Steursatz beim Einpressen durch Fachwerkstatt verkantet und gebrochen

Ein Händler (bzw. Fahrradwerkstatt) ist gegenüber dem Kunden immer ein Dienstleister, egal ob er Teile, Fahrräder oder seine Arbeit verkauft. Jeder Kunde hat gleich behandelt zu werden, egal woher die Teile kommen.

Dieses gejammere, dass alle immer nur im I-Net kaufen, um das Zeug dann beim Händler einbauen zu lassen ist faktisch kundenunfreundlich und bringt mit absoluter Sicherheit keine neuen Kunden (Geldspender) ins Geschäft. Wenn die Werkstatt Fremdteile einbaut (was sie zwar theoretisch gar nicht muss), dann hat sie im Falle eines Falles auch nur auf die Arbeitsleistung Gewährleistungsansprüche auszugleichen, auf die Teile jedoch nicht. Fremdteil oder "vom Kunden angeliefert" steht in dem Falle auf der Rechnung. Wenn Händler meinen, sie müssten solche Kunden abweisen, dann bitte. Wer es nicht mehr nötig hat, um jeden Kunden zu kämpfen, der braucht im Anschluss auch nicht rumheulen, wenn das Geschäft immer schlechter läuft!
Restaurants und Werkstätten miteinander zu vergleichen ist wie mit den Äpfeln und Birnen.

Im konkreten Falle hier hat der Händler Mist gebaut und steht noch nicht mal zu seinem Fehler. Sowas ist echt arm. Als Kunde ist es mir dann lieber, er gibt das zu und spricht offen aus, dass was schief ging. Das Bauteil hat er während der Erbringung seiner Arbeitsleistung zerstört, es ging nicht durch Material- oder Herstellungsfehler kaputt. Schickt man dieses Lager an den Lieferanten zurück, dann kommt mit Sicherheit kein neues Teil zurück. Die Antwort wird lauten "aus offensichtlich falscher Einbauweise". Garantien schließen Einbaufehler normalerweise aus. Der Werkstatt muss man in dem Falle wirklich die Pistole auf die Brust setzen und Ersatz verlangen. Diese Firma sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass dieser Kunde wohl eher nicht mehr da auftauchen wird, weder mit Fremdteilen, noch mit dem Kauf von Teilen von diesem Händler bzw. mit dem Wunsch nach Ausführung von Werkstattarbeiten. Aber jeder wie er es sich selbst verdient. Vielleicht geht es dieser Werkstatt ja gut genug und die habens nicht mehr nötig, jeden Kunden zufrieden zu stellen.;)

P.S.: Was anderes wäre es, der Kunde hätte das selber versucht einzubauen, dabei zerstört und fordert nun Ersatz oder Reparatur. Eine gute Werkstatt würde ihm evtl. sogar bei der Beseitung der Beschädigung im Steuerrohr helfen oder beraten, wie weiter vorzugehen ist. Alles andere ist recht unprofessionell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich seh das auch so. Die Werkstatt hat den Auftrag angenommen, also hat sie ihn auch zur vollen Zufriedenheit des Kunden zu erledigen. Geht etwas schief dabei dann muß die Werkstatt auch für den Schaden aufkommen.
Hat eine Werkstatt keinen Bock auf Internetteile dann okay. Deren Problem wenn sie kein Geld verdienen wollen oder keine Lust auf Kundschaft haben. Aber dann dürfen sie den Auftrag auch nicht annehmen.

Die Hammermethode ist leider gang und gäbe in vielen vielen Werkstätten.
 
Wieder eine Bestätigung dafür warum ich das meiste an meinen Rädern selber mache, und die paar Sachen die ich nicht schaffe nur EINE Person machen darf.

(War vor ein paar Monaten in Sachen Kurbeldemontage* unterwegs in verschiedenen Fachläden (oder wie die sich schimpfen)...äh...wusste nicht ob ich :heul: oder :lol: sollte).


*Längere Geschichte und sprengt den Rahmen hier.
 
