Tourenplanen. Wer ist verantwortlich?

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Wir sind gerade dabei für einen Tourismusverband in unserer Nähe mehrere Biketouren auszuarbeiten. Fotos, Roadbook...

Da ist aber die Sache mit der 2m Regel. Wenn der Torismusverband unsere
Tour veröffentlicht, wer ist dann gegebenenfalls rechtlich angreifbar, weil er
Touren unter 2m vorstellt?

Ist man dafür überhaupt angreifbar? Nutzt ein Hinweis bei der Veröffentlichung?

Macht sich erst derjenige angreifbar, der die Tour dann fährt?

Moser und Konsorten stellen Touren in Büchern vor, die alles andere als legal sind. Wie stehts mit der Haftung?

Wäre eine Freigabe der Wege durch die entsprechenden Gemeinden denkbar?
Eine Nachbargemeinde von uns verfährt so.

Armes Deutschland?

gruss
ultraschwer

P.S. es werden keine nicht öffentlichen Wege befahren!
 
2m-Regel wo ist denn euer Revier?

Wenn ein Touriverband eure erforschten Strecken anbietet incl. Tourscript usw. (aber keine Ausschilderung?), dann sollten die auch ohne rechtliche Bedenken befahrbar sein.

Das mit der 2m-Regel ist letztlich zwar nicht auf den Zentimeter auszumachen, aber man kann schon pauschal sagen, dass gänzlich schmale Trails da auf keinen Fall drunter fallen. Ich kenne das immer nur in Zusammenarbeit mit den örtlichen Forstbehörden und der Gemeindeverwaltung bzw. dem Touriverband, zumindest lief es so beim Projekt www.bikewald.de.

An deiner Stelle würde ich das im Vorfeld zur Klärung bringen. Am einfachsten die geplanten Strecken in einer Topokarte einzeichnen, eventuell alternative Routen anbieten, und das ganze an Unterlagen den zuständigen Gremien vorlegen. Erst nach Freigabe der Strecken durch die Forstbehörde oder wie die bei euch auch heißen mag, würde ich zur endgültigen Tat schreiten und ein Roadbook usw. erfassen. Sowas kann ziemlich viel Arbeit machen

Unabhängig von dem ganzen Szenario übernehmt ihr sowieso keine Haftung - für was denn auch. Schwieriger wird es, wenn ihr das gegen Honorar macht und ihr mit einem Beratervertrag irgendwie drinn hängt, in dem z.B. auch steht, dass ihr euch um die rechtlichen Aspekte kümmern sollt.
 
Fast Speed schrieb:
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An deiner Stelle würde ich das im Vorfeld zur Klärung bringen. Am einfachsten die geplanten Strecken in einer Topokarte einzeichnen, eventuell alternative Routen anbieten, und das ganze an Unterlagen den zuständigen Gremien vorlegen. Erst nach Freigabe der Strecken durch die Forstbehörde oder wie die bei euch auch heißen mag, würde ich zur endgültigen Tat schreiten und ein Roadbook usw. erfassen. Sowas kann ziemlich viel Arbeit machen
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Genau so machen! Bei solchen Projekten immer die örtliche Forstbehörde mit ins Boot nehmen und zwar von Anfang an. Wenn du in BW wohnst, dann kann die Forstbehörde deine Strecke freigeben, auch wenn "illegale" Wege befahren werden. Grundsätzlich liegt alles im Ermessen der Forstbehörde.
Kommunikation heisst das Zauberwort.

Gruß
Cook
 
Hallo in die Runde!
Es ist tatsächlich so, dass ihr - und nicht nur, wenn ihr in BW lebt - nicht einfach Wege aussuchen und in ein Wegenetz einplanen könnt.
Eine Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde und der Naturschutzbehörde ist dringened geboten. Die Forstbehörde kann dann auch Wege freigeben, die nach der aktuellen Betretensregelung (in BW tatsächlich "2-Meter-Regel", weiter Infos zur Rechtslage unter OPEN TRAILS auf www.dimb.de) nicht erlaubt wären. Zu klären ist dann insbesondere, wer für diese ausgewiesenen Strecken die Verkehrssicherungpflicht übernimmt. In der Regel kann die Gemeinde das über ihren Kommunalen Schadensausgleich (machmal gegen ein geringes Entgelt) bewerkstelligen.

Bei Veröffentlichungen in Büchern oder im Internet liegt es an den Regelungen im jeweiligen Bundesland: vgl. z. B. Thema "Hessen-Maut" auf www.dimb.de
Dort ist derjenige haftbar zu machen, der die Strecken veröffentlicht.

