verein=versicherungsschutz

unocz

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hallo zusammen,

ich habe jetzt schon des öfteren gehört, das manche mtbler in einem fahrradverein sind, zwecks versicherungsschutz bei unfällen im wald.
was hat es damit auf sich ?


gruss
unocz
 
beantwortet aber meine frage nicht ;)

I know, war auch nur ein kurzes Statement.
Auf dem Handy schreiben ist so mühsam.

Es geht ganz einfach gesagt meist um Versicherungsschutz während Trainingsfahrten.
Eigentlich ist man wohl während Trainingsfahrten nicht oder nicht ausreichend versichert.
Über einen Verein bzw. deren Versicherung ist man bei dessen Trainingsfahrten und sonstigen Trainingsfahrten versichert.
Ist auch unterschiedlich je nach Verein.
Müsstest Du im Verein nachfragen und dir die Police durchlesen.
Darum lässt sich deine Frage hier auch nur schwierig beantworten.

Meiner Meinung nach ist dieser zusätzliche Schutz nicht notwendig.
Da mir kein Fall bekannt in der nicht die normale Krankenversicherung bezahlt hat.

Beim DAV bekommst wenigstens ne schöne Bergeversicherung mit.
Und die finde ich schon sinnvoll.

Aber eigentlich wurde ich mich für so ne Frage lieber ans „Open Trails“ Subforum wenden.
Noch besser an einen Fachmann.
Oder eben die Policen studieren.
Ratschläge von hier würde ich nicht .... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss, handelt es sich bei der Vereinsversicherung im Wesentlichen um eine Unfallversicherung. Allerdings ist die meistens auch nicht wirklich "üppig", d.h. die Leistungen sind nicht sonderlich hoch.

Desweiteren gilt die nur bei offiziellen Trainingsfahrten des Vereins. Also nicht grundsätzlich.
 
http://mtbvd.de/mitgliedschaft/die-high-five-des-mtbvd/

http://www.mtb-news.de/racingteam/?page_id=9

Die Speyerer-Gruppe ist als (eingetragener ?) Verein organisiert. Kannst ja auch da mal nachfragen. Wer eine Krankenversicherung hat und Arbeitenehmer ist, ist mit einer Bergeversicherung, z.B. Deutscher Alpenverein wie von Tobsn benannt, gut abgesichert, da die Kosten eines Hubschraubertransports enorm sind. Kann auch schnell passieren, wie letztes Jahr bei SIS leider ersichtlich wurde. Wobei ich nicht weiß, ob der Hubschrauber als Bergung abgerechnet wurde, da er im ort landete.
 
... Wobei ich nicht weiß, ob der Hubschrauber als Bergung abgerechnet wurde, da er im ort landete.

Kollege wurde letztens vom Heli am Lambertskreuz abgeholt.
Wüsste nicht, dass er da was extra bezahlt hat außer den 10 Euro Praxisgebühr.
Zumindest hat er das nichts berichtet.
Soll er aber besser selber verifizieren.
@Erzengel: Wie teuer war dein Rundflug?
 
... vom Heli am Lambertskreuz abgeholt
So weit ich weis hat das nichts mit einer Bergung im eigendlichen Sinne zu tun.

Ob der N.-Arzt mit dem Auto oder Heli kommt ist mehr eine Frage der Anfahrtsdauer und Auslastung der Kollegen in den Autos. Es ist nicht ungewöhnlich, das nach L-Kreuz mal eben der Heli aus Lu oder KA rüber geknattert kommt - die sind ja per Defintion für die eher ländlichen Gegenden zuständig.

Unter Bergung fallen soweit ich weis andere Aktionen.
So lange Sanis u Doc den Patienten mit ihrer Dienstausrüstung (normale Schuhe, keine Seile, Leitern etc.) erreichen und abtransportieren können ist das keine Bergung.
Und die Helis (aus LU / KA) sind einfach die Notarzteinsatzfahrzeuge für dünn besiedelten Raum (die haben ja (anders als die SAR Helis der Bundeswehr) z.B. auch keine Winde oder Navigator an Bord).

