Verein gründen

mcsonnenschein

Furchtlos und treu
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Bike der Woche
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Servuz

Könntet ihr mir ein bischen helfen?
Was muss man haben oder was muss man machen um einen Verein zugründen?
Habt ihr da Erfahrung?

Greez
 
Servus, was willste denn für einen Verein gründen ?? Bei uns gibt es doch schon einige, ja nur so CC. Kannst aber mal den Elmi fragen, die hatten ja den CC-Chaos seiner Zeit gegründet -- leider ist er nie eingetragen worden wegen der fehlenden Satzung. Na ja, man sieht sich.
 
wir haben wie ihr vielleicht wißt einen e.V. gegründet.

+++ warum ein e.V. +++
Hauptgrund ist mit sicherheit das Erlangen einer eigenen Strecke. Ohne e.V. gekommt man sogut wie kein Gehör. Wichtig ist auch das erarbeiten von Sponsoring und org. der vielen Reiserei zu Rennen und Parks.

Unser Verein ist ein reiner DH/Dirt/Dual Club und nicht weil wir keine cc-ler leiden können sonder weil unsere Bemühung und Budgets zu 100% in DDD gehen. Nach aussen präsentiern wir uns auch als 100% DDD Verein u verweisen gerne an andere CC- Clubs. Natürlich radeln auch eine von uns einfach so im Wald rum aber es gibt kein support beim kauf von Gesäßcreme oder Rennen o. ähnliches.

Am besten besorgt ihr euch erstmal Literatur.
Z.B. Vereinspraxis
das steht das wichtigste dirn. (Auszug zur Gründung s.u.)

Dann gibt es in manchen Bundesländer Kurse (für kleines Geld) zu den Vereinsthemen (Gründung/Finanzen/vorstand....) Im Saarland ist das an der Uni.

Dann müßt ihr euch auf ne Satzung einigen, 7 personen sein, zum Notar gehen u euch in Register eintagen lassen u los geht. Gesamtkosten ca. 100€

und los gehts mit Vereinswerbung, Wachstum ner menge spaß und auch arbeit. Viel Erfolg :daumen:
MAUI

VEREINSGRÜNDUNG
Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V. (zur Rechtsfähigkeit siehe S.11f.):
– Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
– Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
– Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden. (Eine Beispielsatzung finden Sie auf der CD-ROM).
– Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
– Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden,
– Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden (Beispielprotokoll siehe CD-ROM).
– Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
– Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden (Beispiel siehe CD-ROM). Dieser Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).
– Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises/Reisepasses beim Notar.In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Originalsatzung und Abschrift. Mindestinhalt:
– Zweck, Name und Sitz des Vereins
– Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
– Regelung über Ein- und Austritt von Mitgliedern
– Regelung der Bildung des Vorstands
– Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
– Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse.
Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.
2. Gründungsprotokoll. Mindestinhalt:
– Ort und Zeitpunkt der Versammlung
– Zahl der anwesenden Mitglieder
– Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein
– Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inkl. Abstimmungsergebnissen:
– Beratung und Annahme der Satzung
– Vorstandswahl
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt. Spätere Änderungen in der Vereinssatzung und in der Zusammensetzung des Vorstandes müssen jeweils im Vereinsregister eingetragen werden. Bleibt es beim bisherigen Vorstand, genügt die Übersendung einer Protokollabschrift direkt an das Registergericht (Amtsgericht). Bei Änderungen innerhalb des Vorstands ist die Anmeldung mit der Beglaubigung der Unterschriften über einen Notar notwendig. Beispiele für solche Mitteilungen finden Sie auf
der CD-ROM. Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, sind Steuererleichterungen möglich. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden und kann erfolgen,
wenn die Vereinssatzung ausschließlich als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke enthält. Auch für diesen Antrag finden Sie ein Beispiel auf der CD-ROM. Für neu gegründete Vereine gibt es eine so genannte vorläufige
Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist in der Abgabenordnung von 1977 im dritten Abschnitt, §§ 51–68, geregelt. Diesen Gesetzestext finden Sie auf der CD-ROM. Es empfiehlt sich, bereits vor
dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen, ob die Satzung diesen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Dies lässt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes für Körperschaften vorklären. Dies sollte auf jeden Fall in der Phase der Satzungsgestaltung und noch vor Stellung des Eintragungsantrages beim Registergericht (Amtsgericht) geschehen. Andernfalls fallen ein zweites Mal Gebühren an.
Ein eingetragener Verein kann auch ein Gewerbe betreiben, das dann beim Ordnungsamt angemeldet sein muss. In der Regel stellt dies einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, das heißt, eine selbstständige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. ein Café in einem Jugendzentrum), unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch ein steuerbegünstigter so genannter Zweckbetrieb sein. Dies wird ausführlich im Kapitel Steuern behandelt. Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig;
geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 20,- €) und durch die Eintragung in das (Eintragungskosten 60,- € bei Vereinsvermögen bis 2.500,- € plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden. Der gemeinnützige Verein ist verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und alle drei Jahre durch Übersendung eines Jahreswirtschaftsberichts
– manchmal genügt eine aussagefähige Einnahmen-/ Ausgabenrechnung – seine Aktivitäten zu belegen (in Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden). Ist der Verein steuerpflichtig, sind diese Unterlagen jährlich einzureichen. (Zur Steuerpflicht siehe Kapitel Steuern, zur E/A-Rechnung siehe Kapitel Buchhaltung.)
Haben sich keine Beanstandungen ergeben, so erteilt das Finanzamt einen Steuerfreistellungsbescheid, welcher die amtliche Bestätigung für die Gemeinnützigkeit ist; dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre und gilt nur rückwirkend.
 
