Vom Auto umgefahren - Was steht mir zu?

drivingghost

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Mosbach
Ich wurde gestern, auf einem Radweg fahrend, von einem Auto umgefahren. Der Autofahrer schaute nach links, um zu sehen, ob von dort keine Autos kamen. Es kamen keine. Dummerweise bin ich von rechts gekommen, dahin hat der Unfallverursacher nicht geschaut.
Rettungswagen, Krankenhaus, Röntgen.
Knie geprellt, einige Schürfwunden, Rahmen am Rad gerissen.
Und eben am ganzen Körper die allgemeinschmerzen.
Mein Freund, der mitgefahren ist, meinte, die Polizei hätte den Autofahrer gleich mitgenommen.
Als ich nach dem Krankenhaus noch zur Polizei bin, um mir die Daten vom Unfallverursacher abzuholen, kam mir dieser entgegen. Er roch stark nach Anis, sein Autoschlüssel lag noch auf dem Schreibtisch des Wachtmeisters, später bei der Heimfahrt konnte ich sehen, dass sein BMW noch immer an der Unfallstelle geparkt hat. Von daher habe ich die Vermutung, der Freund war nicht ganz nüchtern.
Jetzt meine Fragen:
Was steht mir zu?
Neuer Rahmen, neues Rad?
Was kann ich alles geltend machen?
Schmerzensgeld? Denn Schmerzen hab ich nun mal?
Morgen gehe ich gleich zu einem Anwalt, ich denke, das ist wie auch beim Autounfall, den Anwalt muss der Unfallverursacher zahlen.
Zum Arzt gehe ich morgen auch noch wegen einer Krankmeldung. Zahlt meinen Arbeitsausfall auch die gegnerische Versicherung?

Viele Fragen, aber ich bin gar nicht fit im Bereich Recht.
Schon jetzt mal danke für die Antworten.
Gruß,
Ramin
 
Tach,

herzlich Glückwunsch, das hätte auch deutlich schlimmer ausgehen können.:eek: :daumen: .

Ich könnte Dir jetzt als Erklärbär zig Tipps geben,
möchte Dir aber nur den einen:

Geh morgen zum Anwalt, wie Du es bereits es vor hattest.
Der wird Dir in allen Punkten helfen,
Deine Ansprüche hinsichtlich Deines Personen-, Sach- und ggf. Vermögensschaden durchzusetzen.

Gute Besserung.

"Alles wird gut!" wie Nina Ruge bei LeuteHeute zu sagen pflegt.:)

PS: Da Du IDRTeamie bist, genießt Du über die DIMB Versicherungsschutz während Privat-, Trainingsfahrten und Wettkämpfen gemäß der Vereinsversicherungsbedingungen durch die ARAG-Sportversicherung.

Lass von Deinem Anwalt eine kurze Schadensmeldung und sende dies
  • postalisch: DIMB e.V., Lacchstr. 35, 55424 Münster-Sarmsheim (bei Bingen)
    (+++ Achtung: neue Geschäftstellenadresse +++)
  • per E-Mail: an [email protected]
    (meine E-Mail [email protected] ist leider noch nicht eingerichtet)
  • Neuanschlüsse für Telefon und Fax sind noch nicht geschaltet
alternativ kannst Du bzw. Dein Anwalt die Schadensmeldung auch mir schicken:

DIMB e.V. Marketingreferent
Martin Nettersheim
Im Dornbusch 3
51429 Bergisch Gladbach
FON: (0 22 04) 97 65 - 13 (AB)
FAX: (0 22 04) 97 65 - 29
E-Mail: [email protected] (offiziell)
E-Mail: martin@[email protected] (privat)
Skype: Martin.Nettersheim
 
Muss ich dann beim doc auch erwähnen, dass ich in diesem Falle bei einer anderen Versicherung versichert bin und nicht bei meiner Hauskrankenkasse?
Denn im Krankenhaus habe ich jetzt die HausKK angegeben.
 
Muss ich dann beim doc auch erwähnen, dass ich in diesem Falle bei einer anderen Versicherung versichert bin und nicht bei meiner Hauskrankenkasse?
Denn im Krankenhaus habe ich jetzt die HausKK angegeben.

Nein, Du hast alles richtig gemacht.:daumen:

Die DIMB-Versicherung stellt ja (nur) eine Zusatzversicherung dar.

Also, weitermachen wie gehabt.
Und in den nächsten Tagen die Schadensmeldung an die DIMB schicken.

Wenn noch Fragen, dann her damit.:)

VG Martin

PS: DIMB-Mitglied werden? Es lohnt sich!
 
gute Besserung!

wenn du von rechts gekommen bist, dann werden folgende Fragen auftauchen (auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, d.h. je nach Verkehrsituation kannst du eine Teilschuld usw. bekommen). wenn der radweg sogar ausdrücklich für eine richtung markiert war, dann wird dem radfahrer je nach situation evtl. auch die ganze Schuld zugesprochen.

war der radweg nur auf einer seite der strasse?
war der radweg für beide fahrtrichtungen freigegeben (ausdrückliche Beschilderung)?
war der autofahrer auf einer ausfahrt oder auf einer einmündung (einer strasse)?
war der autofahrer für dich/du für ihn verdeckt?
 
