Verrückte Gesetzte

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Auf der DIMB Seite ( http://www.dimb.de/html/isar_trail.html ) wird ein Artikel aus der Münchner tz zur Sperrung einiger Isartrails zitiert.
Das ganze klingt so, als ob der Hauptgrund irgendwelche Haftungsbedenken der zuständigen Forstbehörden sind, und man jetzt nur die Gelegenheit nutzt den Naturschutz noch zusätzlich vorzuschieben.

Sollte man sich da nicht eher mal Gedanken über eine solch behinderte Gesetzgebung machen?

Ich halte mich zumindest für einen mündigen Bürger, der sich durchaus bewust ist, dass man sich im Leben auch mal weh tun kann (oder noch schlimmeres). Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen, einen Förster oder sonst wen dafür zur Veranwortung zu ziehen. Mir war es bisher nicht einmal in den Sinn gekommen, dass so etwas überhaupt möglich sein könnte.

Die Behörden sollten froh sein, wenn jugendliche Sport treiben. Wenn dabei die eine oder andere Wurzel eines Baumes am Rande einer Großstadt wie München in Mitleidenschaft gezogen wird, dann kann das die Natur und die Gesellschaft ganz gut ertragen.

Besser ist es aber vielleicht, wenn sich die Kids volllaufen lassen und im Suff ein paar Telefonzellen demolieren...
 
Original geschrieben von gekkox
Auf der DIMB Seite ( http://www.dimb.de/html/isar_trail.html ) wird ein Artikel aus der Münchner tz zur Sperrung einiger Isartrails zitiert.
Schon wärs – so etwas werden wir wohl nicht mehr erleben dürfen, schon gar nicht in der TZ. Wenn Du den Artikel auf der DIMB-Seite zu Ende gelesen hättest, würdest Du wissen wer ihn geschrieben hat ;)


Das ganze klingt so, als ob der Hauptgrund irgendwelche Haftungsbedenken der zuständigen Forstbehörden sind, und man jetzt nur die Gelegenheit nutzt den Naturschutz noch zusätzlich vorzuschieben.
Das ist die offizielle Version und so soll es auch klingen :cool:


Sollte man sich da nicht eher mal Gedanken über eine solch behinderte Gesetzgebung machen?
Allerdings, siehe auch die DIMB-Forderung auf http://www.mtb-news.de/forum/t51306.html
"Voraussetzung wäre ferner die allgemeine Akzeptanz des Mountainbiking als Natursportart über eine eigenenständige Definition z.B. als "Wandern auf Rädern" im BWaldG sowie BNatSchG und den damit verbundenen, als "geeignet" einzustufenden Wegedefinitionen unabhängig von Breite und Art der Befestigung."

Selbst hohe Regierungsbeamte aus Forstministerien würden hier eine Anpassung begrüßen, um die verantwortlichen Revierförster vor (fiktiven) Schadensersatzklagen durch Biker aus der Haftung zu wissen.

Unserem Anspruch auf ein gleichgestelltes Nutzungsrecht steht halt wie immer das angestammte Alleinnutzungsrecht der Wanderwege durch die sehr einflußreichen Wanderverbände, der Schutz des Erholungsanspruchs der Waldbesucher allgemein bzw. der wandernden Mehrheit (? – die Mehrheit sind wohl Spaziergänger auf breiten Forstwegen) sowie die Interessen der Jagdverbände (vgl. auch http://www.mtb-news.de/forum/t52877.html und http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?s=&postid=543327#post543327 ) gegenüber. Auch die Grundbesitzerverbände hegen große Ressentiments gegen uns Biker aufgrund einiger weniger Schadensersatzklagen von Radfahrern und Mountainbikern (z.B. Schrankenurteil von Vorderriss, AZ 8S 5980/00 vom 05.04.2001) und würden uns am liebsten ganz aus dem Wald raus haben.


Das BWaldG soll in nächster Zeit novelliert werden - was wir also dringend bräuchten wäre die tatkräftige Unterstützung durch Juristen, Verwaltungsrechtler, Förster usw., die im Forstrecht beschlagen sind und echte(TM) Mountainbiker-Interessen vertreten können und wollen.

Armin

Ach ja, anbei noch der TZ-Artikel - na ja (unter 60 k leider nicht mehr so gut lesbar). Der Autor war uns dabei sehr wohl gesonnen und hatte sich sowohl mit Stefan Herrmann als auch mit mir vorher in Verbindung gesetzt. Die Artikel im Merkur und in der Süddeutschen über die Pullacher Geschichte Ende letzten Jahres waren dafür die reinsten Anti-Biker-Hetzschriften :(
 

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Original geschrieben von Armin Mann
Voraussetzung wäre ferner die allgemeine Akzeptanz des Mountainbiking als Natursportart über eine eigenenständige Definition z.B. als "Wandern auf Rädern" im BWaldG sowie BNatSchG und den damit verbundenen, als "geeignet" einzustufenden Wegedefinitionen unabhängig von Breite und Art der Befestigung."

Auf die Gefahr hin, mich zu widerholen, jede ins Detail gehende Definition schafft Bürokratie. Wir werden durch de Umsetzung von derlei Forderungen wie bei der 2m-Regelung Bürokratie, aber keine nachvollziehbaren Parameter schaffen.

Selbst hohe Regierungsbeamte aus Forstministerien würden hier eine Anpassung begrüßen, um die verantwortlichen Revierförster vor (fiktiven) Schadensersatzklagen durch Biker aus der Haftung zu wissen.

Was der Unsinn nur soll, den diese hohe Regierungsbeamten aus Forstministerien permanent fabrizieren. Dabei haben sie ja auch den bisherigen Unsinn verursacht, woher sind die Gesetzentwürfe denn sonst de facto gekommen (selbst, wenn sie auf dem Ticket einer Partei ins Parlament eingebracht wurden)? Wer, verd.... noch mal, kann mir ein Urteil anbieten, in dem der Förster bei normaler Wegebenutzung hat haften müssen, wenn z.B. ein Biker auf einem Holperweg Schaden genommen hat? Wenn die hohen Regierungsbeamten die Hose voll haben, ist das doch noch lange kein Grund, sie mit juristischen Gummiparagraphen zu befriedigen.

Das BWaldG soll in nächster Zeit novelliert werden - was wir also dringend bräuchten wäre die tatkräftige Unterstützung durch Juristen, Verwaltungsrechtler, Förster usw., die im Forstrecht beschlagen sind und echte(TM) Mountainbiker-Interessen vertreten können und wollen.

Das Bundeswaldgesetz ist und bleibt aus verfassungsrechtlichen Gründen hinsichtlich §14 Rahmenrecht und dort passen detailliertere Regelungen nicht hinein. Das wird Sache des Landesrechtes bleiben müssen. Ich gehe eher davon aus, daß das Betretungsrecht (wie beim BNatSchG) völlig auf die Regelungskompetenz der Länder übertragen werden wird. Da wird man froh sein müssen, wenn das Radahren (und dazu zählt nun mal auch Mountainbiking) im Bundesrahmentrecht verankert bleibt, weil es dann den Ländern schwererfallen würde, sich über diesen Grundsatz hinwegzusetzen.
 
Ich finde, daß hier wieder mal offensichtlich wird, FÜR WEN diese Politik gemacht wird:
Junge Menschen sollen sich ausprobieren - ABER DOCH NICHT BEI UNS IM WALD! Der nämlich bleibt den Seniorenwandergruppen vorbehalten, der treuen Wählerschar.

Gruß, Pelz
 
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