Trouble am Aggertrails

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich als Rösrather diesen Pfad noch nicht befahren habe, wohl aber das Gebiet dort. Deshalb kann ich ohne den Plan nichts 100%-gesichertes zum Thema beitragen, aber ich glaube hier geht es irgendwie um ein Missverständnis:
Beide Kommunen sprechen zum Einen von dem kürzlich/vor einiger Zeit angelegten Wanderweg. Es sprechen aber auch beide von dem Pfad (den ich nicht kenne):
Overath sagt, Trampelpfad über privates Grundstück, es besteht keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Kommune.
Lohmar spricht von "gefährlichen und abgängigen Stellen", und von einer Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.
Diese beiden Punkte widersprechen sich ja nicht, lediglich das die Stadt Overath den Pfad als nicht gefährlich ansieht, was Lohmar wiederum ganz anders sieht. Es sprechen aber beide nur (auch wenn es nirgendwo steht) nur für ihr Stadtgebiet. Eventuell sieht es auf der einen Seite der Kreisgrenze ja ganz anders aus als auf der anderen :p
Ich würde sagen Forstamt fragen :daumen:
 
Aus dem letzten Schreiben aus Overath:
"Wie Ihnen Herr Burk bereits mitgeteilt hat, handelt es sich bei der von Ihnen angesprochenen Fläche (...) um einen Trampelpfad über private Grundstücksflächen. Für diesen Trampelpfad besteht keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Kommune. Insofern besteht auch kein Handlungsbedarf den Weg zusperren."

Also nutzt der Aufbauer der Sperre auf Lohmarer Gebiert ein "Sperrrecht" für einen Weg, der auf dem Gebiet von Overath liegt? Ich betone nochmal, auf dem gesperrten Areal ist nichts abgängig oder gefährlich. Dort ist es so stabil, daß der Eigentümer diese Konstruktion aufbauen und einen geschätzte 25cm stärken Pfahl in den Weg rammen konnte.

Mich erinnert das bißchen an die Kleinstaaterei im Mittelalter, wo jeder Landesherr nach Gutdünken handeln könnte.
 
muß der eigentümer denn überhaupt eine grund nennen, der in direktem zusammenhang mit dem weg steht? klar, eine sicherungspflicht, der man nicht nachkommen kann/will, macht sich natürlich immer gut als vorgeschobenes argument ("seht, ich will nicht, daß sich jemand weh tut, deshalb sperre ich das ding, denn ein geländer etc. kann ich nicht bauen").

beim von mir verlinkten beispiel war es einfach ein verärgerter besitzer, der niemanden mehr in seine garten schauen lassen will. nix wegesicherung.
 
Er ist nicht gesetzlich verpflichtet, den Weg aufgrund der Gefährdung zu sperren, bzw. die Gefährdung zu beseitigen.
Erstens, da der Weg scheinbar (teilweise und zum Abschluss hin) über privaten Grund verläuft.
Zweitens, sich die Gefahrenstellen nicht auf seinem Grund befinden.

Jetzt sollte eigentlich jedem der Widerspruch klar sein.
 
- Das Grundstück ist Privatgrund, im Gebiet von Lohmar.
- Der Eigentümer möchte nicht, dass man da durchgeht (ist vielleicht ein Eigenbrödler).
- Er sucht nach einer Möglichkeit, den bestehenden Weg entfernen zu dürfen.

- Zusammen mit der Stadt Lohmar kommt man überein, dass der Weg gefährlich ist und zusätzlich im Zuge der Umsetzung des Aggerauenkonzeptes verlegt werden soll.

- Punkt. Der Mann ist ein Gewinner. Hat alles richtig gemacht und es geschafft, den Weg zu entfernen. Er hat gute Gründe (Gefahr, Naturschutzkonzept) UND es gibt einen Ersatz (neuer Wanderweg oberhalb). Da wird dann die Verwaltung mitziehen. Ansonsten müsste ein kleiner Beamter anfangen zu arbeiten und begründen, warum es weder gefährlich ist noch warum man hier vom Naturschutzkonzept abweichen sollte (oder dies gar nicth betroffen ist). Klar argumentieren WIR hier für die Erhaltung eines alten Wanderwegs, aber der kleine Beamte bekommt Angst vor der potentiellen Arbeit durch die Haftung und dem Geschrei des NABU, weil der Weg ja irgendeinen Molch stören könnte. Dann lieber eine einfache Entscheidung, weg mit dem Weg...

- Da der Weg aber verlegt wurde, MUSS der arme Mann ihn auch entfernen, mit Ästen zulegen, ... Sonst ist der Weg ja noch da!

- Nun war ein Bürger (Ferkelmann) der Meinung, dass es doch unverhältnismäßig sei, den Wanderweg zu verlegen, Kulturgut des alten Weges, keine Gefahr, beeinträchtigt auch nicht das Schutzziel in den Aggerauen und geht auch nicht so nah am Haus vorbei, dass man dem Grundstückseigentümer immer ins Schlafzimmer schaut. (Dieser Meinung bin ich auch!)

- Die Stadt Lohmar hat sich die Eingaben vom Bürger angehört und gesagt : Nö, da sind wir aber anderer Meinung.

- Jetzt könnte man anfangen, bei der Stadt eine schön begründete Eingabe machen, ggf zu klagen, ... wird aber nix bringen, da man gegen zwei mächtige Wörter klagt, Verkehrssicherungspflicht und Naturschutz. Egal ob die Wörter zutreffen oder nicht.
 
Also ich habe kein Interesse daran deswegen zu klagen.
Erstens bin ich nicht so streitlustig wie das hier vielleicht den Anschein erwecken könnte. Des Weiteren bin ich "nur" gelegentlicher Nutzer der Strecke. Ich fände es angebrachter, wenn sich die betroffenen Bürger der Gemeinden Lohmar und Overath diesbezüglich involvieren ... und das Grundstück meinetwegen aufkaufen ;)

@DasLangeElend Kennst Du den Weg bzw. die örtlichen Gegebenheiten?
Die von Dir genannten 2 starken Wörter werden nur von der Gemeinde Lohmar in den Mund genommen, betreffend eines Gebietes in einer anderen Gemeinde ohne Zuständigkeit dafür. Die andere Gemeinde (Overath) schließt sogar Verkehrssicherungspflicht aus!! Wo ist da die Logik?
Das einzige, wobei ich Dir zustimme ist, daß der Mann in dem Fall ein "Gewinner" ist und sich mit Rückenstärkung seiner Gemeinde bisher durchsetzen konnte.
Es bleibt abzuwarten, ob der Weg weiter nur für Biker ausdrücklich verboten ist oder auch für Fußgänger.
 
Wir sind heute eher per Zufallen an genau diese Stelle gekommen. Jetzt gibt es noch eine Tür aus Brettern, welche mit einer Kette verschlossen ist. Links und Rechts davon kann man auch nicht vorbei ohne gefahr zu laufen Baden zu gehen...
 
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