Hi,
ich habe leider festgestellt, daß ein ganzer netter Weg, der an der Emminghaus Hütte startet, am unteren Ende durch zwei gefällte Bäume und ein Bank mit der Aufschrift "Wildruhezone bitte nicht betreten" gesperrt wurde. Bei dem Weg handelt es sich um einen befestigten Schotterweg, der aber doch nett zu fahren ist, da er stark erodiert ist (nichts für die Spezialisten hier).
Ich habe nun mal die Rechtslage gegoogelt:
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Hessisches Jagdgesetz
(HJagdG)
in der Fassung vom 5. Juni 2001
§ 24
Wildruhezonen
(1) Die Jagdbehörde kann in einzelnen Jagdbezirken bestimmte Bereiche, in denen durch Störungen des Wildes übermäßige Schäden entstehen könnten, zu Wildruhezonen erklären. Wildruhezonen dürfen nur auf befestigten Wegen und Straßen betreten werden. Das Betretungsrecht von Nutzungsberechtigten bleibt davon unberührt; die Jagdausübung kann eingeschränkt werden.
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Daraus folgt für mich, daß die Sperrung illegal ist. Stellt sich jetzt die Frage, ob die Aktion offiziell ist, d.h. vom Forst veranlaßt, oder eine illegale Aktion des Jagdpächters. Was kann man tun, um eine Räumung der Hindernisse zu erreichen?
Vielleicht könnte die DIMB das Thema beim Forst ansprechen, da ja sowieso Gespräche mit dem Forst bezüglich der Wegsperrungen am Altkönig geführt werden.
Ich habe leider den Eindruck, daß die Jagpächter bzw. der Forst durch Wildruhezonen versuchen Teile des Waldes ohne triftigen Grund zu sperren. Besonders am Winterstein scheint dies der Fall zu sein.
Wie ist das Verfahren zur Einrichtung der Zonen? Wer muß gefragt werden? Wie müssen eigentlich Wildruhezonen offiziell beschildert sein und was kostet es, wenn man auf Trails in Ihnen fährt? usw.
Kennt sich mit dem Thema jemand aus?
Gruß
Orscheler
ich habe leider festgestellt, daß ein ganzer netter Weg, der an der Emminghaus Hütte startet, am unteren Ende durch zwei gefällte Bäume und ein Bank mit der Aufschrift "Wildruhezone bitte nicht betreten" gesperrt wurde. Bei dem Weg handelt es sich um einen befestigten Schotterweg, der aber doch nett zu fahren ist, da er stark erodiert ist (nichts für die Spezialisten hier).
Ich habe nun mal die Rechtslage gegoogelt:
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Hessisches Jagdgesetz
(HJagdG)
in der Fassung vom 5. Juni 2001
§ 24
Wildruhezonen
(1) Die Jagdbehörde kann in einzelnen Jagdbezirken bestimmte Bereiche, in denen durch Störungen des Wildes übermäßige Schäden entstehen könnten, zu Wildruhezonen erklären. Wildruhezonen dürfen nur auf befestigten Wegen und Straßen betreten werden. Das Betretungsrecht von Nutzungsberechtigten bleibt davon unberührt; die Jagdausübung kann eingeschränkt werden.
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Daraus folgt für mich, daß die Sperrung illegal ist. Stellt sich jetzt die Frage, ob die Aktion offiziell ist, d.h. vom Forst veranlaßt, oder eine illegale Aktion des Jagdpächters. Was kann man tun, um eine Räumung der Hindernisse zu erreichen?
Vielleicht könnte die DIMB das Thema beim Forst ansprechen, da ja sowieso Gespräche mit dem Forst bezüglich der Wegsperrungen am Altkönig geführt werden.
Ich habe leider den Eindruck, daß die Jagpächter bzw. der Forst durch Wildruhezonen versuchen Teile des Waldes ohne triftigen Grund zu sperren. Besonders am Winterstein scheint dies der Fall zu sein.
Wie ist das Verfahren zur Einrichtung der Zonen? Wer muß gefragt werden? Wie müssen eigentlich Wildruhezonen offiziell beschildert sein und was kostet es, wenn man auf Trails in Ihnen fährt? usw.
Kennt sich mit dem Thema jemand aus?
Gruß
Orscheler