Hast Du Dir schon überlegt, bei einem Verein anzufragen, ob ihr eine DH-Sektion in ihrem Verein gründen könnt? Macht vieles einfacher und erspart einiges an Arbeit.
 
Intenserider schrieb:
Hast Du Dir schon überlegt, bei einem Verein anzufragen, ob ihr eine DH-Sektion in ihrem Verein gründen könnt? Macht vieles einfacher und erspart einiges an Arbeit.

An so etwas hätte ich auch gedacht, weil ein bestehender Verein hat bereits Kontakte und eine gewisse Lobby. Übrigens waren wir schon beim SK-Korb genau aus diesem Grund. Haben denen auch ein Konzept vorgelegt. Ist leider etwas eingeschlafen, gab keine Reaktion mehr. Der Elmi muß hier nochmal tätig werden.
 
brumbrum schrieb:
An so etwas hätte ich auch gedacht, weil ein bestehender Verein hat bereits Kontakte und eine gewisse Lobby. Übrigens waren wir schon beim SK-Korb genau aus diesem Grund. Haben denen auch ein Konzept vorgelegt. Ist leider etwas eingeschlafen, gab keine Reaktion mehr. Der Elmi muß hier nochmal tätig werden.

Das mag schon sein. wenn ihr aber nicht im Vorstand seid, bzw. dort keine mehrheit habt wirds schwierig. der Finanzvorstand (Vorsitzende/Vertreter u Sportwart) hatt den Geldbeutel um und entscheiden maßgeblich was passiert.
Die anfoderungen im DDD sind doch ganz andere wie beim CC oder Rennradfahren die doch die meinsten vereine doch maßgeblich betreiben. ;)
 
Maui schrieb:
Das mag schon sein. wenn ihr aber nicht im Vorstand seid, bzw. dort keine mehrheit habt wirds schwierig. der Finanzvorstand (Vorsitzende/Vertreter u Sportwart) hatt den Geldbeutel um und entscheiden maßgeblich was passiert.
Die anfoderungen im DDD sind doch ganz andere wie beim CC oder Rennradfahren die doch die meinsten vereine doch maßgeblich betreiben. ;)

Jaa, klar, gebe dir vollkommen Recht. Es war nur so, daß der Verein, zumindest damals, so eine DH-Abteilung gründen wollte. Deshalb haben wir uns dann auch mit ihnen zusammengesetzt. Wir werden jetzt nochmal nachhaken. Der Hintergrund für das Ganze ist natürlich eine legale Trainingsstrecke zu bekommen. Da der Verein recht groß ist und sich Vorstand und Bürgermeister kennen wären die Chancen dafür besser gewesen.
 
Neben den Kontakten ist der geringere Aufwand an Bürokratie der grösste Vorteil. Adresslisten und Buchhaltung führen, Generalversammlung organisieren etc. sind keine gefreuten Arbeiten und brauchen viel Energie, die oftmals besser in Projekte investiert würden. Wegen dem Geld muss man halt klare Abmachungen treffen, also z.B. dass klar definiert ist, welche Mitglieder der DH-Abteilung zugehörig sind, so dass deren Mitgliederbeiträge für die Abteilung verfügbar sind, oder was mit Geldern aus Anlässen passiert.
 
