Mir kann keiner verbieten im Wald Fahrrad zu fahren.
Der Wald dient ja bekanntermaßen als Erholungsgebiet, was das befahren von angelegten Strecken betrifft bewegen wir uns
da in einer rechtlichen Grauzone würd ich sagen.
Ich hätte mich länger mit den zwei Herren unterhalten, hatte an dem Tag aber absolut keine Lust zu Diskutieren.
Wenn Die klug sind lassen sie alles so wie es ist, so ballt sich alles in einer "Ecke" und es enstehen nicht überall an anderen Stellen
neue Trails.
Dazu mal ein Ausschnitt aus dem Waldgesetz für Bayern (ja das gibt es wirklich):
Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) idF der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005, GVBl 2005, S. 313, zul. geänd. d. § 40 d. G. v. 20.12.2011, GVBl. 689)
Art. 13 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG-hier Natur) gewährleistet. Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
(2) Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.
(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
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D.h. gemäß Paragraph 40, Artikel 13, Absatz 3 ist der Radfahren im Wald auf geeigneten Wegen zulässig.
Ob jetzt nur Forstautobahnen oder auch Trails geeignete Wege im Sinne des genannten Gesetzes sind ist also nicht abschließend geklärt. Es gibt allerdings Tendenzen in Urteilen, dass Trails meist eher nicht als geeignete Wege gesehen werden. Die von dir genannte rechtliche Grauzone ist also tatsächlich vorhanden, mit Forstmitarbeitern oder Pächtern würde ich mich diesbezüglich trotzdem nicht anlegen, denn es wird meist zu deren Gunsten entschieden.
Und als Vertreter des Pächters oder des Bayrischen Staatsforstes müssen die auch nicht klug sein, wenn die wollen machen Sie das halt alles platt und zwar immer sobald irgendwo was entsteht. Ob alle Beteiligten Bock auf ein solches Katz-und-Maus-Spiel haben bezweifle ich allerdings.
Und noch ein Hinweis: es gab auch schon Förster/Pächter, die den Erbauern solcher Strecken den Rückbau in Rechnung gestellt haben. Mit dem zufälligen Einsatz von Wildkameras in solchen Gegenden kann das leichter sein, als es dem ein oder anderen lieb sein dürfte. Das ist zwar ebenfalls eine rechtliche Grauzone, aber wer will einem Förster vorschreiben, wo und wie er "sein" Wild beobachtet...
Alles in allem können alle Seiten eigentlich gut mit der aktuellen Situation Leben.
Wenn es von der ein oder anderen Seite aber übertrieben wird, dann gibt es halt aus der anderen Richtung eine Reaktion.
Und wie schon erwähnt sitzen wir Biker leider nicht unbedingt am längeren Hebel.
Für diejenigen, die der rechtliche Hintergrund tatsächlich interessiert sei die Seite des DIMB empfohlen:
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern