Ich bin richtig erschrocken, und habe angehalten weil ich einen Notfall befürchtete (ich bin im übrigen Arzt, zu allem Ueberfluss). Und dann schreit mich der Typ an: "Langsamer, gueter Maa!".

Nun ja, ich bin dann weitergefahren ohne mich auf einen Streit einzulassen. Es nimmt mich aber nun schon mal wunder: was ist denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Velos auf Landwirtschaftswegen im Kanton ZH? Vielleicht steht es effektiv im Gesetz, dass man im Schritttempo fahren muss. Falls aber dem nicht so ist, werde ich mich nächstes Mal nicht mehr so blöd anmachen lassen...
 
Ach was,

so Spinner hat's immer. Die wollen sich nur wichtig machen.
Das sind so eine Art Hobbypolizisten.

Gehalten hätte ich aber auch, falls wirklich Hilfe gefragt ist.

Ciao und Gruss,
Tommaso
 
Heikles Thema!!!

Wenn es sich um einen breiten und flachen Landwirtschaftsweg ausserhalb des Waldes handelt, dann hat der Fussgänger sicherlich überreagiert.

Wenn es sich aber um einen Forstweg im Wald handelt, dann habe ich durchaus noch Verständnis für die Fussgänger. Am Üetliberg scheinen viel zu viele Leute den offiziellen Trail noch nicht zu kennen oder sie haben Angst davor. Dafür brettern diese Leute dann aber mit hirnrissiger Geschwindigkeit die eingekiesten Forstwege runter, so dass ich beim Rauffahren an einem sonnigen Tag hinter jeder Kurve einen durchgeknallten Heizer vermuten muss.

Es sind leider genau diese Typen, die den Ruf der Gravity orientierteten Trailnutzer in den Schmutz ziehen, denn für Wanderer sind das "Downhiller". Wie soll auch eine Familie mit Kindern unterscheiden können zwischen einem Carbon-Fully-Kieswegraser und einem Flow-Rider auf dem Trail?

Versetzt euch mal bitte kurz in die Lage der Familienväter und -mütter. Wer öffentliche Forstwege wie ein gestörter runter brettert, aber sich auf einem Biketrail in die Hosen macht, der hat im Wald wirklich nichts verloren und sollte lieber Rennvelo auf der Strasse fahren gehen. Aber da sind ja schon die bösen Autofahrer...

Gruss
Frank
 
Wer öffentliche Forstwege wie ein gestörter runter brettert, aber sich auf einem Biketrail in die Hosen macht, der hat im Wald wirklich nichts verloren

Das sehe ich ganz anders: Natürlich gilt auf Forststrassen in erster Linie die Rücksichtnahme auf Fussgänger, mit denen man immer rechnen muss - das ist genau der Nachteil gegenüber einem ausgewiesenen Bike-Trail. Tatsache ist aber, dass es sehr viele XC-/"Fitness"-Biker gibt, denen zB der Antennentrail bergab zu schwer ist.

Zwischen Gravity-orientiert und Rennrad ist noch Platz.

Gruss
Marcus
 
Also, zur Klärung: das Problem ergab sich an dieser Stelle. Hier ist die Strasse breit, geradelinig und fast flach mit >500m Fernsicht.

Ich finde dass meine (zugegenerweise nur empfundenen, nicht gemessenen) 30 km/h noch im vernünftigen Rahmen liegen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wie Bob Marley schon sagte, "If I am guilty I will pay"!

Im übrigen gehöre ich tatsächlich eher zu den "XC-/Fitness-Biker, denen zB der Antennentrail bergab zu schwer ist".
 
Tatsache ist aber, dass es sehr viele XC-/"Fitness"-Biker gibt, denen zB der Antennentrail bergab zu schwer ist.

Es muss ja nicht wirklich jeder den offiziellen Trail runterfahren.
ABER: wem der Trail zu anspruchsvoll ist, der beherrscht auch ganz sicher nicht die richtige Brems- und Kurventechnik, um auf Kieswegen bei Höchstgeschwindigkeit richtig reagieren zu können, wenn plötzlich ein Kind um die Ecke kommt.

Deswegen: auf gemeinsam genutzten Waldwegen gilt gemässigte Geschwindigkeit beim Abfahren.
 
Ich verweise Mal gerne auf den Art. 26 Abs. 1 & 2 des Strassenverkehrsgesetztes:

1 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.
2 Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.
 
Ich verweise Mal gerne auf den Art. 26 Abs. 1 & 2 des Strassenverkehrsgesetztes

Naja, die ursprüngliche Frage war: existiert denn eine offizielle Geschwindigkeitslimite? Art. 26 scheint keine zu nennen.

Ich bleibe jedenfalls bei meiner Meinung: ich bin ein umsichtiger Velofahrer und nehme Rücksicht auf andere Naturliebhaber. Wenn ich von selbsternannten Freizeitpolizisten angepöbelt werde, lasse ich mich einfach nicht provozieren.

Mittlerweile habe ich aber auch meine Geschwindigkeit gemessen und ich finde weiterhin, dass sie objektiv nicht überhöht ist. Dennoch wäre interessant zu wissen, ob die grossen Landwirtschaftwege mit höchstens 20km/h, 30km/h oder 50km/h befahren werden dürfen.
 
man darf mit dem velo 150 km/h auf starkbewanderten forstwegen fahren.
Ist jedoch das Beuscheraufkommen nicht so gross, darf man höchstens 75km/h fahren.
Ich finde deine frage nicht interessant, sondern "eifach öppis"...

zur frage: es sind 30 km/h (auf so kieswegen)

ich stell ne gegenfrage: schon mal mit dem bike auf dem kies auf die Fresse geflogen?
 
Ich finde deine frage nicht interessant, sondern "eifach öppis"...
zur frage: es sind 30 km/h (auf so kieswegen)

Besten Dank. Ich gebe zu, dass es interessantere Fragen gibt, aber "interest lies in the eye of the beholder".

ich stell ne gegenfrage: schon mal mit dem bike auf dem kies auf die Fresse geflogen?

Ja, und es hat mir dabei einen Schneidezahn ausgeschlagen! Allerdings geschah dies 1967, und es war ein Milchzahn der sowieso schon gewackelt hatte...
 
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