Wegsperrungen im Schurwald

Registriert
13. Mai 2001
Reaktionspunkte
0
Ort
Winnenden
Servus zusammen,

war gerade ein bisschen im Schurwald hinterm Jägerhaus biken. War ne feine Sache nur das ich nach dem zehnten Fahrradverbotsschild hinter jedem Baum nen Förster vermutet hab, das hat verständlicherweise den Spaß etwas gedämpft. Drum meine Frage, wie giftig sind da die Förster, was kann passieren, wenn ich so ein Verbotsschild mißachte und erwischt werde, wegfahren ist bei dem nicht ganz 2m schmalen Trail recht schwer. Ist es überhaupt erlaubt, dort solche Schilder aufzustellen?

Einen Förster oder Waldarbeiter dort zu treffen dürfte im Moment recht wahrscheinlich sein, wenn man die massiven "Umbauarbeiten" am Wald beim Flugplatz betrachtet.

Was meint ihr? Hatte schon wer das Vergüngen mit dem Förster dort zu plaudern?

Gruß
Andi
 
moruk schrieb:
Servus zusammen,

war gerade ein bisschen im Schurwald hinterm Jägerhaus biken. War ne feine Sache nur das ich nach dem zehnten Fahrradverbotsschild hinter jedem Baum nen Förster vermutet hab, das hat verständlicherweise den Spaß etwas gedämpft. Drum meine Frage, wie giftig sind da die Förster, was kann passieren, wenn ich so ein Verbotsschild mißachte und erwischt werde, wegfahren ist bei dem nicht ganz 2m schmalen Trail recht schwer. Ist es überhaupt erlaubt, dort solche Schilder aufzustellen?

Einen Förster oder Waldarbeiter dort zu treffen dürfte im Moment recht wahrscheinlich sein, wenn man die massiven "Umbauarbeiten" am Wald beim Flugplatz betrachtet.

Was meint ihr? Hatte schon wer das Vergüngen mit dem Förster dort zu plaudern?

Gruß
Andi

Was sind das genau für Schilder? StVO-übliches Z 254 "Verbot für Radfahrer"? Und welcher Durchmesser? Steht sonst noch was dabei, zB. von wem und auf welcher Rechtsgrundlage diese Schilder aufgestellt wurden?

Bei den kleinen Z 254 (D=10 cm) habe ich eher den Schwäbischen Alb Verein in Verdacht. Soll wohl verdeutlichen, dass wir "auf ihren Wegen" nichts zu suchen haben. Befugt sind die Herrschaften nicht, solche Schilder aufzustellen. Wenn Du es genau wissen willst, musst Du beim zuständigen Forst- bzw. Landratsamt (Esslingen?) nachfragen, ob die Schilder von offizieller Seite aufgestellt wurden und warum (zB. um an die übergeordnete Rechtsgrundlage in BaWü mit seiner "2 m Regel" im LWaldG zu "erinnern", weil bekanntlich ja keiner weis, wie diese 2 m zu messen sein sollen).


Tia was kann Dir passieren? Von dumm angequatscht werden, über eine EUR 15,- Verwarnung bis zur Anzeige (dann landest Du in den Akten, im Wiederholungsfall wirds dann richtig unangenehm) ist alles drin.

Armin
 
torte schrieb:
Mach mich mal schlau... was droht dann :confused:
Bei einer Anzeige wirds (im Gegensatz zu einer Verwarnung) im Wiederholungsfall halt von mal zu mal teurer.

Der rechtliche Rahmen steht im LWaldG Baden-Württemberg

§ 37 Betreten des Waldes
(3) [...] Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und
Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet
sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf
Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und
Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; [...]


bzw. in den NaturschutzVOs.


Was auf uns zukommen kann, wenn der rechtliche Rahmen ausgeschöpft und umgesetzt wird, lässt sich ebenfalls im LWaldG unter Ordnungswidrigkeiten nachlesen:

§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
[...]
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald [...] außerhalb von Straßen und Wegen oder
auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
[...]
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Deutsche
Mark, in besonders schweren Fällen bis zu 20000 Deutsche Mark, geahndet
werden.


Oder der vielleicht noch:
§ 87 Einziehung
Gegenstände, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Ordnungswidrigkeit
gebraucht worden sind oder auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht,
können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist
anzuwenden.



"Unangenehm im Wiederholungsfall" wird im LWaldG unter "in besonders schweren Fällen" berücksichtigt.


Und so schaut dann die milde Variante aus:
332Strafzettel_Teck-med.JPG



Armin
 
Liest sich ja aus sicht von herrn hiller ganz gut aber:

wie bringt der mich dazu anzuhalten und überzeugt mich anschliessend auch noch davon ihm 30,- euro zu geben :confused: die ich sowieso nie dabei hab :D

ist der bewaffnet oder 2m groß und bringt 120 kg auf die waage :streit:

ich hab ja nich mal mehr einen personalausweis beim biken dabei

ohne polizei kann der doch nix machen, wenn ich nicht aus freien stücken einwillige. oder etwa doch? ich sag doch nicht jedem dahergelaufenen meinen namen.

was hab ich für möglichkeiten wenn so einer gewalt androht oder anwendet und mich absolut nicht weiter fahren lässt? darf ich aus notwehr zurückschlagen? (rein hypothetisch, bin nicht so ein arschlo...) oder kann ich ihn wegen körperverletzung anzeigen (auch wenn er mich beim biken vom rad holt weil ich nicht anhalte)

hauptamtlicher naturschutzdienst: das klingt so nach ordnungsamt und die dürfen ja in der stadt nur den stehenden verkehr, sprich parkende autos, regeln.

also ich glaub nicht das die staatsgewalt im sinne der polizei haben - oder irre ich mich da?

fragen über fragen....
 
Hallo

erstmal es handelt sich um das Z 254 Zeichen "Verbot für Radfahrer", es hat zwar einen kleineren Durchmesser als die Schilder auf der Straße, ist jedoch größer als 10cm. Sie wurden auch in einer nicht abmontierbaren Höhe angebracht, was wohl bedeutet, dass hier jemand mit einer Leiter unterwegs war (Förster?). Ein Zusatzschild ist nicht angebracht, nur dieses Verbotsschild.

Bei dem Trail handelt sich es um einen offiziellen Wanderweg, es stehen auch nicht gerade wenige Kicker (unbeschädigt) dort im Wald, das spricht wohl eher für den Wanderverein.

Also dumm anquatschen lassen geht ja noch, aber 15€ oder noch schlimmer ne Anzeige sind keine so tollen Aussichten.

Muß aber auch noch was zu den Umbauarbeiten im Wald sagen. Ich reg mich immer mächtig auf, wenn die Waldarbeiter wieder mal ein Stück Wald dem Erdboden gleich gemacht haben, andererseits gehts mir aber auch nicht in den Kopf, dass bei der angespannten Situation zwischen Biker und Waldbesitzer/Wanderer manche meinen, vor ihrer Haustüre ne DH-Strecke in den Wald zimmern zu müssen, vorallem ist Wildbad von hier nur ne Stunde weg.

Grüße
Andi
 
Hi,

mhh, da hab ich wohl bisher Glück gehabt...mir ist noch nie so ein Typ begegnet. Aber wie Backwoods schon sagte...das mit dem erwischen ist die eine Sache, aber das mit dem An-/Aufhalten ist die Andere.

Achja, sollte dieser Naturschutzdienst dem Ordnungsamt untergeordnet sein...dann haben sie seit Beginn des Jahres auch polizeibehördliche Rechte...festsetzen, usw.

Gruss matou
 
Zurück