Totales Fahrverbot

Um noch mal zum Rollstuhl zu kommen:

Ja, auch Rollstuhlfahrer können el.-Stuhlfahrverbot bekommen!!!

In meiner Zivizeit musste ich öffter mal einen betrunkenden Rollstuhlraser mit dem Zivibus abholen und zum Artzt etc. fahren!
 
Moiners,

also das totale Fahrverbot ist schon ein Hammer!
Der Kerl muss aber bei der MPU wirklich etwas falsch gemacht haben.
Wenn man nicht ungefähr weiss, was man denen erzählen darf uns was nicht, ist es gar nicht so schwer durchzufallen.

Ein komplettes Fahrverbot ist aber wirklich krass.
Was machen die, wenn ich Besoffen zu Fuss umfalle?
Ein Zu-Fuss-Geh-Verbot?

Ein paar Kumpels waren von mir auf dem Rückweg nach Hause, als Sie von der Polizei angehalten wurden. Sie fuhren ohne Licht auf dem Fussgängerweg.
Beide hatten über 2,2 Promille im Blut.:lol:
Der eine musste knapp 500,- EUR zahlen, sein Bruder knapp 1000,- EUR:eek:
Die 1000,- EUR kamen zustande, weil er seinen Lappen wegen Alokohol am Steuer verloren hat und nun zum Wiederholungstäter wurde.

Fahrradpolizisten gibt es auch in Lübeck.
Von Kollegen habe ich gehört, dass mit denen nicht zu spassen sind.
Man versucht wegzufahren aber die Typen haben eine hammermässige Kondition und wir als unfitte Raucher haben da keine Chance abzuhauen.

Viel Spass noch

Helldriver
 
Helldriver schrieb:
Moiners,

also das totale Fahrverbot ist schon ein Hammer!
Der Kerl muss aber bei der MPU wirklich etwas falsch gemacht haben.
Wenn man nicht ungefähr weiss, was man denen erzählen darf uns was nicht, ist es gar nicht so schwer durchzufallen.

Ein komplettes Fahrverbot ist aber wirklich krass.
Was machen die, wenn ich Besoffen zu Fuss umfalle?
Ein Zu-Fuss-Geh-Verbot?

Also ich hab zwar schon viele sonderbare Entscheidungen gehört, aber ein "Zu-Fuss-Geh-Verbot" ist selbst mir nicht bekannt. Dürfte auch schwer durchsetzbar sein. Zum einen bist Du als Fußgänger ja schon der "schwächste Verkehrsteilnehmer". Zum anderen muß Dir ja eine Möglichkeit der Versorgung und bei Bedarf auch der Flucht (z.B. im Katastrophenfall) bleiben. Und zu Fuß gehen ist nun mal die elementarste Art der Fortbewegung. Ich denk mal, dass sowas als Entscheidung nicht durchsetzbar ist.
Strafbewährt ist auch "nur" das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluß bzw. anderer berauschender Mittel im öffentlichen Straßenverkehr. Also wenn Du Dein Bike nach Hause schiebst, wenn Du was intus hast, kann Dir keiner was (in dem Falle bist Du Fußgänger). Bedenke aber, dass die Polizei Dich möglicherweise im Auge behält, so sie Dich in dem o.g. Zustand schiebend antrifft.
 

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