Hoi,
ich wollte den Steuersatz meines Norco A-Line (Bj.2005) in der Fachwerkstatt wechseln lassen, da die Lagerschalen des Alten ausgeschlagen waren.
Weil der Gabelschaft sehr kurz ist habe ich mir den Crank Brothers Sge C Steuersatz geholt, da dieser extrem niedrig baut.

Obwohl die Werkstatt über ein spezielles Einpresswerkzeug verfügt, hat der Mechaniker es dort nicht auf die Reihe gekriegt, die Hülsen gerade einzupressen, so dass diese derart verkantet haben, dass die untere Lagerschale gebrochen ist.


Auf einer Seite im Steuerrohr hat sich zusätzlich ein hässlicher Grat raus- geschabt.


Der Mechaniker hat natürlich behautet er hätte versucht alles fachmännisch einzubauen und übernimmt deshalb keine Haftung.
Die Werkstatt würde mir jedoch nächste Woche ein Schreiben zukommen lassen, mit dem ich mich an den Onlinehändler, von dem ich den Steuerstatz bezogen habe, wenden kann und als Garantiefall umtauschen kann.
Laut Aussage des Pfusch-Mechanikers macht der Grat am Steuerrohr natürlich auch überhaupt nichts aus: "Den schiebts schon weg, wenn man wieder ein neuen einpresst."
Da man aber auf die Aussagen wohl entsprechend seiner Kompetenz einen ... geben kann, wollt ich hier mal nachfragen was ihr von einer solchen Aktion haltet bzw. wie ihr darauf reagieren würdet bzw. Ahnung habt, wie das haftungsrechtlich aussieht, da es sich ja eindeutig um einen unsachgemäßen Einbau und keinen Garantiefall handelt.

Was meint ihr ob man den Grat am Steuerrohr wegfeilen kann/muss und wie sich das abgetragene Material auf die Passung auswirkt, wenn man wieder einen neuen Steuersatz einpresst.

Greetz
f.Bk

das ist grober pfusch, dem kranken bruder liegt (orginal verpackt ...) ein adapter bei, der zwingend zur montage mit handelsüblichen einpresswerkzeugen benötigt wird.

der händler hat den auftrag angenommen, dadurch ist zwischen ihm und dir ein rechtsverbindlicher vertrag zustande gekommen. er haftet daher für die schäden, die durch den von ihm verursachten unsachgemässen einbau des steuersatz UND die daraus resultierende beschädigung des rahmens erfolgt sind.

schreib ihm einen eingeschriebenen brief:
"hiermit mache ich sie haftbar für alle schäden an meinem fahrrad, die durch den offensichtlich unsachgemässen einbau des steuersatzes enstanden sind. steuersatz ist zerstört, rahmen ist beschädigt ... blah blah ..."

... eine liste von fahrradsachverständigen, da sollte es auch was in deiner umgebung geben. ruf an, schick ev. bilder (in vernünftiger grösse 1024*768 ...).

ciao
flo
 
Tatsächlich wäre bei diesem Murks ein neuer Steuersatz fällig als auch wahrscheinlich ein neuer Rahmen. Denn wenn der Steuerkopf schon so kurz ist, steigt die Belastung der Lageraufnahmen nochmals stark an, so dass jedes Gramm Material an dieser Stelle wichtig ist.

Zum Einbau von mitgebrachten Teilen kann ich nur sagen: Recht so!!! Mein Fahrradhändler wollte mir für meinen Acros AH-07 120EUR abnehmen - im INet hab ich ihn für 70 geschossen. Nun hab ich noch genug andere Teile und Räder bei ihm gekauft, als dass er mir das übel nehmen könnte, aber ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, die reine "Werksleistung" abzufordern. Es muss ja nicht zwingend eine "Werkslieferung" sein, damit der Fahrradhändler tätig wird.

Jedenfalls steht er für Beschädigung von Kundenmaterial aus dem Vertrag gerade. Ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag besteht immer dann, wenn einer Vertragspartei durch den Kontakt mit der anderen Vertragspartei ein Vermögensschaden entsteht. Fraglich ist hier also einzig und allein, ob das zerwürgte Steuerrohr und der gebrochene Steuersatz auf einen falschen Einbau zurückzuführen sind oder auf einen Fehler der mitgelieferten Teile (Rahmen, Steuersatz).

