Ich weiss ja nicht wie Ihr das seht, also sagt mal Eure Meinung.
Garantie oder Gewährleistung setzt einen Sachmangel voraus. Ich bezweifle, dass das hier gegeben ist. Eher gehe ich davon aus, dass die Felge bei Kauf im einwandfreien Zustand war. Folglich wird man hierüber schwer einen Erfolg erzielen.
Die Frage ist doch viel eher, ob eine Mängelhaftung greift. Soll heissen, dass das Produkt seine zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt. Dazu muss erstmal bewiesen werden, welche zugesicherten Eigenschaften das Produkt laut Aussage des Herstellers haben soll. Schliesslich wird hier ein unsachgemäßer Gebrauch vorgeworfen. In diesem Fall am besten mit Sreenshots mit dem Anwendungsgebiet dieser Felge, von mir aus Trailriding oder alleine schon der Begriff "ohne Einschränkungen" verwendbar, eben für alles.
Dann muss man in der Korrespondenz das Gegenüber dazu bringen zu begründen, warum der Anspruch abgelehnt wird: die Felge ist eben doch nicht für alles. Es hilft zu fragen, welches andere Produkt denn für diesen Einsatzzweck besser geeignet wäre und dann die Beschreibung der Produkte zu einem Vergleich heranzuziehen.
In der Korrespondenz den Screenshot mitschicken, oder einen Link mitschicken und erwähnen, dass ein Screenshot der verlinkten unmissverständlichen Beschreibung zum Einsatzzweck für eine spätere Beweisführung gespeichert wurde.
Wenn nun im Screenshot "ohne Einschränkung" steht, in der Korrespondenz aber der Einsatz anders definiert wird, sagen wir mal als Schneefelge oder Tourenfelge für lose Böden, dann ist die Werbeangabe falsch, die dem Kauf des Produktes als Kaufgrund zugrunde liegt (Das ist genzugenommen sogar ein Täuschung).
In diesem Fall würde man zuerst deutlich auf diesen Fehler hinweisen, einen Kulanzantrag stellen, auch gerne mit Tausch auf ein passenderes Produkt und darum bitten, den Fehler in der Produktbeschreibung zu ändern um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Ich würde sie einfach mit deiner Frage von oben konfrontieren: Wiso wird der Garantiefall abgelehnt, wenn die Felge in dem zu deinem Fahrstil passenden Rad verbaut wird.
Das ist falsch, da es um die Eigenschaften der Felge geht, nicht um die des Rades. Du kannst nicht einen Traktormotor in einen Ferrari bauen und dann Garantie für den Motor erwarten, weil es doch ein Rennwagen für den richtigen Einsatzzweck war, der Dir auf der Nordschleife hochgegangen ist. Durch den Einbau wird er kein Rennmotor.