Wer Haftet bei unfall mit wanderer??

Klar geht hervor dass ich mein Bike so zu fahren hab das man Hindernisse oder Wanderer rechtzeitig erkennt und ich jederzeit anhalten bzw. ausweichen kann.

Nur drehen wir einmal den Spieß herum...

Wir alle kennen ja das sonderbare Verhalten einiger Wanderer (wurde hier auch schon zur Genüge angesprochen). Viele dieser Leute provozieren ja gerade solche Unfälle, in dem sie bewußt nicht zur Seite gehen wollen oder sich einem in den Weg werfen beim vorbeifahren (alles selbst schon miterlebt)
So unter dem Motto "wenn ich hier laufe hast Du mit deinem Rad nichts verloren"

Wie schaut dann da die Situation aus, wenn ein Zeuge bezeugen kann dass ein solcher Unfall von einem Wanderer buchstäblich "herausgefordert" wurde und der Biker eigentlich gar nichts dafür kann :confused:
 
Klar geht hervor dass ich mein Bike so zu fahren hab das man Hindernisse oder Wanderer rechtzeitig erkennt und ich jederzeit anhalten bzw. ausweichen kann.

Nur drehen wir einmal den Spieß herum...

Wir alle kennen ja das sonderbare Verhalten einiger Wanderer (wurde hier auch schon zur Genüge angesprochen). Viele dieser Leute provozieren ja gerade solche Unfälle, in dem sie bewußt nicht zur Seite gehen wollen oder sich einem in den Weg werfen beim vorbeifahren (alles selbst schon miterlebt)
So unter dem Motto "wenn ich hier laufe hast Du mit deinem Rad nichts verloren"

Wie schaut dann da die Situation aus, wenn ein Zeuge bezeugen kann dass ein solcher Unfall von einem Wanderer buchstäblich "herausgefordert" wurde und der Biker eigentlich gar nichts dafür kann :confused:

... und wie schauts erst aus, wenn der Wanderer sich schreiend auf dem Boden wälzt und ein Zeuge sagt, das ist nur ne Schwalbe? :rolleyes:

Nicht umsonst sagt der Volksmund:

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!" :D

D.h. wie ist der Tat-/Schadenshergang,
was sagen Zeugen aus,
welchen Schluss lassen Indizien/Beweise zu,
zur welcher Beurteilung kommt ein ggf. hinzugezogener Gutachter,
und schlussendlich wie sieht es der jeweilige Tatrichter?

Selbst wenn der Unfallhergang durch vorsätzliches Verhalten des Wanderers provoziert wurde,
stellt sich doch die Frage, ob ein Unfall nicht durch ein besonnenes Verhalten des Bikers hätte verhindert werden können.

Aus meiner Kenntnis wird in solchen Fällen in Zivilverfahren meistens ein Vergleich geschlossen, sodass der Biker mindestens eine Teilschuld zu gesprochen bekommt.

Vor Menschen, die ein solch negatives Verhalten an den Tag legen,
ist man allerdings irgendwo sicher - noch nicht einmal im Wald.

VG Martin
 
Hi,

Ich habe letztens irgendwo ein höchstrichterliches Urteil gelesen.
In diesem Fall gab es einen Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und eine Fußgänger auf einem gemeinsam benutzten Fuß-/Radweg der nur durch eine weiße Linie getrennt ist.
Der Radfahrer trägt die Schuld, weil dieser nicht die Geschwindigkeit/Fahrweise den Gegebenheiten angepaßt hatte. Das gilt sogar auch dann, wenn der Fußgänger verkehrswidrig auf der "Radseite" läuft.
Deshalb immer Vorsicht, gerade auf der Forstwegautobahn verhält es sich genauso.
 
Übrigens (vom Thema abweichend): Ich fahre an Wanderern immer so vorbei, als ob ich Werbung für die Mountainbiker machen würde: im Schritttempo. Auch wenn mich die Wanderer schon von weither sehen und genügend Platz vorhanden ist bremse ich ab. Das gibt den Wanderern ein sicheres Gefühl.
 