Und da ist die Antwort einfach: Der Rahmen hat ja vorher schon einwandfrei funktioniert und es war auch ein Steuersatz verbaut. Der neue Steuersatz gibt auch keine Anhaltspunkte auf einen Defekt. Selbst, wenn ein Haarriss durch die Lagerschale lief, so wäre er doch zumindest maßhaltig gewesen, so dass ein Defekt erst beim Fahren, nicht aber beim Einbau aufgetreten wäre.

Die Art und Weise des Materialabtrags des Steuerkopfes und der Bruch der Lagerschale (die notwendigerweise immer SEHR STABIL ausgelegt wird) lässt eindeutig darauf schließen, dass versucht wurde, die Lagerschale mit Schlägen in das Steuerrohr einzutreiben, wobei sich diese notwendig verkanten musste und den Materialabtrag im Steuerrohr verursacht hat. Durch ein normales Einpresswerkzeug sind solche Schäden nicht zu verursachen, weil die Kraft eines gleichmäßigen Drucks auf die Lagerschalen niemals ausreichend wird, diese zu zerbrechen.
Schläge auf die Lagerschale beim Einbau sind allerdings der schlimmstmögliche Fehler beim Einbau und im vorliegenden Fall eindeutig die Ursache der Beschädigungen. Damit hat der Händler den Schaden zu vertreten, ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag besteht.
Er muss zahlen - beides - basta!

Wenn noch Interesse an den einschlägigen Paragraphen des BGB besteht, melde Dich!
 
Durch ein normales Einpresswerkzeug sind solche Schäden nicht zu verursachen, weil die Kraft eines gleichmäßigen Drucks auf die Lagerschalen niemals ausreichend wird, diese zu zerbrechen.

Das UND außerdem kann man mit einem richtigen Einpresswerkzeug die Lagerschale überhaupt nicht soooo schräg bekommen. Klar, ein kleinwenig Spiel zwischen Lagerschale und Einpr.Werkzeug ist da, aber niemals soviel das die Lagerschale derart schief ansetzt.
 
Tatsächlich wäre bei diesem Murks ein neuer Steuersatz fällig als auch wahrscheinlich ein neuer Rahmen. Denn wenn der Steuerkopf schon so kurz ist, steigt die Belastung der Lageraufnahmen nochmals stark an, so dass jedes Gramm Material an dieser Stelle wichtig ist.

Zum Einbau von mitgebrachten Teilen kann ich nur sagen: Recht so!!! Mein Fahrradhändler wollte mir für meinen Acros AH-07 120EUR abnehmen - im INet hab ich ihn für 70 geschossen. Nun hab ich noch genug andere Teile und Räder bei ihm gekauft, als dass er mir das übel nehmen könnte, aber ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, die reine "Werksleistung" abzufordern. Es muss ja nicht zwingend eine "Werkslieferung" sein, damit der Fahrradhändler tätig wird.

Jedenfalls steht er für Beschädigung von Kundenmaterial aus dem Vertrag gerade. Ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag besteht immer dann, wenn einer Vertragspartei durch den Kontakt mit der anderen Vertragspartei ein Vermögensschaden entsteht. Fraglich ist hier also einzig und allein, ob das zerwürgte Steuerrohr und der gebrochene Steuersatz auf einen falschen Einbau zurückzuführen sind oder auf einen Fehler der mitgelieferten Teile (Rahmen, Steuersatz).

Und da ist die Antwort einfach: Der Rahmen hat ja vorher schon einwandfrei funktioniert und es war auch ein Steuersatz verbaut. Der neue Steuersatz gibt auch keine Anhaltspunkte auf einen Defekt. Selbst, wenn ein Haarriss durch die Lagerschale lief, so wäre er doch zumindest maßhaltig gewesen, so dass ein Defekt erst beim Fahren, nicht aber beim Einbau aufgetreten wäre.

