Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Die GeoMap Medienagentur GmbH (Stuttgart) gibt eine Fahrradroutenkarte (RAD KARTE Rhein Main 1. Aufl., ISBN 3-933671-74-4) heraus, die neben anderen Tücken im Altkönig-Gebiet im Taunus (nördlich von Kronberg bei Frankfurt) eine Route für Mountain-Biker zeigt (im Kartenausschnitt schwarz-gepunktet markiert), die es nicht gibt. Und vom Maßstab her handelt es sich nicht um zeichnerische Unschärfen.
Unabhängig davon, was man nun vom Biken abseits der Wege hält, würde jeder, der mit dem Fahrrad den auf der Karte wie o.g. markierten Routenabschnitt benutzt, gegen geltendes Forstrecht (§14 BWaldG) und die Landschaftsschutzverordnung Osttaunus (vgl. §4 Abs.1 Nr.11 und wegen der rechtlichen Konsequenzen §6 Abs.2.....) verstoßen.
Es mag ja jeder wissen und für sich selber entscheiden, wie er es mit den Gesetzen hält. Aber es kann wohl nicht angehen, daß ein Verlag durch seine seltsamen Veröffentlichungen Leute in rechtliche Fallen fahren läßt.
Unabhängig davon, was man nun vom Biken abseits der Wege hält, würde jeder, der mit dem Fahrrad den auf der Karte wie o.g. markierten Routenabschnitt benutzt, gegen geltendes Forstrecht (§14 BWaldG) und die Landschaftsschutzverordnung Osttaunus (vgl. §4 Abs.1 Nr.11 und wegen der rechtlichen Konsequenzen §6 Abs.2.....) verstoßen.
Es mag ja jeder wissen und für sich selber entscheiden, wie er es mit den Gesetzen hält. Aber es kann wohl nicht angehen, daß ein Verlag durch seine seltsamen Veröffentlichungen Leute in rechtliche Fallen fahren läßt.