Wanderwege rund um Stuttgart

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Stuttgart
Servus!

Mal ne Frage an alle Biker, die sich in den Wäldern rund um die Solitüde rumtreiben, und an alle Juristen. Wie ist das eigentlich mit diesem "Befahrverbot" von Wegen, die schmaler sind als 2m. In meiner hessischen Heimat gibt's so einen Blödsinn nicht, aber wohl hier in BaWü.

Wo steht eigentlich geschrieben, daß man die ausgeschilderten Wanderwege nicht befahren darf? Ich meine ausdrücklich nicht abseits der Wege oder auf irgendwelchen Forststrassen, sondern bloss diese schmalen Singletrails für Wanderer, die es rund um Stuttgart zuhaufe gibt und auf denen ich z.T. auch Sonntagsmittags keine Menschenseele angetroffen habe.

Ich meine, ist doch Blödsinn, daß ich diese "Autobahnen" benutzen muß, die am Wochenende von dahinschleichenden Gelegenheitsspaziergängern verstopft sind, wo ich doch auf den Wanderwegen niemanden störe, oder???

Kontrolliert das eigentlich jemand, muß man dann ein Bußgeld zahlen, und wenn ja wie hoch wäre das?

Fragen über Fragen... :-)
Und jetzt bin ich mal auf eure Antworten gespannt.

Gruss, Kathy
 
Hi,

hab' Dir da mal was aus dem "Open-Trails"-Forum rauskopiert, was ein paar Deiner Fragen evtl. beantworten sollte.

Und solche "Verbotsschilder" findest Du z.B. rund um das Bärenschlössle, da steht sogar was von 3m oder so.

Allerdings ist bisher keiner von uns (Wir fahren da schon recht lange u. häufig u. auch auf Wegen, die deutlich schmaler als 3m sind ;) ) jemals in irgendeiner Form zur Kasse gebeten worden.

Greetz,
Zerg
 
Danke für den Hinweis auf den Thread, war schonmal recht informativ.

zerg10 schrieb:
Und solche "Verbotsschilder" findest Du z.B. rund um das Bärenschlössle, da steht sogar was von 3m oder so.

Klar, die Verbotschilder rund um das Bärenschlössle kenne ich. Aber soweit ich weiss ist nur der Weg rund um die Seen gesperrt, was ja auch Sinn macht wegen der vielen Jogger.

Meine Frage bezog sich eher auf solche Wege wie den Pfad neben der Solitüdestrasse zwischen Solitüde und Schillerhöhe.


Kathy
 
Für alle Feld-, Wald u. Wiesenwege gilt generell übergeordnetes Recht, also Landeswaldgesetz oder wie immer das heissen mag. (Bin da Jurist) u. damit wohl die 2m Regelung.
Dabei sind allerdings Fragen offen, wie z.B. die Festlegung von tatsächlichen Wegbreiten von unbefestigten Wegen.
Solltest vielleicht mal genauer bei der DIMB nachfragen, da sitzen die Profis u. die Mitgliedschaft ist sehr empfehlenswert.
 
Hi Kathy,

mir erging es ähnlich wie Dir als ich von Hessen hierher nach Stuttgart zog.

Am Anfang befürchtete ich hinter jeder Kurve einen "Schutzmann" der mir einen "Strafzettel" verpasst. Jedoch fahre ich nun seit 3 Jahren hier rund ums Bärenschlössle und habe noch keine einzige Verwarnung bzw. Anzeige bekommen. Also ruhig Blut.... lass Dich nicht verrückt machen.

Es gibt ein paar Trails die immer wieder mit Ästen/Baumstämmen von Förstern und Wanderern versperrt werden. Also scheint es irgendwo tief im Walde eine Antibike-Community zu geben. Jedoch habe ich diese noch nie persönlich kennengelernt. :)

Ansonsten zieht es mich zum Biken immer wieder in die alte Heimat. Dort trifft man wenigstens nicht so oft auf Fussgänger-/Autoverkehr wie hier in Stgt.

Viele Grüße

CasiSto
 
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