Die Art und Weise des Materialabtrags des Steuerkopfes und der Bruch der Lagerschale (die notwendigerweise immer SEHR STABIL ausgelegt wird) lässt eindeutig darauf schließen, dass versucht wurde, die Lagerschale mit Schlägen in das Steuerrohr einzutreiben, wobei sich diese notwendig verkanten musste und den Materialabtrag im Steuerrohr verursacht hat. Durch ein normales Einpresswerkzeug sind solche Schäden nicht zu verursachen, weil die Kraft eines gleichmäßigen Drucks auf die Lagerschalen niemals ausreichend wird, diese zu zerbrechen.
Schläge auf die Lagerschale beim Einbau sind allerdings der schlimmstmögliche Fehler beim Einbau und im vorliegenden Fall eindeutig die Ursache der Beschädigungen. Damit hat der Händler den Schaden zu vertreten, ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag besteht.
Er muss zahlen - beides - basta!

Wenn noch Interesse an den einschlägigen Paragraphen des BGB besteht, melde Dich!

Oh je, ein Hobbyjurist/-sachverständiger. Die Ursachen für den Schaden können vielfältig sein, den neuen Steuersatz hat keiner von uns jemals gesehen. Die vom Händler angewandte Methode zur Steuersatzmontage kennen wir auch nicht.
Die Argumentation, am Rahmen könne es nicht gelegen haben, weil der ja vorher bereits mit einem Steuersatz ausgestattet war, finde ich putzig. Offensichtlich verfügst Du über hellseherische Fähigkeiten, da Du den Rahmenzustand, den verwendeten Steuersatz und die Methode der Demontage zu kennen scheinst.
Die geschilderten Probleme hier in diesem Forum haben oft genug gezeigt, dass es hilft, beide Seiten der Geschichte zu hören.
 
Ich würde dem Händler klipp und klar sagen, dass er das Teil zu ersetzen hat. Wo du den Steuersatz gekauft hast ist dabei doch völlig unerheblich.

Zu den Leuten die meinen, dass es dreist sei sich das Teil im Laden einbauen zu lassen:
Der Händler verdient Geld, was will er mehr?
 
in deutschland darfste doch nur ne bikewerkstatt betreiben, wenne das auch gelernt hast, damit du halt auch ne gewisse haftung hast. also denke ich mal, sollte damit wohl auch so ein defekt (der mir ehrlich gesagt auch nach der hammer methode aussieht) abgedeckt sein.
 
Ich selber klopfe meine Steuersätze seit jahren mit dem Gummihammer in den Rahmen.
Es gibt Leute, die stellen sich da nicht so an:

vctkqr.jpg

ec5.jpg
 
King Steuersätze können das ab :D

Habe es auch schon ein paar mal gemacht (immer nur bei meinen Rädern) und es funktioniert mit etwas Geschick.
 
ja so ist es, hart und ungerecht.

Ich versteh auch die Inhaber der Bikeshops,
Miete, Löhne, Strom, Werkzeug usw.........................

dann solche Kunden die nix bezahlen wollen,

Also ich versteh die, die solche arbeiten ablehnen oder hohrende Stundenlöhne für solch eine Tätigkeit verlangen.

Bikeshop = Sozialamt?

Die Regel ist die, man zahlt den UVP - Stammkundenrabatt und die Montage ist dann Service.

oder man bringt was mit und löhnt den Montagelohn (inkl. Montagerisiko)
und der ist dann schon sehr hoch,
deshalb selbst montieren oder zerstören und glücklich werden.
 
Ich selber klopfe meine Steuersätze seit jahren mit dem Gummihammer in den Rahmen.
Es gibt Leute, die stellen sich da nicht so an:

vctkqr.jpg

ec5.jpg

Tolles beispiel. :daumen:

Ist dir das Werkzeug mit 38 Euro zu teuer :confused:

Ich würde dem Händler etwas anderes erzählen wenn er mir einen Steursatz für ca 160 Euro in einen Rahmen der XYZ Summe mit Hammer und Co ein schlagen würde :D

Wenn man es genau nimmt ist der Preis eines Steuersatzes dabei nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist schon arg irrefuehrend, hier den Begriff Fachwerkstatt zu gebrauchen. Als blutiger Laie und simpler Autodidakt (Schreibtischtaeter) habe ich bisher 4 Steuersaetze ohne Probleme eingebaut, zweimal Chris King, einmal semiintegriert Acros AI22 und einmal FSA Orbit II.
Natuerlich habe ich mich vorher schlau gemacht, auch hier im Forum, und das zugehoerige Werkzeug gekauft und benutzt (beim zweiten CK auch die CK Adapter).
Alles laeuft.
 
ja so ist es, hart und ungerecht.

