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- 15. Juni 2004
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Wir sind gerade dabei für einen Tourismusverband in unserer Nähe mehrere Biketouren auszuarbeiten. Fotos, Roadbook...
Da ist aber die Sache mit der 2m Regel. Wenn der Torismusverband unsere
Tour veröffentlicht, wer ist dann gegebenenfalls rechtlich angreifbar, weil er
Touren unter 2m vorstellt?
Ist man dafür überhaupt angreifbar? Nutzt ein Hinweis bei der Veröffentlichung?
Macht sich erst derjenige angreifbar, der die Tour dann fährt?
Moser und Konsorten stellen Touren in Büchern vor, die alles andere als legal sind. Wie stehts mit der Haftung?
Wäre eine Freigabe der Wege durch die entsprechenden Gemeinden denkbar?
Eine Nachbargemeinde von uns verfährt so.
Armes Deutschland?
gruss
ultraschwer
P.S. es werden keine nicht öffentlichen Wege befahren!
Da ist aber die Sache mit der 2m Regel. Wenn der Torismusverband unsere
Tour veröffentlicht, wer ist dann gegebenenfalls rechtlich angreifbar, weil er
Touren unter 2m vorstellt?
Ist man dafür überhaupt angreifbar? Nutzt ein Hinweis bei der Veröffentlichung?
Macht sich erst derjenige angreifbar, der die Tour dann fährt?
Moser und Konsorten stellen Touren in Büchern vor, die alles andere als legal sind. Wie stehts mit der Haftung?
Wäre eine Freigabe der Wege durch die entsprechenden Gemeinden denkbar?
Eine Nachbargemeinde von uns verfährt so.
Armes Deutschland?
gruss
ultraschwer
P.S. es werden keine nicht öffentlichen Wege befahren!