Was´n das für Scale *g*

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Doofe Frage: kann man sowas nicht bei Ebay melden, da Hawk das Bike denke ich nicht selber verkauft sondern sein Bild gestohlen wurde. Ich weiß nur nicht wie das geht, und dass ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wird fände ich auch Mist!
 
Hi!
Da gibt es ein paar die versuchen mit Litespeeds, Merlins, Treks etc aus dem Highend abzuzocken. Immer die selbe Masche: Please Contact us before bidding.

Danach bequasselt er dich und versucht Geld über Western Union zu bekommen.

Habe sowas schon sooooooo oft an Ebay gemeldet. Was sollen Sie groß machen? Meist werden diese Angebote beendet.
Sogar der Lesewitz von Bike hat mich am Tel gefragt. Wollte einen Artikel schreiben.

Ich möchte aber nicht wissen wie oft er Erfolg hat.

Heinz sollte Strafanzeige stellen.
 
Bin ich schon wieder besoffen, oder steht da:

"All bids will canceled if you contact us first!"

Also was jetzt, erst kontaktieren oder doch net?!?!?


Ganze zwei Bewertungen hat er auch schon!


Da würd ich doch lieber nen ganz groooooßen Bogen drum rum machen.
 
heinz: wenn das vermutete stimmt (was es wohl tut) dann hau mal richtig auf den putz. ich denke du hast ne gute rechtsschutz und nen guten anwalt.

jetzt investiere mal in (gegen) diese schweinerei...
 
Stimmt 100Pro! Da werden Ghisallos und Fuel110 mit Startpreis 0,9 Dollar reingesetzt. Laufzeit 3 Tage in der Hoffnung Ebay sperrt den Account nicht.

Dann immer ausserhalb Ebays kontaktieren.
Wenn Ihr Geld mit Western Union transferiert ist das höchst unsicher.
 
heinz: wenn das vermutete stimmt (was es wohl tut) dann hau mal richtig auf den putz. ich denke du hast ne gute rechtsschutz und nen guten anwalt.

jetzt investiere mal in (gegen) diese schweinerei...

Bei aller ehrlichen Entruestung sollte man die juristischen Gegebenheiten sehen: Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heinz sein Fahrrad-Foto Urheberrechtlich geschuetzt hat, ist er ueberhaupt geschaedigt worden. Er waere noch nichtmal dann geschaedigt, wenn der eBayer geschrieben haette "Ich verkaufe das Fahrrad vom Heinz". Erst, wenn der eBayer beim Heinz vorbeifaehrt und das Ding aus der Garage (Schlafzimmer...?) zerrt, haette Heinz einen guten Grund zum Handeln.

Geschaedigte sind in diesem Fall eBay (durch betruegerische Aktivitaeten) und potentielle Kaeufer (durch in die Roehre gucken nach Auktionsende).

Also, lieber Anwaltsgehaelter sparen und dafuer Fahrradteile kaufen.
 
ist ne weile her..... aber:

wenn ich nen text schreibe ist der automatisch geschützt... darf also nicht von anderen einfach kopiet und vermarktet werden.

von mir hat z.b. einmal einer im ebay ne komplette artikelbeschreibung kopiert... (mein artikel war auchnoch drin). hab damals den entsprechenden artikel im gg rausgesucht... demsein text war ganz schnell geändert ;)


außerdem ist das bike von heinz ein kunstwerk (wenn auch ein umstrittenes). da gibt es bestimt irgendwo ne klausel...

ich würde mich auf jeden fall mal informieren!
 
ich hoffe ja, ihr habt euch vorher abgespochen, bevor ihr das hier veröffentlicht habt, bei ebay steht "der Verkäufer hat das Angebot beendet"
Entweder das steht da immer, auch wenn das Angebot von der Bucht beendet wird, oder der Verkäufer hat hier mitgelesen...
 
Wahrscheinlich haben sich genug gemeldet.

Warum auch ???
Die meisten die ein solch extremes leichtbaurad interessiert kennen hawk und sein bike eh schon und wissen dass er es sicherlich nicht verkaufen würde ;)
Und sooo viele extreme leichtbauer gibts dann auch wieder nicht die sich ein rad kaufen das eh nicht fahrbar ist oder nur theoretisch ...
 
ist ne weile her..... aber:

wenn ich nen text schreibe ist der automatisch geschützt... darf also nicht von anderen einfach kopiet und vermarktet werden.

von mir hat z.b. einmal einer im ebay ne komplette artikelbeschreibung kopiert... (mein artikel war auchnoch drin). hab damals den entsprechenden artikel im gg rausgesucht... demsein text war ganz schnell geändert ;)


außerdem ist das bike von heinz ein kunstwerk (wenn auch ein umstrittenes). da gibt es bestimt irgendwo ne klausel...

ich würde mich auf jeden fall mal informieren!

Das Grundgesetz äußerst sich nicht eindeutig zum Urheberrecht (meinst Du Art. 14?), wenn dann das UrhG. Und technische Beschreibungen von Gegenständen fallen auch nicht unter den Urheberrechtsschutz. Bei ebay verstößt der Beschreibungsklau nur gegen die Ebay-AGB und wird deshalb auf Anzeige von ebay geahndet. Aber Recht hast Du, dass grundsätzlich erst mal jeder Text geschützt ist, nur eben mit Ausnahmen.

Im übrigen kam der "Verkäufer" wohl aus USA oder sonstigem Ausland, was eine rechtliche Reaktion in der Realität von hier aus im Normalfall ins Leere laufen läßt. Mal abgesehen davon, dass er vermutlich den verwendeten Ebay-Account geknackt hatte. Wer natürlich genug Kohle und/oder einen RA in USA hat, kanns ja mal probieren.
 
Heieiei!

Es geht hier um keine Rechtsbelehrung und wer mehr zum Urheberrecht weis!

Es geht nur um Beschiss bei Ebay.

Völlig egal ob er Bilder oder Texte verwenden darf.

Es geht drum, dass dies eine Betrügerauktion ist.

Nur darauf sollte hingewiesen werden. Der Juramodus ist doch nicht nötig....
 
Heieiei!

Es geht hier um keine Rechtsbelehrung und wer mehr zum Urheberrecht weis!

Es geht nur um Beschiss bei Ebay.

Völlig egal ob er Bilder oder Texte verwenden darf.

Es geht drum, dass dies eine Betrügerauktion ist.

Nur darauf sollte hingewiesen werden. Der Juramodus ist doch nicht nötig....


Es soll ja Menschen geben, die sich außer für´s Radfahren auch noch für andere Dinge interessieren. Du schreibst ja selbst von Betrug und was Betrug ist und was nicht, wird halt mal von Gesetzen geregelt. Sonst gibst Du auch zu jedem Pfurz einen (oft unnötigen) Kommentar ab, da dürfen wir uns doch auch mal über Rechtsfragen austauschen oder nicht? Zumal sich ja keiner in rechtsfreiem Raum bewegt. Wen´s nicht interessiert, der muß es ja nicht lesen.
 
Zur Rechtsfrage. Solange kein Erfolg damit erzielt wurde, ist es immer noch der Versuch eines Betruges. Mit Erfolg ist der Betrug vollendet. Beides ist (in D) strafbar. Ob man den Täter raus findet, ist halt fraglich. Wenn aber dann ist die Frage ob er der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Das hängt vom Tatort ab und der ist bei solchen Internetdingern strittig. Ich glaube es gab da aber mal eine Entscheidung, dass der Tatort da ist wo der Geschädigte ist. Weiß das aber nicht mehr genau.
 
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