Ich versteh auch die Inhaber der Bikeshops,
Miete, Löhne, Strom, Werkzeug usw.........................

dann solche Kunden die nix bezahlen wollen,

Also ich versteh die, die solche arbeiten ablehnen oder hohrende Stundenlöhne für solch eine Tätigkeit verlangen.

Bikeshop = Sozialamt?

Die Regel ist die, man zahlt den UVP - Stammkundenrabatt und die Montage ist dann Service.

oder man bringt was mit und löhnt den Montagelohn (inkl. Montagerisiko)
und der ist dann schon sehr hoch,
deshalb selbst montieren oder zerstören und glücklich werden.


oh Mann was für ein Gelaber !
Hauptsache den ach so armen Fachhändlern nachgeplappert......

eine FACHWERKSTATT ist in erster Linie ein Dienstleister !
Das mit der Diesntleistung haben viele der Deutschen noch nicht richtig verstanden.
Diese Dienstleistung soll bzw. muss nicht kostenlos sein. Denn dafür kann man als Kunde auch ordentliche Arbeit vom Fachpersonal erwarten.
Schließlich braucht man für so einen Laden zu führen, einen entsprechenden Meisterbrief, was u.a. auch kaufmännische Grundlagen umfasst.
Wer als Verkäufer die Dienstleistung "Einbau in der Fachwerkstatt" seinem normalen Kunden nicht berechnet hat das entweder im (höheren) Verkaufspreis bereits getan oder kann (will) nicht kaufmännisch rechnen.
Bei Stammkunden die immer wieder regelmäßig viel Geld da lassen (nicht verwechseln mit denen, die immer wieder im Laden rumhängen und ein Schnäppchen abgreifen wollen), kann man als Verkäufer dann auch mal kulanter sein. Sichert so etwas doch die Zufriedenheit des (Stamm) Kunden und damit dessen Bereitschaft auch wiederzukommen. Und nur von zufriedenen Kunden lebt ein Händler/Fachwerkstatt und nicht von so einem Pfusch und dem anschließenden Drücken vor der Verantwortung.
Kostenlose Top Leistung bei gleichzeitigen Toppreisen auf I-Net Niveau macht kein Laden/Fachwerkstattt lange mit, da sich das auf Dauer nicht rechnet. Entsprechende Beispiele gibt es zu Genüge....

Eine seriöse Fachwerkstatt nimmt entweder so einen Auftrag nicht an (und bringt sich so um potentielle zufriedene wiederkommende Kunden) oder führt den Auftrag eben richtig und mit geeignetem Werkzeug aus. Damit überzeugt man den Kunden immer wieder zukommen, weitere Aufträge zu erteilen und vielleicht mal was zu kaufen.
Geht was schief, was immer mal passieren kann, steht eine seriöse Werkstatt zu dem Fehler und übernimmt die entsprechenden Kosten. Zumal bei größeren Beträgen hier auch deren Haftpflichtversicherung eintritt.

aber es ist ja so einfach sich zu ducken und alles gefallen zu lassen.....
 
wenn ich wieder dieses dumme blabla hör von wegen: kauf beim "local dealer"... dann soll der auch mal die klamotten besorgen können. ich such mir jedesmal nen doofen, damit ich meine sachen im shop kaufen kann. am ende lande ich immer wieder im internet. sei es bei läden, wo ich mittlerweile seit 12 wochen allein auf eine preis und lieferbarkeitsinfo warte, oder andere läden wo alles ausser das selbst vertriebene und im laden verstaubende der letzte scheiss ist (laut deren aussicht kann man nur mit spezialized bikes dh fahren, alles andere fällt auseinander :D).

