sowas macht man doch nicht alleine... und bei mir in der wg gibts einige die so breit sind wie andere hoch

da wird jedweder widerstand im keim erstickt.
belohnung? wozu gleich ne belohnung? sowas gehört der arsch versohlt. das ist schon belohnung genug.
jedes bügelschloss hat gegen einen hydraulischen wagenheber keine chance. den bügel bekommt man nicht durch aber da wo die beiden bügelenden einrasten... hab ich beim fahrradfest in dresden gesehen. *plock* wars durch
Ich kann euch schon verstehen, aber ich will dabei mal eine kleine Story erzählen.....die zwar einen anderen Hintergrund hat, aber das Thema Recht und Gerechtigkeit demonstrieren - besonders das Fazit bzw. Ende läuft aufs gleiche hinaus, wie mit der Raddiebegeschichte. Und da bin ich zwar nicht persönlich, aber durch sehr nahe Verwandte, geläutert:
Mein Nachbar gegenüber fuhr auf einer Straße, die eigentlich keine ist, sondern ein Feldweg mit ausdrücklich für Kraftfahrzeuge gesperrtem Verkehrsschild. Der fuhrt dort entlang und wurde dann auf diesem Weg in einer unübersichtlichen Kurve von einem viel zu schnell für die Verhältnisse fahrendem PKW erwischt, von einem Orsansässigen, der sich auskennt und weiß, dass der Feldweg gesperrt ist für KfZ (der Weg verbindet 2 Ortschaften etwa 3km weit, man muss die Bundesstrasse dann nicht nutzen). Der Radler wurde angefahren, ist gesundheitlich nichts passiert, bis auf dass beide Räder total verboten waren und der Rahmen an den Stellen, wo die Räder normalerweise eingspannt werden, ebenso - also Rad unbrauchbar ein circa halbes Jahr alte MTB für knapp 1000 Euro im Hintern.
Der Radler lag in der Wiese, ihm nichts passiert, außer Prellungen und so weiter, aber eben nicht der Rede Wert (natürlich schon in Bezug auf den Sachverhalt, eben aber nichts bleibendes, zum Glück). Er stieg vom Rad und der Autofahrer aus dem Auto, schrie rum (wahrscheinlich der Schock) und beschuldigte den Nachbarn, er sei zu schnell um die Kurve und hin und her und es kam eben so weit, dass der Autofahrer dem Fahrradfahrer noch eine wischte und der Radler mit einem Stock das Auto bewarf. Die hintere Scheibe brach. Der Radler machte dem Autofahrer klar, er habe da nicht zu fahren. Der Autofahrer gab an, er müsse nach einem entlaufenen Hund schauen, was Schwachsinn war, da er keinen Hund hat und da regelmäßg lang fährt.
Ende vom Lied? Es kam zur Anhörung und zum Schiedsmann - was schonmal Blödsinn war, da öffentliches Interesse besteht, dass KFZ den Weg nicht nutzen, ein Schiedsmann eher für Nachbars Äpfel auf dem anderen Garten ist. Eine Kleinigkeit war das ja lang nicht mehr. Ende vom Lied? Der Radler wurde gemaßregelt, wieso er sich als Quasi-Ordnungshüter ausgegeben habe, den Autofahrer habe er nicht zu belehren und auch nicht "anzuhalten" (so nennt man dass, wenn ein Autofahrer "angehalten wird" durch einen fliegenden Radler). Also: Formfehler, der Radfahrer hätte garnichts sagen dürfen, sich die Nummer aufschreiben müssen und das ganze ans Ordnungsamt melden müssen. Mehr hätte er nicht tun dürfen. Am Ende wurde dem Radler noch ein Strick draus gedreht - bis heute fahren dort unbehelligt Autos.