Warnung!

Tilman

Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Registriert
29. April 2001
Reaktionspunkte
192
Ort
Steinhohlstr. 11a, 61352 HG - Ober Erlenbach
Die GeoMap Medienagentur GmbH (Stuttgart) gibt eine Fahrradroutenkarte (RAD KARTE Rhein Main 1. Aufl., ISBN 3-933671-74-4) heraus, die neben anderen Tücken im Altkönig-Gebiet im Taunus (nördlich von Kronberg bei Frankfurt) eine Route für Mountain-Biker zeigt (im Kartenausschnitt schwarz-gepunktet markiert), die es nicht gibt. Und vom Maßstab her handelt es sich nicht um zeichnerische Unschärfen.

MTB-Route_small.jpg


Unabhängig davon, was man nun vom Biken abseits der Wege hält, würde jeder, der mit dem Fahrrad den auf der Karte wie o.g. markierten Routenabschnitt benutzt, gegen geltendes Forstrecht (§14 BWaldG) und die Landschaftsschutzverordnung Osttaunus (vgl. §4 Abs.1 Nr.11 und wegen der rechtlichen Konsequenzen §6 Abs.2.....) verstoßen.

Es mag ja jeder wissen und für sich selber entscheiden, wie er es mit den Gesetzen hält. Aber es kann wohl nicht angehen, daß ein Verlag durch seine seltsamen Veröffentlichungen Leute in rechtliche Fallen fahren läßt.
 

Anzeige

Re: Warnung!
Hi Tilman,
ist der ausgeschriebene Wege tatsächlich nicht vorhanden (wäre also "Querfeldein-Biken" nötig) oder ist der dort beschriebene Wege nicht regelungskonform und damit illegal?

Dass Routenbeschreibungen Wege beinhalten, die nicht legal zu befahren sind, ist ja keine Seltenheit. Leider "zwingt" man die Ambitionierten ja geradezu zu solchen "Fehltritten", denn im legalen Rahmen ist ja fast nicht Attraktives mehr zu machen.
 
Da ich kaum illegale Wege sondern nur Rücksichtnahme oder Nicht-Rücksichtnahme kenne (auch wenn wir als Kreisverwaltung, wie bekannt, per Folder vor zu schmalen Wegen warnen) sowie aus juristischen Gründen (!) Erlasse für geeignet halte, das Klo zu tapezieren, ergibt sich die Antwort von alleine:

Man müßte, um der GeoMap Karte zu folgen, querwaldein fahren.

Der Verlag hat keine gescheite Grundkarte, aber das kann keine Ausrede sein. Übrigens geht es auf der Karte auch in Frankfurt in bisher zwei von mir ausgemachten Fällen quer durch private Wohngrundstücke und Gärten (Niederrad, Sachsenhausen Süd).

Aber während letzteres aus praktischen Gründen (Zäune,....Hunde) eher komisch ist, ist die Sache im Wald umsomehr rechtlich fatal.
 
Auch auf einer Karte der Bielefelder Verlagsanstalt* geht es auf der gleichen Strecke illegal quer durch den Wald. Es handelt sich dabei um die auf der Abbildung mit blauen Pfeilen abgegrenzten zwei Abschnitte

LK_Bielefeld_75000a.jpg


Zu den rechtlichen Konsequenzen siehe erstes Posting.

*) ADFC Regionalkarte 1:75.000 ISBN 3-87073-256-3 1.Aufl. 2000
 
Zurück