Hi,
erstmal: Radfahren im Saarland ist im Wald geregelt im NatSchG §4. Da heißt es u.a.:
"(1) Das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der naturbezogenen und naturverträglichen Erholung ist jedermann auf eigene Gefahr gestattet. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung, Aufwuchs und Ernte.
Zum Betreten gehören auch das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft, soweit sie nicht mit dem Einsatz von Motorkraft verbunden sind. Betreten in Form von Reiten, Radfahren, Ski- und Schlittenfahren darf im Wald nur auf Wegen stattfinden."
Weiter unten steht dann:
"Das Betreten kann aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zum Schutz der Erholungssuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Grundstücksbesitzer von der unteren Naturschutzbehörde im Benehmen mit der Gemeinde eingeschränkt oder untersagt werden."
D.h. Gemeinden oder die Naturschutzbehörde können Wege nur für bestimmte Gruppen freigeben, hier also Wanderer mit der Begründung des Schutzes vor Radfahrern. Aber: wenn Rad fahren nicht ausdrücklich verboten ist, ist es auf allen Wegen erlaubt. In Kirkel am Felsenpfad steht ausdrücklich ein Schild nur Fußgänger.
Aber das Waldgesetz des Saarlandes sieht in §25 folgendes vor:
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.
(2) Die Kennzeichnung von Wegen im Wald als Wander-, Reit- oder Fahrradwege bedarf der Zustimmung des Waldbesitzers.
Die Kennzeichnung bewirkt nicht den Ausschluss anderer Nutzungsarten.
Damit kannst Du fahren wo Du willst, auf Singletrails aber muss fahren nicht erlaubt sein, wird aber meist geduldet. In Ba-Wü glaube ich dagegen gibt es die Regel, das nur dort gebikt werden darf wo ein MTB quer auf den Weg geht
Vom Gesetz abgesehen: Respekt und Höflichkeit gegenüber anderen ermöglicht an den meisten Stellen das fahren.
Ohne Gewähr. Gruß
Andreas