Wenn ihr nun in die konkrete Wegeauswahl einsteigt, macht euch auch Gedanken dazu, wie ihr die Highlights der Region einbindet ohne immer über die Hauptwanderrouten zu fahren und wie ihr besonders beliebte Strecken (für Wanderer) umgeht, damit die möglichen Konflikte nicht noch geschürt werden.
Stellt sicher, dass genügend Weg eingeplant werden und dass die Strecken auch attraktiv sind. Sonst kommt keiner.

Bindet auch die Grundeigentümer, die Jäger und die Wandervereine in eurer Region ein. Den Stress, den ihr vorher verhindert, müsst ihr später nicht lösen.

Und zu guter letzt lass euch nicht einreden, dass ihr dann nur noch auf den ausgeschilderten Trails fahren dürft. Wegenetze sind ein Angebot für Touristen und keine Reservat für Biker.
"OPEN TRAILS" sagt die DIMB. Zum Glück gibt es noch ein BetretungsRECHT!


Grüße vom DIMB Team
Norman
 
DIMB team schrieb:
Dort ist derjenige haftbar zu machen, der die Strecken veröffentlicht.

Stimmt das wirklich. Sagen wir mal ich veröffentliche meine Touren im Internet via GPS-Tracks. Da sind natürlich auch einige Pfade oder Steige dabei, die grenzwertig sind. Letztendlich sind aber alle Wege in jeder besseren Karte des LVA der Region zu finden. Dazu bedarf es nicht eines GPS-Tracks von mir. Nun zieht sich einer ein GPS-File von meiner Seite und verunglückt bei der angeblichen Streckenabfahrt, weil er seine Stützräder vergessen hat dranzuschrauben. Mit welchen Schäden für Person oder Sachschaden sei mal dahingestellt. Nun nimmt der Jung sich einen linkischen Anwalt und zieht mich da lt. Gesetzeslage (keine Ahnung wo das stehen sollte) als haftbar vor´s Gericht. Habe ich das richtig verstanden? Mir ist nicht klar warum ich für etwas haftbar gemacht werden kann, wenn ich keinerlei Einflußnahme auf ihn habe. Ich bin in diesem Falle ja kein Guide. Bitte mal um konkrete Aufkärung. Wenn das nämlich so wäre, lösche ich meine GPS-Tracks auch auf internationalen Seiten. Da bin ich ja mit einem Bein immer im Knast... da vergeht mir die Laune.

P.S. Das mit der Hessengeschichte habe ich mir angeschaut. Wie sieht das in Bayern aus? Gestattungsentgelt - ist schon hart, was sich die Politiker so einfallen lassen um uns Biker zu schocken. Meine Touren liegen alle in Bayern.
 
Fast Speed schrieb:
Stimmt das wirklich. Sagen wir mal ich veröffentliche meine Touren im Internet via GPS-Tracks. ... Da bin ich ja mit einem Bein immer im Knast... da vergeht mir die Laune.

Hallo Fast Speed,
schau noch mal auf die Seite der DIMB unter:
http://www.dimb.de//index.php?option=content&task=view&id=45

Es ist tatsächlich so, dass man zumindest in Hessen seine "Veröffentlichungen" sorgfältig planen und schreiben muss.


Fast Speed schrieb:
P.S. Das mit der Hessengeschichte habe ich mir angeschaut. Wie sieht das in Bayern aus? Gestattungsentgelt - ist schon hart, was sich die Politiker so einfallen lassen um uns Biker zu schocken. Meine Touren liegen alle in Bayern.

In Bayern wurde eine ähnliche Überlegung vor einiger Zeit angestellt. Ob diese nun auch umgesetzt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Grundsätzlich kannst du ja in Bayern auf "geeigneten Wegen" fahren.
Was genau aber "geeignet" heißt, wissen wir auch nicht.

Für den Fall, dass ein Wanderer von einem Biker angefahren wird, würde dann der Richter entscheiden, ob der Weg "geeignet" war und ob der Unfall einen ursächlichen Zusammenhang mit der Breite des Weges hat.

Leider gibt es wohl immer noch eine "internes Papier" zur Rechtslage in Bayern, das besagt, dass "Wege, auf denen auch gewandert wird, nur dann geeiget sind, wenn sie min. 2 Meter breit sind". :confused:

Also, schau dir deine Tourentipps noch mal an und weise auf Gefahren bzw. saisonale "Nichtbefahrbarkeit" hin.
 
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