@ Gabriel
gute Besserung
 
Ich dachte immer, dass man das per Def. bei Verletzten "Rettung" nennt und bei Toten "Bergung"....:confused:

Aber mal wieder offtopic. Ich bin Mitglied beim RSC Felsenland, welcher wiederrum Mitglied beim BDR ist. Selbes Schema m.W. bei der DIMB...
Daher gilt für Mitglieder eines Radsportvereins, welcher Mitglied beim BDR ist folgendes:
http://www.mtb-karlsruhe.de/sites/all/files/BDRPrivateTretradversicherung.pdf

Da kannst genau nachlesen, was und wie seitens Unfallversicherung abgedeckt ist.
Dort ist folgendes definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte aus Anlass des privaten Radfahrens durch
ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet. Tod durch Herzschlag gilt nicht als Unfall im Sinne des
Vertrages. Zwischen dem privaten Radfahren und dem Ereignis, das den Unfall herbeiführt,
muss ein enger innerer Zusammenhang bestehen.
Desweiteren gilt die nur bei offiziellen Trainingsfahrten des Vereins. Also nicht grundsätzlich.
Dazu:
Die sonntägliche Radtour eines BDR-Mitgliedes kann für das einzelne Mitglied durchaus
den Charakter einer Trainingsfahrt haben, ohne dass jedoch Versicherungsschutz über die
Sport-Versicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht. Voraussetzung für
die Anerkennung als vereinsportliche Trainingsfahrt ist, dass das Einzeltraining vom Vorstand
des Vereins oder des Vereinstrainers offiziell angeordnet wird oder aber mit Wissen
und Willen der Vorgenannten durchgeführt wird. In der Regel werden von solchen Anordnungen
jedoch nur Mitglieder erfasst, die einen besonderen Leistungsstand erreicht haben
oder sich zusätzlich auf ein bevorstehendes Rennen vorzubereiten haben.
Unfälle, eingetreten bei einer vom Verein angesetzten gemeinsamen Trainingsfahrt der
Mitglieder oder aber beim Einzeltraining, wie oben beschrieben, sind dem jeweils zustä ndigen
Versicherungsbüro des Landessportbundes/-verbandes anzumelden, und zwar mit
dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Unfall bei einer satzungsgemäßen vereinssportlichen
Betätigung eingetreten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kollege wurde letztens vom Heli am Lambertskreuz abgeholt.

Ah, das habe ich mitbekommen vom Kurpfalzpark aus. "Gefühlt" habe ich gedacht, dass der Heli an der alten Schanze gelandet ist.

Ansonsten zum Thema "Versicherung". Bevor ich mich auf eine Ausschnittsdeckung, die nur irgendwann gilt oder nur irgendetwas abdeckt verlassen würde, mache ich eine private Unfallversicherung, die auch Rettungskosten mit abdeckt. Die gilt rund um die Uhr, also auch beim Biken, egal wann, egal wo, egal ob im Verein oder alleine und deckt außerdem evtl. Dauerschäden.

Und nein, Bikesucht ist kein Dauerschaden .... :lol:
 
So weit ich weis hat das nichts mit einer Bergung im eigendlichen Sinne zu tun....

Da ist auch mein Verständnis.

Für eine Rettung hier aus heimischen Wäldern, egal ob mit Heli, Krankenwagen oder Feuerwehr kommt normal die Krankenversicherung auf.
Zumindest mein Kenntnisstand.
Das hat mit einer Bergung im eigentlichen Sinne nix zu tun.
Wer aber öfters in den Alpen oder ähnlichem unterwegs ist, für den könnte eben der DAV und dessen zusätzlicher Versicherungsschutz interessant sein.

Damit wäre aber noch die Frage des Threat-Erstellers offen, ob man die Unfallversicherung für Trainingsfahrten des BDR, DIMB usw. wirklich braucht.
Ich meine nein.
Aber schaden tut’s auch nicht
Und die lokalen Club’s unterstützen ist auf jeden Fall ne gute Sache.
Also werdet Mitglied :daumen:
 
Ich dachte immer, dass man das per Def. bei Verletzten "Rettung" nennt und bei Toten "Bergung"....
confused.gif

richtig gedacht :daumen:
 
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