@eingangspost: selbst wenn die alle rechts laufen würden, hätten sie immer noch das recht auf dir auf der linken seite entgegen zu kommen. wünsche dir ein kfz als gegenverkehr zur lektion.
 
besser vorsicht als nachsicht von nem derben crasch hatt meiner meinung keiner was

zudem hatte ich noch nie ein großes problem mit fußgängern auser mit denen die aus "prinzip weil der wald ja ihnen gehört" nicht zur seite gehen selbst die weichen besimmt auch aus wenn man frontal draufhält :D
 
Hi,
ich hab mal ne frage, vllt. kennt sich ja jemand aus?...:
problem ist nicht der wanderer, sondern ein zunehmend frequentierter trail den berg runter, der kein wanderweg ist, sondern frei durch wälder geht. wenn es nun zu einem unfall/sturz mit baum etc. kommt, kann ein waldbesitzer(der grundsätzlich nix dagegen hat) o.ä. dafür verantwortlich gemacht werden? das ganze ist nicht ausgeschildert o. ä.!
 
Hi,
ich hab mal ne frage, vllt. kennt sich ja jemand aus?...:
problem ist nicht der wanderer, sondern ein zunehmend frequentierter trail den berg runter, der kein wanderweg ist, sondern frei durch wälder geht. wenn es nun zu einem unfall/sturz mit baum etc. kommt, kann ein waldbesitzer(der grundsätzlich nix dagegen hat) o.ä. dafür verantwortlich gemacht werden? das ganze ist nicht ausgeschildert o. ä.!

Ja, er kann dafür haftbar gemacht werden. Ist wohl das selbe, wie wenn du im Winter den Gehweg
vor deinem Haus nicht streust, jemand ausrutscht/hinfällt und sich dabei verletzt.

Wobei ich finde, dass so ein Mountainbiker, der aus eigenem Verschulden hinfällt und dann versucht,
beim Waldbesitzer Geld für sein Missgeschickt rauszuschlagen, der aller letzte Abschaum ist. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versuche das mal aus meiner Erinnerung zusammen zu fassen:
-in Waldbesitzer haftet nicht für waldtypische Gefahren, wie einen Baum, Würzeln und runtergefallene Äste.

- er kann für künstliche Hindernisse haften, z.B. eine Schranke, die nicht richtig kenntlich gemacht wurde, oder Sprungschanzen, o.ä.

- er muss aber auch nicht dulden, wenn Fremde in seinem Wald irgendwelche neue Wege anlegen.
 
-in Waldbesitzer haftet nicht für waldtypische Gefahren, wie einen Baum, Würzeln und runtergefallene Äste.

Finde ich gut wenn es sich nicht um den offiziellen Weg handelt oder man sehr gut nachstellen kann das der Ast/Baum extra dahin gelegt wurde.

- er kann für künstliche Hindernisse haften, z.B. eine Schranke, die nicht richtig kenntlich gemacht wurde, oder Sprungschanzen, o.ä.

Finde ich teils fragwürdig, wenn es der offizielle Weg ist ist es wieder ok. Wenn es nun aber kein Weg ist und da hat einer eine Schanze mitten in den Wald gesetzt wo eigentlich keiner lang kommt weil halt kein Weg. Dann finde ich sollte der Besitzer nicht haftbar sein.

- er muss aber auch nicht dulden, wenn Fremde in seinem Wald irgendwelche neue Wege anlegen.

Das ist verständlich aber was versteht man nun unter weg anlegen. Ich würde generell sagen Wege sollten ausgeschildert sein und gut ist. So weiß jeder der abseits der Wege läuft das er selbst schuld ist.
 
hi, is ja alles klar aus sicht eines gesunden menschenverstandes - aber der dimb artikel ist genau das was ich suchte und selbst nicht gefunden habe!!! gruß und danke
 
Wenn ich mir vorstelle wie da so ein Jogi vor mir steht und mir droht mich zu verklagen weil er sich bei mir im Wald aufs Maul gehauen hat dann komm ich aus dem lachen nicht mehr raus.
Die Wirtschaftswege werden ja von unseren Waldjogis sauber gehalten und im Wald is es so wie es is.
Ich hätte nen Fulltime Job wenn ich da andauernd die alten hohl und wildwege kontrollieren müsste.

Bei uns sagt man als Biker eher mal dem zuständigen Menschen bescheid wenn man mal was sieht was nicht so sein soll.
 
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