Widerrufsrecht bei Onlinekauf eines Bikes

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Hallo,

es gibt zwar etliche Beiträge mit ähnlichem Inhalt, aber mit zum Teil sehr widersprüchliche Aussagen, deshalb starte ich mal meinen eigenen Thread.

Ich bestelle natürlich hier und da online, nicht nur Parts und habe alles immer als sehr unkompliziert empfunden.

Meine Bikes und grössere Anschaffungen für die Bikes liefen allerdings immer über den Bikeladen meines Vertrauenes, vor Ort. Zu einem wollte ich einen Ansprechpartner haben, falls ich mal Probleme habe und irgendwo wollte ich den Laden auch unterstützen (…ich sehe Onlineshops schon als Gefahr für den Einzelhandel).

Ich habe ein paar Bikes dort gekauft und auch den einen oder anderen Freund dorthin geschleppt, die dort ebenfalls zugeschlagen haben. Wirkliche Probleme hatte ich nie und deshalb habe ich mich dort wohl gefühlt.

Vor 3 Wochen wurde es mal wieder Zeit für ein neues Bike. Ich habe mich zu einem Bike in Gr. M überreden lassen und extra gefragt, ob ich den umtauschen kann, falls es nicht passt. Ein zögerndes Ja habe ich vernommen…

Bike gekauft, ein paar Abfahrten mit Kneepads…das Bike war zwar wendig, aber ich fühle mich zu eingeengt, unwohl. Ich bin zum Laden und hab gesagt, dass ich das Bike jetzt umtauschen möchte. Drama!

Dummerweise war ich ohne Kettenstrebenschutz unterwegs, so dass es dort ein paar Platzer gab. Hatte ich aber alles geprüft und vorgeschlagen, dass ich den Hinterbau für das neue Bike nehme (gleiche Größe) oder ich auch bereit wäre, einen Ausgleich zu zahlen….hauptsache ich bekomme da Bike ne Nr. größer. Antwort: es muss geprüft werden.

Nach knapp zwei Wochen bekam ich dann den Anruf mit der Info, dass nix getauscht wird. Stattdessen wurde mir ein neuer Rahmen in Gr. L angeboten, den ich kaufen könnte. Zwar vergünstigt, aber ich war extem sauer. Nach langem hin und her habe ich mich trotzdem dafür entschieden.


Was ich mich gefragt habe…und jetzt meine eigentliche Frage…wie wäre diese Sache verlaufen, wenn ich online bestellt hätte? Der Laden hat auch einen Onlineshop…
Soweit ich weiss, kann man alles, auch ohne Angabe von Gründen, innerhalb von zwei Wochen wieder zurück gegeben. Und dieser Zeit darf man sogar testen. Man muss zwar für Schäden aufkommen, aber ich meine, so wäre es geregelt. Ist es tatsächlich so?

Ich finde die Antwort extrem interessant…dann weiss ich auch, dass ich zukünftig ausschliesslich online bestelle. Service kann man vom Local Dealer scheinbar nicht erwarten…
 
@Geisterfahrer: Danke Dir. Scheiss Gesetze :). Aber ich verstehe es richtig

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten

Hätte ich online bestellt, hätte ich lediglich Wertersatz leisten müssen. Sprich, man hätte das Bike auf jeden Fall zurück nehmen müssen, oder?

@4mate: jain, ich wollte wissen, wie es gewesen wäre, wenn ich online bestellt hätte. Darum ging es mir....aktuell habe ich keine Wahl, das weiss ich. Den anderen Kram hätte ich nicht beschreiben müssen, aber ich wollte wohl auch meinen Frust loswerden :D
 
Ja.
Der Grund ist, dass man ein Produkt, welches man nur von Fotos oder aus dem Fernsehen kennt, daheim nochmal in Ruhe begrabbeln können soll.
Ein Fernabsatzkäufer soll so gestellt werden wie ein Ladenkäufer (und nicht besser).
 
Ich verstehe nur nicht warum du nicht beim ersten Platznehmen auf dem Bike gemerkt hast dass es zu klein ist.
Ein guter Händler hätte dich mal ein bischen vermessen (zumindest Beinlänge und Körpergröße) und/oder beim Hersteller nach Erfahrungswerten gefragt, bevor verkauft wird.
 
Ich verstehe nur nicht warum du nicht beim ersten Platznehmen auf dem Bike gemerkt hast dass es zu klein ist.
Ein guter Händler hätte dich mal ein bischen vermessen (zumindest Beinlänge und Körpergröße) und/oder beim Hersteller nach Erfahrungswerten gefragt, bevor verkauft wird.

Ich wollte L, war skeptisch und hab mich belabern lassen. Beim Probesitzen hatte ich auch keine Kneepads an, das macht ne Menge aus. Es handelt sich aber auch um ein DH Bike, da läuft es mit den Größen anders. Ich bin 1,87 gross und es gibt durchaus Leute, die mit nem M'er Rahmen gut klar kommen. Ich nicht, ich habe allerdings immer schon L gefahren.
 
