Auf RR von Auto übersehen, Crash und Krankenhaus, wie verhalten?

So ist es , aber eine kl. Geschichte von voriger Woche . Mein Bruder war letzte Woche mit einer Reisegruppe in Südtirol zum Wandern . Mit einem Reisebus auf das Grödner Joch und vor ihnen 2 Möchtegernrennradprofis die die kopl. Auffahrt mit max 15 km/h und mitten auf der Straße dem Reisebus bis oben keine möglichkeit zum Überholen geben . Und hintennach eine Kolonne von ca. 100 Autos . Dass dann ressentiments und auch gefährliche Situationen entstehen ist halt auch verständlich .
Kleine Geschichte, fast jeden Tag:
Fahre nach Frankfurt rein, vor mir dutzende Autofahrer, die stehen. Ich könnte da mal eben rechts (legal, da stehend) dran vorbei huschen, aber keiner macht Platz;)
Aber mal im Ernst, klar sollten die Beiden moralisch gesehen Platz machen, aber dann kämen die garnicht nicht hoch, weil 20s später wieder ein Auto hinter denen wäre und die wieder stehen bleiben müßten, etc.
Schwierige Situation... Andererseits, mit dem Bus zum Wandern hochfahren ist ja fast wie Ebike fahren;)
 
Aber mal im Ernst, klar sollten die Beiden moralisch gesehen Platz machen
Moralisch? An geeigneter Stelle die schnelleren Fahrzeuge passieren lassen, ist in der StVO formulierte Verpflichtung.
Wobei das dem Radfahrer leichter fallen dürfte als dem Führer eines leistungsschwachen landwirtschaftlichen Fahrzeugs. Bei Letzterem regen sich weniger auf.
 
Aber mal im Ernst, klar sollten die Beiden moralisch gesehen Platz machen, aber dann kämen die garnicht nicht hoch, weil 20s später wieder ein Auto hinter denen wäre und die wieder stehen bleiben müßten, etc.
Ganz so ist es nicht , denn PKWs hätten ja problemlos überholen können . Aber nicht der eine Reisebus .
Und ich schrieb nirgendwo das ich die irren Knappüberholer nicht auch am liebsten aus dem Auto zerren würde .
Und was meinst wie die ganzen , hinter dem Bus nachfahrenden , Autofahrer beim nächsten Radfahrer reagieren . Und dann entstehen halt die gefährlichen Situationen .
Die zwei Radfahrer waren Deutsche die sicherlich mit dem Auto nach Südtirol angereist sind .
@nikolauzi
Andererseits, mit dem Bus zum Wandern hochfahren ist ja fast wie Ebike fahren
Du meinst das ein Reisebus voller Pensionisten erstmal 30km zu Fuß anmarschieren sollte um am Berg oben ein paar Stunden die Gegend unsicher zu machen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleine Geschichte dazu wies auch laufen kann:

befahre nen Feldweg mit MTB vor mir ein VW Touran. PKW hält dann auf der linken Seite des Feldweges an, Fahrer steigt aus um was auf nem Feld zu gucken. "Ah" denke ich, "ein Bauer der sein Feld kontrolliert" fährste halt rechts dran vorbei. Bei vorbeifahren sehe ich noch im Augenwinkel wie die nette Beifahrerin die Türe aufreisst dann knallts auch schon. Paar Purzelbäume später finde ich mich in der Hecke wieder. Fahrrad Schrott ( Rahmen gerissen, Gabel gestaucht ) am Touran die Türe 180° auf den Kotflügel gebogen. Mir ist Gott sei Dank ausser Prellungen nix passiert, die obere Ecke der Türe hat ne gute Schramm vom Hals abwärts bis unter die Brust hinterlassen. Sonst nix.

Alle natürlich in heller aufregung.
"Brauchste Krankenwagen" -> "Ne geht schon"
"Sollen wir Polizei rufen ?" -> "Weiss nich, sollen wir ?"
"Ach komm ich wohnhier um die Ecke wir fahren erstmal zu uns"

Nach bla bla bla war ich so gutgläubig man würde das auch ohne Polizei usw. hinbekommen schliesslich waren sich die Leute ihrer Schuld bewusst und haben sich 1000ml entschuldigt. Am Folgetag bekam ich dann den Anruf von derer Versicherung das sie den Schaden nicht ersetzen wollen, schliesslich hätte ich ja die Autotüre absichtlich angesteuert. Bums ! Hat der Versicherungsfutzi denen mal schön den Kopf gewaschen.