...in solchen fällen ist man nämlich als radfahrer immer der "depp".

Grüße an den Stammtisch! :rolleyes:


Ein Freund von mir hatte kürzlich einen ähnlichen Radunfall. Ich habe ihm dann meinen Hausanwalt empfohlen (auch ein Kumpel von mir), der hat sich dann um ALLES weitere gekümmert, das zahlt dann nachher die Haftpflicht des Unfallgegners.

Also: Zum Anwalt gehen ist ganz richtig!

Zunächst gibt es eine gewisse Summe sofort, das müsste für ein neues Bike reichen. Schmerzensgeld dauert länger, das können Wochen oder Monate sein, weil Versicherungen unheimlich bürokratisch sind.

Damit Dein Anwalt optimal arbeiten kann:

- Klamotten und Bike fotografieren, nicht putzen/waschen, nicht reparieren, alles aufheben.
- Alle Verletzungen dokumentieren (jeden Tag aufschreiben, wo Beschwerden auftreten und was die Folgen sind, z.B. Einschränkung bei Hausarbeit, Sport, Arbeit, etc.). Verletzungen fotografieren, auch während des Heilungsprozesses!
- einen weiteren Arzt (Hausarzt?) hinzuziehen, im Krankenhaus wird kurz nach dem Unfall nie alles gefunden. Es kann sein dass da auch folgenschwere Verletzungen erstmal übersehen werden.
- Zeugenaussagen nochmal schriftlich festhalten lassen, nicht auf das verlassen was die Beamten im amtsdeutsch in die Maschine gehackt haben.

Viel Erfolg und gute Besserung!
 
ich bin ja, wie hier bekannt, einer der Herren in Grün....
Wenn es nicht zuviel verlangt ist, dann stelle doch mal eine kleine Skizze vom Unfall hier rein. Ansonsten, wenn der Autofahrer schuld ist, dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung alle Kosten.
Dazu gehören natürlich ein Bike zum Wiederbeschaffungswert, Kleidung, alle Heil-und Behandlungskosten usw.
K.
 
aus meiner unfallerfahrung möchte ich ein paar tipps geben:

beim arzt lässt du dir alles was du hast bescheinigen, am besten wäre es du gehst zu einem amtsarzt, wenn du öfters wegen deinen verletzungen zum arzt musst, dann lass dir den heilungsverlauf der einzelnen wunden oder brüche schriftlich am besten amtsärztlich bescheinigen
sage deinem anwalt dass es da schmerzengeldtabellen gibt und du von der gegnerischen versicherung den maximalbetrag willst, (runterhandeln lassen kanst du dich immer noch, aussergerichtlich vergleichsmäßig)

GUTE BESSERUNG!

gehe mit den resten deines bikes zu einem händler deines vertrauens und lasse dir einen kostenvoranschlag geben
bei totalschaden verlangst du ein neues bike, um das durchzusetzen brauchst du vielleicht einen gutachter, hier gib es welche die speziell auf teure fahrräder spezialisiert sind

hast du noch alle rechnugen oder quittungen von den klamotten die beim unfall kaputt gegangen sind? wenn ja ist es leicht, ansonsten gibt du sie einfach so an.


geh ruhig zum anwalt, den zahlt eh die gegenseite, mit hilfe des anwalts kannst du eine höhere schadensersatzgesamtsumme bekommen

Viel Glück & Gute Besserung!
 
Danke erstmal für die Besserungswünsche.
Mittlerweile schmerzt mein Genick auch ordentlich, gleich gehe ich mal zum Arzt. Anschliessend zum Anwalt und zu meinem Radladen.
Gestern abend war ich noch bei der Polizei und wurde vernommen, dabei wurde mir gesagt, dass der Autofahrer betrunken war.
Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich gestellt.
Skizze vom Unfall:
IMG_5737%20%28Large%29.JPG

Melde mich dann wieder.
Gruß,
Ramin
 
Du bist den Radweg in falscher Richtung gefahren? Wenn auf der anderen Straßenseite auch ein Radweg ist, bekommst du wahrscheinlich eine Teilschuld.
Mich hat vor 2 Jahren ein dämlicher Rentner vom Rad geholt.
Ich war ein Woche ausgeschaltet, sein Wagen hatte ein Loch in der Stoßstange.
Genau die wollte er ersetzt haben, weil ich in falscher Richtung unterwegs war. Also hat er mich verklagt.
Das ganze ging vor Gericht und er bekam 2/3 der Schuld. Ich bekam noch 600€ Schmerzensgeld und ne neue Gabel.
 
Gestern in auto motor & sport TV kam ein Beispiel mit einem Radfahrer, der auf einem Gehweg(!) angefahren wurde. Der Autofahrer war schuld. Die Aussage war dass der Autofahrer beim rausfahren aus seiner Einfahrt seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.
 