So einfach ist das online auch nicht. Die 2 Wochen Ruckgaberecht sind dazu da, das Produkt zu testen - aber nur so, wie es im Laden möglich gewesen wäre.
Man kann zum Beispiel auch kein Festkleid kaufen, 1-2mal tragen und dann mit Rotweinfleck zurückgeben, indem man einen Ausgleich zahlt. Das Tragen und Rotwein trinken wäre im Geschäft ja auch nicht gegangen. Du hast also durch den Onlinekauf nicht mehr Rechte als sonst. Du kannst die tatsächliche Nutzung nur besser verbergen ;-)
Bei nem Bike ist das einmal schwerer - wenn du damit aber im Wald warst ist das sehr wahrscheinlich kein Produkttest mehr, wie er dir im Laden möglich gewesen wäre.
 
Bei nem Bike ist das einmal schwerer - wenn du damit aber im Wald warst ist das sehr wahrscheinlich kein Produkttest mehr, wie er dir im Laden möglich gewesen wäre.

So sieht es aus, Canyon hatte mir angeboten, das gekaufte DH Bike zu testen aber nur auf der Straße. Heißt wär ich damit in den Wald gefahren, hätten die das Bike auch nicht zurücknehmen müssen.
 
Vergesst bitte nicht §312d (4) 1

- Waren die nach kundenbedürfnissen angefertigt sind u.s.w.

Würde nicht ausschließen das die bspw. auf Räder die man Online bestellt zutrifft.
 
Hätte ich online bestellt, hätte ich lediglich Wertersatz leisten müssen. Sprich, man hätte das Bike auf jeden Fall zurück nehmen müssen, oder?

Nein. Die Rücknahme bezieht sich ausschließlich auf Begutachtung, wie sie üblicherweise auch beim offline-Kauf erfolgen könnte. Der einwandfreie Zustand muß auch gegeben sein und eine Reihe weiterer Einschränkungen gibt es auch (Datenträger, verderbliches, nicht mehr schadlos demontierbar, angepasste/nach Kundenwunsch gefertigte Sachen). Alles darüber hinaus ist Kulanz der Händler.
Ein Online-Händler hätte also nach Rücknahme ebenfalls Reifen/Rahmentausch veranlassen und von der Erstattung abziehen lassen können.
 
- Waren die nach kundenbedürfnissen angefertigt sind u.s.w.

Würde nicht ausschließen das die bspw. auf Räder die man Online bestellt zutrifft.

Für die klassischen Versandhändler, die eine feste Modellpalette haben gilt das nicht (z.B. Canyon). Dort kann man ja nichts nach Kundenwunsch ändern lassen.

Bei Zusammenstellung nach Kundenwunsch hast du recht: da gibt es kein 14tägiges Rückgaberecht beim Kauf beim Versandhändler/Onlinehändler. Gilt z.B. auch für Custom-Laufradsätze...

Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang durchaus Gerichtsurteile, die einem das 14tägige Rückgaberecht trotzdem zubilligen. Wenn ich mich recht entsinne ging es dort um einem kundenspezifisch aufgebauten PC.
 
Kundenspezifischer Wunsch wäre beispielsweise ein sonderangefertigter maßgeschneiderter Rahmen, welcher auch nur diesem Kunden passt . Das Zusammenstellen von Komponenten ist nicht kundenspezifisch, da man auch einen anderen Käufer für das Bike finden könnte.
 
Das ist ein interessantes Thema, wie sieht das denn bei Rose z.B. aus? Die bieten Custom-Bikes an, dabei handelt es sich aber ausschließlich um das Tauschen von Standartteilen. Will mich jetzt nicht in die Nesseln setzten aber ich meine, die würden denoch das 14-tägige Rückgaberecht gewähren, Recht oder Kulanz?

(Ist eine rein informative Frage, die die Diskussion nur erweitern soll.)
 
Kundenspezifischer Wunsch wäre beispielsweise ein sonderangefertigter maßgeschneiderter Rahmen, welcher auch nur diesem Kunden passt . Das Zusammenstellen von Komponenten ist nicht kundenspezifisch, da man auch einen anderen Käufer für das Bike finden könnte.

Zumindest bei Custom-Laufradsätzen schließen diverse Laufradbauer explizit das 14tägige Rückgaberecht genau wegen dem "kundenspezifischem" Aufbau aus, auch wenn die Komponenten alle Standard sind. D.h. im Ernstfall darst du dann klagen...
 
Zumindest bei Custom-Laufradsätzen schließen diverse Laufradbauer explizit das 14tägige Rückgaberecht genau wegen dem "kundenspezifischem" Aufbau aus, auch wenn die Komponenten alle Standard sind. D.h. im Ernstfall darst du dann klagen...

Würde ich aber auch als kundenspezifischen Wunsch ansehen. Oder wie oft willst Du das Laufrad danach wieder zerlegen ohne das z.b. die Speichen erneuert werden müssten.
 
auch wenn die Komponenten alle Standard sind. D.h. im Ernstfall darst du dann klagen...