Also mal zum Anwalt gedackelt. Lange rede kurzer Sinn letztendlich stand somit Ausage gegen Aussage und das wäre vor Gericht vermutlich nicht 100% zu meinen gunsten sondern irgendwie 60/40 oder sogar 50/50 gelaufen. Daher vergleich mit der Versicherung um nicht noch die Gerichtskosten teilen zu müssen da hatte ich wenigstens das Bike wieder raus.

Tja so kanns auch laufen, hätte ich vor Ort auf Polizei bestanden wäre das sicherlich ganz anders gelaufen.
So musste ich das als "Lehrgeld" verbuchen und werde in Zukunft ( Hoffenltich brauch ichs nie wieder ! ) immer die Polizei rufen egal wo.
Vielleicht war ich auch durch den Anwalt schlecht beraten worden ( war aber schon einer für Verkehrsrecht ) und hätte es mal auf nen Prozess ankommen lassen sollen...hätte hätte Fahrradkette..passiert mir jedenfalls nicht mehr sowas !
 
Zuletzt bearbeitet:
In unserem Bundesland ist es inzwischen so, wenn man unbegründet (also bei Blechschäden, Bagatellen, o.ä.) die Polizei ruft, zahlt man deren Einsatz. Was "unbegründet" ist, entscheiden die Polizisten.

Ich meinte mit immer eigentlich bei Unfall mit Personenschaden oder das man nicht mehr weiterfahren kann. Nicht wenn ich mir nen Platten gefahren hab ;)
 
Hallo, ich bin`s nochmal, der Threadersteller.

Hab irgendwie großes Pech gehabt mit der Anwaltswahl oder es ist einfach normal:

Die Anwältin ist der Ansicht, dass keinerlei Forderungen zu Verdienstausfall als selbstständiger Ingenieur (muss durch Überstunden wieder reingeholt werden), Nutzungsausfall des Rennrades oder Entschädigung für nicht mögliche sportliche Entfaltung etc. einforderbar sind. Selbst der Zeitaufwand für die Korrospondenz kann nicht vergütet werden. Einfach nichts...

Bleibt neben dem Schmerzensgeld, Höhe unbekannt, nur der Schaden am Rad:

Canyon hat rel. schnell einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellt, deutlich über Kaufpreis, da alle Carbonteile getauscht werden sollen. Die gegnerische Versicherung geht von Totalschaden aus und bitte für die Ermittlung des Zeitwertes um Bilder. Ich habe sofort, nachdem das Rad unrepariert von Canyon zurück war, Bilder erstellt und der Anwältin zugestellt.

Das war vor knapp zwei Monaten. Seit dem habe ich die Anwältin mehrfach um den Status, die weitere Vorgehensweise und ihre Korrospondenz mit dem Gegner gebeten. Anwort: Nichts, außer dass es auch noch andere Fälle zu bearbeiten gibt. Kein Wort zum Fall oder Terminen. Die Bilder wurden nicht mal an die Versicherung weitergeleitet.

Was kann man da tun? Mandat entziehen, wohl kaum. Ohne Anwalt zieht mich die Versicherung sicher ab. Einen weiteren Anwalt zahlt sie sicher nicht.

Selbst mit der Versichrung verhandeln? Sieht nicht wirklich gut aus...

Ok, die Saison ist eh vorbei, aber ich brauche für 2020 ein RR.

Hey, es gibt aber auch gute Nachrichten. Bis auf eine für immer verkrümmtes Fingerglied (soll ich das irgendwie melden, gibt vielleicht 8,56€ drauf?), ist alles wieder gesund. Radfahren macht immer noch Spaß, obwohl richtig angstfrei bewege ich mich nicht im Straßenverkehr...
 
Anwalt wechseln!

Die Anwältin ist der Ansicht, dass keinerlei Forderungen zu Verdienstausfall als selbstständiger Ingenieur (muss durch Überstunden wieder reingeholt werden)
... ist Blödsinn! Natürlich gibt es Verdienstausfall auch für Selbständige. Wieviel da rausspringt, ist eine andere Sache.

