Vereinsgründung-rechtliche Bedingungenn

Intenserider

Holla
Registriert
13. September 2002
Reaktionspunkte
124
Wir wollen in Basel einen Verein gründen. Leider ist es relativ mühsam herauszufinden, wie das mit der Vereinsgründung, Statuten usw. abläuft. Hat da jemand Erfahrung, oder weiss mehr, wie sinnvolle Statuten aussehen, wie der Verein seine formale Existenz beginnt usw.?

Wäre dankbar für jeden Tipp.
 
Wirklich viel zum Thema kann ich dir nicht sagen. Was ich weiss: Die gesetzlichen Vorschriften zum Verein sind im ZGB und nicht im OR geregelt. Allgemeine Bestimmungen zur juristischen Person finden sich ab ZGB Art. 52. Spezifische Bestimmungen zum Verein beginnen mit ZGB Art. 60.
 
Wir haben das auch mal im Gymi durchgenommen, meine beiden Bank nachbarn waren davon so begeistert dass die gleich einen Verein gegründet haben. Ich weiss nur noch soviel, möglichst viel ganz genau festlegen, denn sonst greifen die allgemeinen Regeln vom ZGB und die sind nicht besonders vorteilhaft besonders falls es bei den Finanzen schief läuft. Man kann da ganz lustige Sachen festlegen und eben auch grausam auf den latz fliegen.
Es müsste da auch viel gute Literatur geben und halt sonst im ZGB nachlesen fals du das verstehst. Oder frag mal bei einem Verein nach wie die das geregelt haben.
 
Solange in den Statuten klar steht, dass kein Vereinsmitglied sondern nur das Vereinsvermögen haftbar ist, kann nicht viel passieren. In diesem Fall werdet ihr zwar keinen Kredit oder sowas bekommen, aber darum gehts sicher nicht.
Soweit ich weiss müsst ihr nur 3 Personen (juristische, Erwachsene, auch Firmen etc.) sein und dürft keinen Gewinn machen. Ihr braucht Statuten, die es in der Rohform irgendwo bestimmt gibt. Solange ihr nicht vorhabt geimeinnützig oder gewinnorientiert zu sein, braucht ihr auch keine offizielle Anmeldung (Handelsregister etc.). Ihr müsst einfach die Haftung der Mitglieder unbedingt in den Statuten ausschliessen. Sonst weiss man nie was passiert.
Was habt ihr denn vor?

Vereinsgründungsbeispiel
 
Hi Intenserider

Einen Verein zu gründen, geht fast nirgends einfacher und unbürokratischer als in der Schweiz. Erstaunlich nicht?

Gesetzliche Grundlagen: Art. 60 ff. ZGB
Vereine mit nicht wirtschaftlicher Zweckbestimmung erlangen Persönlichkeit, sobald dies aus den Statuten ersichtlich ist. Die Statuten müssen schriftlich sein und Vereinszweck (Förderung des Bike-Sports, Organisation von Events, Kameradschaftspflege, blabla), die Mittel (Vereinsbeiträge) und die Organisation (GV; Vorstand etc.) beinhalten. Im Klartzext heisst das: Ihr setzt euch zu dritt (oder mehr) zusammen, beschliesst eure Statuten, einer schreibts auf, alle geben ihre Zustimmung durch Unterschrift... et voilà - ein Verein ist geboren.
Im übrigen ist eine Klausel in den Statuten empfehlenswert, wonach der Verein nur mit dem Vereinsvermögen haftet, die Mitglieder nicht haftbar gemacht werden könnten und die Mitgliederbeiträge auf max. Fr. soundso festgesetzt werden können. So geht ihr sicher, dass die einzelnen Mitglieder in unvorhergesehenen Haftungsfällen für höchstens den Jahresbeitrag belangt werden können.

gruss pat :D

ps: ich hätte statuten von nem bike-verein. hab die aber nicht in elektronischer form und auch keine scanner. im prinzip kannst aber irgendwelche bestehenden statuten (FC o.ä.) als vorlage nehmen und entsprechend anpassen.
 
Ich würd einfach mal die entsprechenden Artikel durchlesen, damit man nichts übersieht, so kommt es später nicht zu Komplikation.


Aber wie schon gesagt, einen Verein gründen ist in der Schweiz fast so einfach wie eine Glacé kaufen.


Falls noch spezielle Fragen sind, kann ich noch meinen Chef fragen, der ist Anwalt.
 
Zurück