DAs ist mittlerweile relativ eindeutig:
- die Sachen müssen mit geringem finanziellem Aufwand wieder demontiert werden können
- und ohne (nennenswerten) Verlust für den Händler wieder in Umlauf gebracht werden können

Damit kann man bei
- Laufrädern problemlos einen Widerruf ausschließen
- kleine Versender wie transalp24 dürften damit auch ganze Räder begründen können, sofern nicht direkt aus den Standardmodellen gewählt wurde
- große Versender können bspw. Räder ausschließen, bei denen Antrieb / Bremsen angepasst wurden, da Leitungen usw. erneuert werden müssten und Montagespuren unabwendbar sind.
 
Aber ein nach Wünschen aufgebauter LRS lässt sich ohne Weiteres verkaufen, ein speziell angefertigter Rahmen nicht. Da wirste schlechte Karten haben. Kommt wahrscheinlich auf den besseren Anwalt an.
 
Aber ein nach Wünschen aufgebauter LRS lässt sich ohne Weiteres verkaufen.

Kannst du Laufräder bauen? Wenn ja, mach ich ein Experiment mit Dir, ich sage was ich haben will, du baust zusammen schickst es mir und nach 2 Wochen schick ich Dir den zurück. So, nun will ich sehen wie Du dieses Laufrad ohne großen Verlust verkaufst.
 
Nein. Die Rücknahme bezieht sich ausschließlich auf Begutachtung, wie sie üblicherweise auch beim offline-Kauf erfolgen könnte. Der einwandfreie Zustand muß auch gegeben sein und eine Reihe weiterer Einschränkungen gibt es auch (Datenträger, verderbliches, nicht mehr schadlos demontierbar, angepasste/nach Kundenwunsch gefertigte Sachen). Alles darüber hinaus ist Kulanz der Händler.
Ein Online-Händler hätte also nach Rücknahme ebenfalls Reifen/Rahmentausch veranlassen und von der Erstattung abziehen lassen können.

Egal wie oft das noch nacherzählt wird, es wird nicht wahrer.

Die Einschränkung kommt nicht auf der Tatbestandsebene (Besteht ein Rückgaberecht, auch wenn ich den Artikel beschädigt habe?), sondern erst auf der zweiten Stufe, der Rechtsfolgenseite (Muß ich im Falle des Rücktritts Wertersatz leisten, wenn ich den Artikel beschädigt habe?)
Der Schluss auf eine derartige Einschränkung wie von Euch behauptet, liegt zwar nahe, findet aber keine Stütze im Gesetz. Auch ist mir nicht bekannt, dass bisher irgendein Gericht eine derartige teleologische Reduktion befürworten würde. (Falls jemand Gegenteiliges bekannt ist: Bitte Quellenangabe.)

Das ist genauso wie das "Öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf", was man oft im Supermarkt liest. Das ist Quatsch. Ich bin nicht verpflichtet, etwas zu kaufen, weil ich es aufgemacht oder reingebissen habe. Sondern ich mache mich schadensersatzpflichtig.

Genauso ist es hier. Ich kann trotzdem den Vertrag rückabwickeln, kriege aber ggf. weniger vom Kaufpreis, im Extremfall gar nichts, mehr zurück.
 
Kannst du Laufräder bauen? Wenn ja, mach ich ein Experiment mit Dir, ich sage was ich haben will, du baust zusammen schickst es mir und nach 2 Wochen schick ich Dir den zurück. So, nun will ich sehen wie Du dieses Laufrad ohne großen Verlust verkaufst.
Kann ich (noch) nicht. Aber das würdest Du das eventuell verlieren. Es ist ja nicht gesagt, dass sich dafür kein Kunde findet. Oder wie meinst Du das?
 
genauer formuliert:
Die Rücknahme mit voller Erstattung bezieht sich ausschließlich auf Begutachtung, wie sie üblicherweise auch beim offline-Kauf erfolgen könnte.

Der größere Gag an der Sache ist ja aber die andere Seite: es muss laut EU (c489/07)http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...nomusuel=&domaine=&mots=Wertersatz&resmax=100 ein Ausprobieren möglich sein und zwar in eben diesem Umfang (also Knipsen testen oder Tasten drücken wie im Mediamarkt, was man halt mit Ausstellungsstücken so machen darf oder das bekannte Probeliegen im Wasserbett). Allgemein wird ja erwartet, dass sich damit die Preise Online/Offline stark angleichen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
genauer formuliert:
Die Rücknahme mit voller Erstattung bezieht sich ausschließlich auf Begutachtung, wie sie üblicherweise auch beim offline-Kauf erfolgen könnte.

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Ok, so seh ich es auch.

Schätze, das mit der Preisangleichung wird wohl nur passieren, wenn die Leute in größerem Umfang vom Rückgaberecht Gebrauch machen, wenn die Versender also ständig Zeug zurücknehmen müssen.
 
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