Das war vor knapp zwei Monaten. Seit dem habe ich die Anwältin mehrfach um den Status, die weitere Vorgehensweise und ihre Korrospondenz mit dem Gegner gebeten. Anwort: Nichts, außer dass es auch noch andere Fälle zu bearbeiten gibt. Kein Wort zum Fall oder Terminen. Die Bilder wurden nicht mal an die Versicherung weitergeleitet.
Das der Versicherung mitteilen, und wegen der Verzögerung und fehlendem Vertrauen mit der Versicherung aushandeln, dass du einen anderen Anwalt nehmen kannst. Das würde ich wenigstens in diesem Fall probieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja. Schmerzensgeld ist in Deutschland nun mal sehr mau. Aber Geld für entgangene sportliche Betätigung und für deinen Zeitaufwand um mit deinem Anwalt zu korrespondieren??? Ich habe alles in allem für den Anwalt vielleicht 2 Stunden gebraucht. Da kannst du nichts machen. Mein Schlüsselbein hat jetzt ne lustige Klaviertaste(kannst googeln wie so was aussieht). Wie ich schon schrieb, sind die Kostenvoranschläge von Canyon schnell und gut ?. Mal gespannt was du für Abschläge auf den Neupreis bekommst. An deiner Stelle würde ich mich end of Season mal nach nem 2019 Model mit Rabatt umschauen. Ich hab damals einfach im Sale desgleichen Rad noch mal gekauft. Nur halt 300 Euro billiger. Hat sich gerechnet.
Verdienstausfall wirst du nur bekommen können, wenn du konkret nachweisen kannst, dass du einen Job nicht machen konntest oder abbrechen musstest. Also wenn wirklich ein Schaden entstanden ist, der nachweisbar ist. Nur zu sagen, ich hab halt ne Woche nicht arbeiten können, reicht da nicht, du musst auch nachweisen, dass in der Woche tatsächlich Arbeit nicht gemacht werden konnte.
Ansonsten, tritt der Anwältin in den Hintern oder Ruf bei der Anwaltskammer an, was man in einem solchen Fall macht.
 
Also eine Krankschreibung sollte ja erstmal reichen, um nachweisen zu können, daß Du nicht arbeiten kannst (darfst!)->Verdienstausfall bei Selbständigkeit.
Daß Du die Arbeit mit Überstunden nachholst, ist Dein "Privatvergnügen", d.h. Deine Freizeit und nicht Deine Arbeitszeit, also nicht mit der Zeit der Krankschreibung gleichzusetzen, in der Du ja z.B. auch keinen Sport machen konntest.
Bezüglich Rad darauf hinweisen, daß das ein Sportgerät ist und kein Alltagsrad, das wird anders bewertet. Hatte damit für mein MTB quasi den Neupreis bekommen, Ausrüstung auch angeben, Helm, etc.

Und was die Anwältin angeht: Wenn die nichts gemacht hat, gibt es auch nichts zu berechnen. Also Anwalt wechseln, an wen die Versicherung zahlen muß, ist denen egal.

Der Nikolauzi
 
mit der Versicherung klären, dass man sich vom Anwalt schlecht beraten und nicht gut genug vertreten fühlt.
Den Sachverhalt schildern und einen anderen Anwalt konsultieren....
 
Danke euch!

Verdienstausfall wirst du nur bekommen können, wenn du konkret nachweisen kannst, dass du einen Job nicht machen konntest oder abbrechen musstest. Also wenn wirklich ein Schaden entstanden ist, der nachweisbar ist.

Ok, genau so sieht es die Anwältin auch. Ich muss genau beweisen, welcher Auftrag wie nicht bearbeitet werden konnte und dass das nicht durch Überstunden kompensiert werden konnte. Da hilft also kein Mimimi, auch wenn 6 Wochen unter starken Schmerzmitteln (Opiate) nicht ganz so arbeitsfit machen...


Bezüglich Rad darauf hinweisen, daß das ein Sportgerät ist und kein Alltagsrad, das wird anders bewertet.
Das habe ich der Anwältin mehrfach zu erklären versucht. Sie sieht das Rennrad nur als Verkehrsmittel und da ich noch andere Fahrzeuge besitzte entsteht mir hier kein Schaden...

Ich hab ihr das geschrieben: "Der Rennradsport ist ohne Rennrad nicht durchführbar. Für einige Menschen, wie mich, ist dieser Sport ein sehr wichtiger Teil ihres Lebens und damit der persönlichen Entfaltung. Dies gilt insbesondere, da ich seit geraumer Zeit wieder Radfahren kann und aus therapeutischer Sicht auch müsste. Dies ist umso schmerzlicher, da in der klimatisch besten Zeit des Jahres.