Gestern in auto motor & sport TV kam ein Beispiel mit einem Radfahrer, der auf einem Gehweg(!) angefahren wurde. Der Autofahrer war schuld. Die Aussage war dass der Autofahrer beim rausfahren aus seiner Einfahrt seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.

So etwas finde ich echt unmöglich... Aber wenn Radfahrer (Erwachsene!) so leichtsinnig sind, gehören sie auch nicht auf die Straße...


Zu diesem Fall:

Alles richtig gemacht, Du bekommst Ersatzteile + Einbau oder neues Rad, je nachdem was billiger ist (evtl. nur Zeitwert!) + Schmerzensgeld. Und geh auf alle Fälle zum Anwalt (das Geld solltest Du ja auch wieder bekommen).

Grüßle Mark
 
So etwas finde ich echt unmöglich... Aber wenn Radfahrer (Erwachsene!) so leichtsinnig sind, gehören sie auch nicht auf die Straße...


Zu diesem Fall:

Alles richtig gemacht, Du bekommst Ersatzteile + Einbau oder neues Rad, je nachdem was billiger ist (evtl. nur Zeitwert!) + Schmerzensgeld. Und geh auf alle Fälle zum Anwalt (das Geld solltest Du ja auch wieder bekommen).

Grüßle Mark

Nur weil man eine kleine OWi begeht ist man noch lange kein Freiwild. Ausserdem hätte auf dem Gehweg ja auch ein 10-jähriges Kind langfahren können (ganz legal).
 
Nur weil man eine kleine OWi begeht ist man noch lange kein Freiwild. Ausserdem hätte auf dem Gehweg ja auch ein 10-jähriges Kind langfahren können (ganz legal).

Ja... Eben DA sehe ich den Unterschied. Wer Erwachsen ist muß aufpassen! Und das ist eben ein Erwachsener. Wenn ich einen Unfall bau, weil ich mit dem Auto über den Radweg fahre bin ich auch Schuld. DAS ist der Punkt. Gleiches Recht für alle, nicht Freiwild.

Grüßle Mark
 
Bei so einem Fall wird aber erstmal die Schuld des Autofahrers betrachtet. Und der hat eben nicht einfach über einen Gehweg zu heizen ohne zu gucken, ganz egal ob das Opfer da nun fahren durfte oder nicht. ;)

Sicher kann man über eine Mitschuld des Bikers reden, aber das ist in jedem Fall nur ein kleiner Teil.
 
Moin,

erstmal im Hinblick auf die Kollegen die nach der Sicherheitsausstattung des Rades und der Richtung in der der Radweg befahren wurde fragen.....wenn man von einem betrunkenen Autofahrer auf einem Radweg umgefahren wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer Teilschuld des Radfahrers < 0 %!!

Von einem Kostenvoranschlag beim Radhändler kann ich bei Schäden größer > 1000.- Euro abraten. Hier ist es besser einen ganz normal vereidigten Sachverständigen aufzusuchen. Die Jungs die hauptsächlich Kfz-Schäden bewerten. Von denen kann man sich beraten lassen. Die freuen sich auch wenn man eine Liste der beschädigten Teile mit Bezugsquelle und Preis beifügt!:daumen:Hierbei ist dann ratsam auf Brügelmann und Rose zu verweisen. Dabei zählt jeder Kratzer. Beispiel: Beim meinem letzten Schaden war der KV des Händlers bei 650.- Euro und wurde von Versicherung prompt abgelehnt. Das anschließende Gutachten eines großen Mainzer Sachverständigen Büros, über 2300.- Euro wurde anschließen ohne mit der Wimper zuzucken anerkannt und dannach reguliert.

Besuchsreihenfolge: Arzt, RA, Sachverständiger. Meist kann einem der RA einen guten Sachverständigen nennen.

Die gegnerische Versicherung kommt für alle dabei entstehenden Kosten auf.
Auch holt sich die eigene KK und oder Zusatzversicherungen die Kosten bei der Versicherung des Verursachers zurück. Wichtig für Privatversicherte die auf eine Beitragserstattung ihrer PKV hoffen.

Gruß k67
 
Gestern in auto motor & sport TV kam ein Beispiel mit einem Radfahrer, der auf einem Gehweg(!) angefahren wurde. Der Autofahrer war schuld. Die Aussage war dass der Autofahrer beim rausfahren aus seiner Einfahrt seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.

Das halte ich für ein Gerücht, dass in dieser Sendung die Ausage so getätigt wurde. Grundsätzlich ist es so , dass erwachsene Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren haben (§ 2 Abs. 4 und 5 StVO). Kommt es zu einem Unfall zwischen einem PKW der eine Grundstücksausfahrt verläßt und einem auf dem Bürgersteig fahrenden erwachsenen Radfahrer, hat die Autofharer niemals alleine Schuld. Ich habe schon mehrer Gerichtsentscheidungen gelesen, die sogar soweit gehen, dass das Verschulden des PKWfahrers hinter dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers zurücktritt ((OLG Celle, 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW – RR 1991, 547; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin – Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462.) Auf gut Deutsch, der Radfahrer bekommt nix.
 
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