fakt ist: der TE ist ja nich in den laden gegangen, hat gesacht: press mir das teil ein für nüsse... sondern er hat für eine dienstleistung gelöhnt. demzufolge hat er diese dienstleistung, sofern er sie annimmt auch ordnungsgemäß auszuführen. ich möchte euch ma sehen, wenn ihr nen klempner holt und der euch mit der aufgestämmten wand am WE stehen lässt. wohlgemerkt ohne den neuen lokus zu installieren. ;)
 
Oh je, ein Hobbyjurist/-sachverständiger. Die Ursachen für den Schaden können vielfältig sein, den neuen Steuersatz hat keiner von uns jemals gesehen. Die vom Händler angewandte Methode zur Steuersatzmontage kennen wir auch nicht.
Die Argumentation, am Rahmen könne es nicht gelegen haben, weil der ja vorher bereits mit einem Steuersatz ausgestattet war, finde ich putzig. Offensichtlich verfügst Du über hellseherische Fähigkeiten, da Du den Rahmenzustand, den verwendeten Steuersatz und die Methode der Demontage zu kennen scheinst.
Die geschilderten Probleme hier in diesem Forum haben oft genug gezeigt, dass es hilft, beide Seiten der Geschichte zu hören.

Ohje, und ich habe das Hobby auch noch zum Beruf gemacht!

google mal Ockham's Razor: die einfachste Erklärung ist die wahrscheinlichste!

Und was ist nun wahrscheinlicher???
1.) dass das Material des Steuersatzes eine massive, unsichtbare Vorschädigung hatte oder
2.) dass der Steuersatz durch Schlageinwirkung gebrochen ist?

eben!

Ferner wäre der vorhergehende Steuersatz nicht einzubauen gewesen, wenn sich bereits eine derartige Riefe im Material befunden hätte. Da die Riefe allerdings von außen nach innen aufgeschoben ist, muss sie beim Einbau und nicht beim Ausbau verursacht worden sein.
Zugegeben hatte ich keine Lust, alles so haarklein zu erklären, weil es eher auf die juristische Argumentation ankam, um eine gute Argumentationsgrundlage ggü. dem Radhändler zu haben.
Aber manche brauchen eben alle Details in den Akten, nicht wahr ;)
 
Ohje, und ich habe das Hobby auch noch zum Beruf gemacht!

google mal Ockham's Razor: die einfachste Erklärung ist die wahrscheinlichste!

Und was ist nun wahrscheinlicher???
1.) dass das Material des Steuersatzes eine massive, unsichtbare Vorschädigung hatte oder
2.) dass der Steuersatz durch Schlageinwirkung gebrochen ist?

eben!

Ferner wäre der vorhergehende Steuersatz nicht einzubauen gewesen, wenn sich bereits eine derartige Riefe im Material befunden hätte. Da die Riefe allerdings von außen nach innen aufgeschoben ist, muss sie beim Einbau und nicht beim Ausbau verursacht worden sein.
Zugegeben hatte ich keine Lust, alles so haarklein zu erklären, weil es eher auf die juristische Argumentation ankam, um eine gute Argumentationsgrundlage ggü. dem Radhändler zu haben.
Aber manche brauchen eben alle Details in den Akten, nicht wahr ;)

Danke ;)

Sagt mal lasst ihr euch eigentlich gerne so verarschen?
Geh da hin und sag ihm er hat das gescheit zu erledigen, und wenn der rahmen dadurch unbrauchbar geworden ist besorgt er dir eben einen neuen. Wenn man nen Anzug in die Reinigung gibt und danach hat man nen wuderbaren Fleck in Form eines Bügeleisesns druff das eben mal da abgestellt wurde sagt man ja auch nicht: Passiert mal, und da gekauf hab ich den Anzug auch nicht. Armer Bügelservice kann ja eigentlich nix dafür, also kauf ich mir selbst nen neuen.


Also: Hingehen, fordern, und wenn dem nicht nachgekommen wird Anwalt mal hinschreiben lassen.
 
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