Mir entsteht also eine erhebliche, fremdverschuldete Einbuße an Lebensqualität und damit ein wie auch immer zu beziffernder Schaden."

Keine Antwort...


Mal gespannt was du für Abschläge auf den Neupreis bekommst.
Mal schauen, was da rausspringt, auf den Fotos sind die Achter in den Laufrädern nicht und natürlich auch keine Mikrorisse etc. im Carbon zu sehen. Gutachter wäre bestimmt teurer als der Zeitwert des Rades.

mit der Versicherung klären, dass man sich vom Anwalt schlecht beraten und nicht gut genug vertreten fühlt.
Den Sachverhalt schildern und einen anderen Anwalt konsultieren....

Das wird die Versicherung richtig freuen. Die Frage ist, ob die Anwältin nicht einfach Recht hat und es schlicht keine weiteren Forderungen gibt? Was mich stört ist die Passivität und die m.M.n nicht vorhandene Agressivität. Anwaltskammer kann ich versuchen, ob der Aufwand lohnt? Die Versicherung wird sicher nicht zwei Mal die gleiche Anwaltsleistung z.B. Erstberatung zahlen...

In meiner naiven Welt versuchen Anwälte das Maximum rauszuholen, stellen z.T. unmögliche, absurde Forderungen, drohen, setzen Fristen und Vergleiche... das hier ist ernüchternd. Bisher hätte ich das bisschen Anwaltsarbeit in Form von Weiterleiten von Arztbriefen und Kostenvoranschlägen auch selbst machen können, irgendwelche Forderungen oder Fristen hat die Anwältin nie gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anwältin ist der Ansicht, dass keinerlei Forderungen zu Verdienstausfall als selbstständiger Ingenieur
Selbstständigkeit bedeutet selbst und ständig. Jetzt will ich dich aber nicht verspotten. Sondern eher mal überlegen, wie denn die Realsituation aussieht.

Fällst du drei Tage aus, Pech gehabt.

Weißt du aber im Vorhinein, dass du keine Aufträge ausführen kannst, wie du sie typischerweise ausführst, weil du zu lange ausfällst um sie termin- und fachgerecht auszuführen, gehst du auch deswegen nicht auf Akquise, dann sieht es wieder anders aus.
Hast du denn etwas absagen müssen? Wenn ja, ganz klar Schadensersatz, denn du hättest angenommen, wenn du den Job innerhalb der gesetzten Parameter erledigen hättest können.

Hast du Stammkunden? Frag doch mal an, ob die wussten, ob du eh ausfällst und dich deswegen nicht beauftragt haben. Wieder ein Steinchen mehr in deiner Waagschale.

Also -> zum Fachanwalt. Die RV macht so was mit, wenn man gut begründen kann und sie (die RV) dann höhere Chancen auf Gewinn eines Prozesses sieht.

Krankentagegeld mit in die Versicherung aufnehmen lassen?

Nutzungsausfall des Rennrades oder Entschädigung für nicht mögliche sportliche Entfaltung etc. einforderbar sind
Isso. Is' scheiße, aber isso.

Selbst der Zeitaufwand für die Korrospondenz kann nicht vergütet werden
Isso. Lebenspech. Is' ja mit Telefon-, Strom-, Wasser-, Gas-, usw-anbietern auch nicht anders.

Bleibt neben dem Schmerzensgeld, Höhe unbekannt, nur der Schaden am Rad:
Der dir ersetzt werden muss.

Also Zeitwert.

und bitte für die Ermittlung des Zeitwertes um Bilder.
Eigenen Gutachter beauftragen (z.B. Dirk Zedler) bzw. Angebote vergleichbarer Gebrauchtbikes bei eBay und hier im BM sammeln. Sonst wirste da mit 'nem Satz Briefmarken abgespeist. Frag ma die RV, ob die 'nen Gutachter zahlen. Mit High-End-Material kennen sich die "Hausexperten" nur durch Zufall aus. Bei guten Gewinnaussichten muss ja eh die Gegenseite den Gutachter dann zahlen.
 
Ich muss genau beweisen, welcher Auftrag wie nicht bearbeitet werden konnte
Da reicht es, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt hast. Dann ist es egal, welcher Auftrag da betroffen ist. Wenn der Arzt was schreibt in der Art "... du bist 2 Wochen arbeitsunfähig und die weiteren 2 Wochen nur zu 50% arbeitsfähig ...", sollte das reichen.
 
