Derzeit liegt auch die Planung bzgl. Biosphärenreservat-Neuordnung öffentlich aus.
Dort steht explizit geschrieben, dass (sollte das so genehmigt werden bzw. keine Widersprüche eingehen) ab Bewilligung das Radfahren & Reiten abseits der Wege in der Kernzone samt Pflegezonen verboten ist.
Dann ist jedes 'wild gewachsene', nicht offiziell genehmigte Pädche kein Weg mehr & befahren ebendessen eine Ordnungswidrigkeit.
Bleibt weiterhin die Grauzone 'wo hört ein Weg auf & wo fängt ein Pfad an'? Stichwort Premium-WanderWEG Schmetterlings-, Felsenpfad, Tafeltour, etc. in Kirkel & Schwarzer Punkt, NordicWalking-Strecken & Karl-August-Gedächtnis-Runde (die mim blauen Kopp) in HOMetrailland.
Wird demnächst dann ungemütlich im Wald, sollte einem Forst o. Rennleitung gegenüberstehen...
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