mhh, gute frage.
ich rate dir zur veräußerung und angeschlossener reinvestition des angesprochenen gegenstandes in eloquenzfördernde maßnahmen, über die sich frau prof. dr. schavan sehr freuen würde und eine längerfristig bessere verwendung, der nach dem SGB II, Abschnitt 2, §19 ff. bezogenen liquiden mittel.
MfG