Intenserider schrieb:
Neben den Kontakten ist der geringere Aufwand an Bürokratie der grösste Vorteil. Adresslisten und Buchhaltung führen, Generalversammlung organisieren etc. sind keine gefreuten Arbeiten und brauchen viel Energie, die oftmals besser in Projekte investiert würden. Wegen dem Geld muss man halt klare Abmachungen treffen, also z.B. dass klar definiert ist, welche Mitglieder der DH-Abteilung zugehörig sind, so dass deren Mitgliederbeiträge für die Abteilung verfügbar sind, oder was mit Geldern aus Anlässen passiert.

Oh ja es ist viel viel Stress!
Und ich sag euch gleich als Vorsitzender ist man fast immer der Böse und der an dem alles hängen bleibt.

Bei uns hat es jetzt 1 Jahr gedauert, bis einige das mitbekommen haben und sich jetzt auch mal engagieren.
Dank darf man auf keinen Fall erwarten. Aber ich schaue positiv in die Zukunft langsam entwickelt ein Teil unserer Mitglieder einen Sinn für den Verein.
Unser Sport ist dabei leider erst ganz am Anfang und viele Mitglueder waren noch nie in einem Verein und wissen nicht wirklich, wie man sich zu verhalten hat. So ist es auch schwierig alles klar zu machen, dass sie den Beitrag bezahlen müssen ...

Wichtigste Sache ist jedoch, dass ihr eure Ziele im Auge behaltet und dran bleibt und noch viel wichtiger, dass ihr zusammenhaltet!

Es wird alles viel länger dauern, als ihr denkt.

Wir sind jetzt an einem Punkt, von dem ich dachte, dass er nach 2 Monaten erreicht sein wird. Aber einen Verein aufbauen, der funktioniert dauert viele Jahre, das musste besonders ich lernen und das war teilweise schmerzhaft.

Es wird viel Ärger, Stress und Undank, aber versucht euer Glück, dann wird daraus auch etwas produktives und schönes. Aber es braucht viel Zeit und Energie. Dessen müst ihr euch von vornherein klar sein.

Wenn das gegeben ist, dann legt los! :daumen:

Gruss Joachim
 
wir haben auch vor einen Verein zu gründen. weiß jemand ob man dann auch Anspruch auf Terrain hat bzw. wird man in irgendeiner weise finanziel von der Stadt unterstützt?
 
eyny schrieb:
wir haben auch vor einen Verein zu gründen. weiß jemand ob man dann auch Anspruch auf Terrain hat bzw. wird man in irgendeiner weise finanziel von der Stadt unterstützt?

anspruch hast du nur gehört zu werden wenn ihr einen gemeinnützigen verein e.V. gründet. alles andere liegt an euch :D
 
So wie sich das anhört kommt ihr mit nem eigenen Verein langfristig wohl weiter, wenn ihr Leute habt, die sich da richtig reinhängen. Bei nem CC Verein könnt ihr natürlich Glück haben, aber wenn ihr da halt nur ein Anhängsel seid hilft das wohl nicht so viel. Da müsstet ihr also dann direkt klarstellenw as ihr wollt und euch das auch zusichern lassen.
 
Das wär aber schon nen ganz schönes Stückchen und im Raum Stuttgart gibt sicher auch einige, die bereit wären so nem Verein beizutreten. Dann wären die Versuche hier (Winnenden is ja auch ohne Auto gut zu erreichen) irgendwo ne Legale Strecke zu kriegen vielleicht mal von Erfolg gekrönt.

Ich seh grad, dass der Thread schon älter ist. Was ist denn draus geworden?
 
hat hier jemand vll mal ne besipielssatzung zur hand?
bzw beispiele für alle sachen, die man dafür einreichen muss?
ich möchte sagen, dass ich die komplexität der deutschen bürokratie hasse.
 
Flatpro schrieb:
hat hier jemand vll mal ne besipielssatzung zur hand?
bzw beispiele für alle sachen, die man dafür einreichen muss?
ich möchte sagen, dass ich die komplexität der deutschen bürokratie hasse.

Such einfach auf den verschiedenen MTB-Vereinsseiten, manche haben ihre Satzung online.

MfG Stefan
 
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