Trails im FFH-Gebiet ??

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Hallo Forum:winken:

ich befinde mich hier im beschaulichen Rothenburg ob der Tauber, also Mittelfranken (Bayern).

Seit ca. 2 Jahren haben sich hier einige Biker zusammen getan um etwas auf die Beine zu stellen.
Konkret gemeint ist damit eine Legalisierung von ein oder mehreren Mountainbikestrecken in den Waldgebieten um Rothenburg.

Am Anfang unseres Vorhabens sind wir bei der Stadt erstmal auf Ablehnung gestoßen was sich aber dank offener Gespräche etwas geändert hat und die Stadt ist inzwischen eher Befürworter für die ganze Sache.

Jetzt kommen wir zum Problem:
Das Stadtwaldgebiet, das sich gut eignen würde und von Seiten der Stadt auch in Aussicht gegeben wurde ist FFH Gebiet wie auch alle restlichen Stadtwälder um Rothenburg.
Deshalb hat die untere Naturschutzbehörde unser Anliegen direkt abgelehnt. Begründung war einfach nur das sie es sich nicht vorstellen können dort Trails zu genehmigen. Die zuständige Naturschutzbehörde hat ihren Sitz in Ansbach und lt. deren Angabe haben Sie mit sowas noch nie vorher zu tun gehabt.
Interessant ist auch das in diesem Gebiet offizielle Wanderwege ausgeschildert sind.

Im Juni ist ein Treffen mit der Naturschutzbehörde, der Stadt, Bürgermeister und natürlich mit uns geplant.

Hat hier jemand Erfahrungen mit offiziellen Strecken in FFH Gebieten?
Es wäre toll wenn wir der Naturschutzbehörde Beispiele zeigen könnten wo sowas schon durch gesetzt wurde. Am besten in Bayern.

Hat jemand Ahnung was da für Kosten aufkommen können in Bezug auf Gutachten des Naturschutzes?

Viele Grüße
Lorenz
 
Bei uns (Saarland) haben wir das gleiche Problem, ich kann dir jetzt schon sagen das im FFH Gebiet nix geht, ihr müsst euch ein anderes Gebiet von den Offiziellen zeigen lassen wo ein Bau möglich wäre, dann müssen alle anderen Hürden gemeistert werden.

Viel Erfolg
 
Hallo Hagelus,

der Neubau von MTB-Trails im Außenbereich fällt unter die sogenannte Eingriffsregelung. Im Hinblick auf den Naturschutz wird in diesem Zusammenhang eine sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und falls FFH-Gebiet eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung behandelt die Auswirkungen des Vorhabens (hier: Trail) auf die europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten (siehe Homepage des bayr. LfU, da gibt es eine saP-Arbeitshilfe). Das gilt für alle Flächen, auch außerhalb von Schutzgebieten.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfng behandelt die Auswirkungen auf die Schutzgüter des FFH-Gebietes bzw. des Vogelschutzgebietes. Die Schutzgüter sind Lebensräume und Tier-/Pflanzenarten. Je nach Gebiet können das unterschiedliche Lebensraumtypen (z.B. Hochmoore, Waldmeister-Buchenwälder, Kalkmagerrasen...) oder Tier- und Pflanzenarten sein (Ameisenbläuling, Fledermäuse, Steinkrebs, Gelbbauchunke, Frauenschuh....). Die betreffenden Angaben zum jeweiligen FFH-Gebiet findest du im Standard-Datenbogen.

Die erforderliche Fachgutachten muss der Vorhabensträger beibringen (z.B. der MTB-Verein oder auch die Kommune) und bezahlen. Das kann schnell mehrere tausend bis einige zehntausend Euro kosten. Letzteres wenn z.B. Fledermaus-Untersuchungen erforderlich werden.

Für die Mehrzahl der FFH-Gebiet liegen Management-Pläne vor. Diese beschreiben die Vorkommen der Lebensraumtypen und der Arten im Gebiet und geben Maßnahmenempfehlungen.

Wenn man die Trails außerhalb von FFH-Lebensraumtypen bzw. außerhalb der Lebensstätten der FFH-Arten plant, ist eine Bewilligung seitens des Naturschutzes eher zu erhalten. Für die erwähnten Managementpläne (MAPs) ist die jeweilige Regierung des Bezirks zuständig. Infos findet man auf deren Homepage.

Viele Grüße und viel Erfolg,

wegfuchs
 
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