Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich als Rösrather diesen Pfad noch nicht befahren habe, wohl aber das Gebiet dort. Deshalb kann ich ohne den Plan nichts 100%-gesichertes zum Thema beitragen, aber ich glaube hier geht es irgendwie um ein Missverständnis:
Beide Kommunen sprechen zum Einen von dem kürzlich/vor einiger Zeit angelegten Wanderweg. Es sprechen aber auch beide von dem Pfad (den ich nicht kenne):
Overath sagt, Trampelpfad über privates Grundstück, es besteht keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Kommune.
Lohmar spricht von "gefährlichen und abgängigen Stellen", und von einer Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.
Diese beiden Punkte widersprechen sich ja nicht, lediglich das die Stadt Overath den Pfad als nicht gefährlich ansieht, was Lohmar wiederum ganz anders sieht. Es sprechen aber beide nur (auch wenn es nirgendwo steht) nur für ihr Stadtgebiet. Eventuell sieht es auf der einen Seite der Kreisgrenze ja ganz anders aus als auf der anderen
Ich würde sagen Forstamt fragen
Beide Kommunen sprechen zum Einen von dem kürzlich/vor einiger Zeit angelegten Wanderweg. Es sprechen aber auch beide von dem Pfad (den ich nicht kenne):
Overath sagt, Trampelpfad über privates Grundstück, es besteht keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Kommune.
Lohmar spricht von "gefährlichen und abgängigen Stellen", und von einer Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.
Diese beiden Punkte widersprechen sich ja nicht, lediglich das die Stadt Overath den Pfad als nicht gefährlich ansieht, was Lohmar wiederum ganz anders sieht. Es sprechen aber beide nur (auch wenn es nirgendwo steht) nur für ihr Stadtgebiet. Eventuell sieht es auf der einen Seite der Kreisgrenze ja ganz anders aus als auf der anderen

Ich würde sagen Forstamt fragen