Da reicht es, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt hast. Dann ist es egal, welcher Auftrag da betroffen ist. Wenn der Arzt was schreibt in der Art "... du bist 2 Wochen arbeitsunfähig und die weiteren 2 Wochen nur zu 50% arbeitsfähig ...", sollte das reichen.
Reicht nicht.
Man kann nur Ersatz für einen Schaden einfordern den man auch nachweislich gehabt hat.
 
Für solche Sachen gibt es Krankentagegeld. Das muss halt mit entsprechenden Kosten versichert sein. Dass dann die Krankenversicherung den Unfallgegner bzw. seine Versicherung belangen kann, ist ein anderes Thema. Genauso mit Kunden, die sich aufgrund der Krankheit bei einem one-man Betrieb anderswo teuerer die Leistung einkaufen müssen oder Vertragsstrafen verhängen können, das muss auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber ohne Schaden(real, nicht fiktiv) kein Schadenersatz.
 
ist empfehlenswert. Aber hat nichts mit Schadenersatz zu tun.

Natürlich stehen Selbständige in solchen Fällen dumm da.

Aber nimm mal an, du hast ein 250.000€-Auftrag, soll fertig sein in einem Jahr. Dann fährt dich einer schuldhaft zumKrüppel. Du brauchst ein Jahr, um gesund genug zu werden, um dich zum Arbeiten zwingen zu können. Denn Auftrag musst du dann weiter geben.

Na, ist da wohl ein Schaden entstanden? Aber sicher! Und solange gibt es auch kein Krankentagegeld, was eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
 
Ich bin kein Jurist. Aber wenn dir der Auftrag flöten geht ist ja auch ein Schaden entstanden. Krankentagegeld wird schon relativ lange bezahlt. Wenn ich selbstständig bin habe ich halt für die finanzielle Hängematte selbst zu sorgen.
und was ist, wenn kein Auftrag vorhanden ist. Wie soll dann der Ausfall der Arbeitskraft richtig bewertet werden? Kommt natürlich auch darauf an wie hoch das Schmerzensgeld ist. Das dient ja schon dafür, den Schaden, der immateriell ist, zu kompensieren. Aber alles was ich hier sage ist Meinung und nicht Wissen. Und das bringt dem TE ja auch nichts.
Und Krankentagegeld muss kein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Ich hab mir eines versichert das 90 % meines Nettos deckt. Ab der 6 ster Woche. Vorher zahlt der AG.
 
Tja so kanns auch laufen, hätte ich vor Ort auf Polizei bestanden wäre das sicherlich ganz anders gelaufen.
So musste ich das als "Lehrgeld" verbuchen und werde in Zukunft ( Hoffenltich brauch ichs nie wieder ! ) immer die Polizei rufen egal wo.
Auch meine Erfahrung. Selbst wenn sich die Gegenseite zunächst einsichtig zeigt, verselbständigt sich das Ganze spätestens dann, wenn die ihre Versicherung einschalten. Die zahlen ja auch nicht einfach so und versuchen, wegzudrücken was immer nur geht.
Wenn dann keine "Offiziellen" dabei waren und den Fall dokumentiert haben, hast Du fast keine Chance mehr. Am Ende gehts dann halt irgendwie immer so halb/halb.

Zu Deinem Fall aber auch noch ganz speziell - Seitenabstand? ;) Vielleicht tröstet es Dich ein wenig, dass Du auch mit Polizei ziemlich sicher nen Anteil hättest selbst tragen müssen.
 
Ich bin davon ausgegangen, dass der TE einen Auftrag hat, den er auch belegen kann. Dann sollte es mit der Bescheinigung einfach sein.
Dann ja! Ansonsten bringt sie ihm nichts, allenfalls für die Bemessung des Schmerzensgeldes. Da spielt es ja auch eine Rolle, wie lange der Geschädigte welche Einschränkungen davongetragen hat. Der Dauerschaden am Finger sollte aber schon ein paar Euro bringen.

Im Übrigen wurde ja bereits richtig geschrieben, dass die bloße Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades - egal ob reines Transportmittel oder Sportgerät - kein berücksichtigungsfähiger Schadensposten ist. Hier sind Autos schlicht und ergreifend privilegiert.
Und Zeitaufwand wird in der Tat auch nicht berücksichtigt. Maximal ne Pauschale für unfallbedingte Aufwendungen in Höhe von 20 - 30 € wird regelmäßig vor Gericht anerkannt.
 
Zurück