Hi Intenserider
Einen Verein zu gründen, geht fast nirgends einfacher und unbürokratischer als in der Schweiz. Erstaunlich nicht?
Gesetzliche Grundlagen: Art. 60 ff. ZGB
Vereine mit nicht wirtschaftlicher Zweckbestimmung erlangen Persönlichkeit, sobald dies aus den Statuten ersichtlich ist. Die Statuten müssen schriftlich sein und Vereinszweck (Förderung des Bike-Sports, Organisation von Events, Kameradschaftspflege, blabla), die Mittel (Vereinsbeiträge) und die Organisation (GV; Vorstand etc.) beinhalten. Im Klartzext heisst das: Ihr setzt euch zu dritt (oder mehr) zusammen, beschliesst eure Statuten, einer schreibts auf, alle geben ihre Zustimmung durch Unterschrift... et voilà - ein Verein ist geboren.
Im übrigen ist eine Klausel in den Statuten empfehlenswert, wonach der Verein nur mit dem Vereinsvermögen haftet, die Mitglieder nicht haftbar gemacht werden könnten und die Mitgliederbeiträge auf max. Fr. soundso festgesetzt werden können. So geht ihr sicher, dass die einzelnen Mitglieder in unvorhergesehenen Haftungsfällen für höchstens den Jahresbeitrag belangt werden können.
gruss pat
ps: ich hätte statuten von nem bike-verein. hab die aber nicht in elektronischer form und auch keine scanner. im prinzip kannst aber irgendwelche bestehenden statuten (FC o.ä.) als vorlage nehmen und entsprechend anpassen.