Versicherungsschutz bei MTB-Rennen

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Hallo Leute,
kann mir einer von Euch vielleicht helfen, bei der Frage, ob ich bei der Teilnahme an einem MTB-Marathon einen Versicherungsschutz bei meiner Pivathaftpflciht für durch mich verursachte Schäden an fremden Dritten habe?
 
schau mal genau was in deinem Vertrag steht.. bei mir gibt es einen Versicherungsausschluss sobald ich an Rennveranstaltungen teilnehme.

meine Frage: gibt es sowas wie eine Risikounfallversicherung die man für ein Wochenende abschließen kann? oder was wäre eine günstige Alternative damit ich bei Rennen auch Versichert bin? Ich will keine teuren Versicherungszuschläge zahlen nur weil ich n paar mal im Jahr Rennen fahr...

gruß
nik
 
@ Micki
habe mir mal eure Versicherungsleistungen angeschaut ... ist denke ich eine der einfachsten Lösungen.
ABER
Wenn ich nun bei Rennen teilnehme - muss ich da angeben dass ich als IBC DIMB Racing Team Mitglied antrete? Wenn ja werd ich s wohl lassen, da ich lieber unsre local Crew Wheels over Frankfurt präsentieren möchte. Wir werden wohl auch bald ein E.V. sein, aber ich weiß noch nicht wie lange das dauern wird da sich die Mühlen der Behörden doch sehr langsam drehen.

gruß
nik
 
Gemse schrieb:
Hallo Leute,
kann mir einer von Euch vielleicht helfen, bei der Frage, ob ich bei der Teilnahme an einem MTB-Marathon einen Versicherungsschutz bei meiner Pivathaftpflciht für durch mich verursachte Schäden an fremden Dritten habe?


Hi,

das hängt grundsätzlich von den Bedingungen der einzelnen Versicherung ab.

Die gesetzlichen Privathaftpflichtversicherungsbedingungen erfordern nicht den Einschluss von Rennteilnahmen. Vielen Versicherungen bieten das dennoch an.

In meinem Fall die HUK24: Dort wird in den AGB explizit formuliert, dass meine PHV auch für das Training und die Teilnahme an Radrennen gilt. Ausnahme: Ich darf nicht Lizenzfahrer sein, muss also reiner Amateur bleiben. Als Lizenzfahrer sollte man aber ohnehin einen Verein haben, der einen mitversichert.

Kann sein, dass andere Versicherungen das auch so locker sehen, aber ich bin mit der HUK24 sehr zufrieden, günstig ist sie zudem auch noch.

[Soll kein Werbeposting sein, aber diese Frage wird nun mal von Versicherungen unterschiedlich gehandhabt]
 
also hab nochmal mit meiner Versicherung gesprochen, die meinten dass eventuelle Unfälle und Schäden bei Rennveranstaltungen übernommen werden.
 
the.brain schrieb:
:confused: , das hat mit dem rl aber nix zu tun...


Hi,

weiß jetzt gerade nicht, was du mit rl meinst. :confused:

ich meinte mit meiner Formulierung aber, dass es gesetzliche Mindestanforderungen zu Privathaftpflichtversicherung gibt. Die PHV ist (leider) keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, aber wenn du eine abschließt erfüllt sie immer diesen gesetzlichen Mindeststandard.

In diesem Mindeststandard ist "normales" Fahrradfahren enthalten, aber nicht das Training für, oder die Teilnahme an einem Fahrradrennen.
Dennoch gibt es einige Versicherungen, die auch das einschließen, also mehr als Standard bieten.

Gruß
 
flying-nik schrieb:
also hab nochmal mit meiner Versicherung gesprochen, die meinten dass eventuelle Unfälle und Schäden bei Rennveranstaltungen übernommen werden.


Hi,

nach deinem ersten Posting schließt deine Versicherung solche Leistung vertraglich aus.

Dann nützt dir eine entsprechende mündliche Nebenabrede im Zweifel nichts! Lass dir das bitte schriftlich geben!!!

Gruß
 
BigSteve schrieb:
weiß jetzt gerade nicht, was du mit rl meinst. :confused:

In diesem Mindeststandard ist "normales" Fahrradfahren enthalten, aber nicht das Training für, oder die Teilnahme an einem Fahrradrennen.
Dennoch gibt es einige Versicherungen, die auch das einschließen, also mehr als Standard bieten.
rl = real life

Einen gesetzlichen Standard gibt es nicht für Privatversicherungen. Vor 1994 gab es vom Verband Musterbedingungen, die als Standard galten und durch Klauseln leistungsmässig aufgemotzt werden konnten.

Die meisten Versicherer wandten auch nach 94 weiterhin diese Musterbedingungen nebst Klauseln an. Mittlerweile hat fast jeder seinen eigenen Kuchen gebacken.

Deshalb erzählen auch alle Verbraucherschützer, dass ein direkter Vergleich der Angebote kaum mehr möglich ist.
 
ja, habe mich auch über die Aussage gewundert und mir auch extra nochmal den Namen und tel.nummer der Beraterin geben lassen... Mir scheint es so dass die Versicherungen zwischen Lizenz und Hobbyklasse einen Unterschied machen. Bin mir darüber aber auch noch nicht so im Klaren.
Jedenfalls wurde mir Versichert dass ich Versichert bin. Das muss ich wohl erstmal so hinnehmen, da am SA berreits ein Rennen startet....
 
the.brain schrieb:
rl = real life

Einen gesetzlichen Standard gibt es nicht für Privatversicherungen. Vor 1994 gab es vom Verband Musterbedingungen, die als Standard galten und durch Klauseln leistungsmässig aufgemotzt werden konnten.

Die meisten Versicherer wandten auch nach 94 weiterhin diese Musterbedingungen nebst Klauseln an. Mittlerweile hat fast jeder seinen eigenen Kuchen gebacken.

Deshalb erzählen auch alle Verbraucherschützer, dass ein direkter Vergleich der Angebote kaum mehr möglich ist.


Wir sollten uns darüber nicht streiten...

Meine Antwort zu deiner Antwort ist nämlich ein klares, eindeutiges JEIN :D

de jure muss ich dir zustimmen, 1994 wurde die Vorabgenehmigung von Privatversicherungen abgeschafft.

BaFin 1

aber, de facto gibt es immer noch gewisse Regeln, die durch das BGB und ergänzende Vorschriften und Gesetze (Gesetz über den Versicherungsvertrag § 149 ff.) einfach logisch sind und sich daraus - auch ohne "Mustervertrag" indirekt, aber sehr schlüssig schließen lassen.
BaFin 2

ergo kann eine Versicherung "normales" Fahrradfahren gar nicht bei einer Haftpflichtversicherung ausschließen.

Aus meiner Sicht würde ich das sogar für "sittenwidrig" halten...

Grüße
Stefan
 
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