Zur neuen Mode der restriktiven Handhabung von Landeswaldgesetzen...

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...möchte ich hier einen neuen thread einbringen:

ich bin, wie einige andere hier im forum (z.B. Armin Mann,
DIMB Landesvertretung Bayern in einem ähnlichen thema) der meinung, daß die verschärfung der gesetze, wie jetzt gerade in BaWü mit objektiven Gründen wenig bis nichts zu tun haben. vielmehr müssen wir teils als sündenböcke herhalten, teils treffen wir in den gesetzesvorlagen erarbeitenden amtsstuben auf vorurteile und verfestigte ressentiments die wir auch durch EXTREM UNTERSTÜTZENSWERTE!!! aktionen wie die mailaktion für BaWü nicht aufbrechen werden. wer kann mir schon erklären, warum ICH auf einer trailabfahrt angemacht werde ich zerstöre die natur und überhaupt... und eine woche später existiert der selbe pfad nicht mal mehr, da zwecks kommerzieller nutzung eine forstwirtschaftsmaschine das gebiet auf 3 (!)m breite in einen truppenübungsplatz verwandelt hat - was allgemein mit schulterzucken abgetan wird. wir haben gegen so viel ignoranz keine chance!! diese gesetze werden gemacht und durchgesetzt von beamtenärschen (sorry!) die aufgrund einer gewissen anarchischen grundhaltung der biker (rechtlos aber vogelFREI) NIEMALS mit uns kooperieren werden!

> obacht!: statement (gibt nicht die meinung der betreiber dieser seite wieder!) > ICH WERDE WEITERHIN MEINE TRAILS FAHREN! ICH WERDE WEITERHIN DARAUF BESTEHEN, DAß ICH, SO MIR NIEMAND NACHWEISEN KANN, DAß ICH DAMIT MEHR SCHADEN ANRICHTE ALS IRGENDEIN WANDERER, DASSELBE RECHT HABE DIESEN WALD ZU NUTZEN WIE DIESE!! EGAL WAS IRGENDEIN GESETZ DAZU SAGT! ICH REDE VON RECHT IM SINNE VON GERECHTIGKEIT, NICHT VON GESETZ!!!! AUCH WENN ICH DAMIT MIT DIESEM - UNGERECHTEN - GESETZ IN KONFLIKT GERATE!!!!! > Statement ende <

und jetzt komme ich zu meinem anliegen (zum PRAKTISCHEN procedere habe ich noch keinen vorschlag):
meiner meinung nach, benötigen wir als - lockerer - zusammenschluß z.B. hier im forum so etwas wie einen finanziellen RECHTSHILFEFONDS, der es dem ersten nach diesem - in meinen augen nicht verfassungskonformen - gesetz angeklagten biker erlaubt, ein verfahren DURCH ALLE INSTANZEN zu verfolgen, als PRÄZEDENZFALL, dem dieses gesetz sicher nicht standhält. eine klärung IN UNSEREM SINNE wird erst vor einer hohen instanz möglich sein, da wo gleichstellungsgrundsätze und die vereinbarkeit lokaler gesetze mit diesen geprüft werden - schlimmstefalls vor dem bundesverfassungsgericht!

ich sehe KEINERLEI chance, das zwischen uns und irgendwelchen sesselpupsern, die solche - noch nicht einmal durch irgendwelche vorkommnisse nötig gewordenen, der puren willkür entsprungenen - gesetze zu verantworten haben, ein konsens der gutwilligen zu erreichen sein wird!!!

verzeiht mir die exzessive benutzung der großschreibung, aber des regt mich echt auf!

sagt mir gerne eure meinung zu so einem vorschlag

ciao!
der u!

(kein revoluzer! kein berufsoppositioneller! familienvater! selbstständiger unternehmer! opulenter steuerzahler!! - nur an der ungegängelten ausübung seines hobbies interessiert!)
 
Original geschrieben von der unfassbare


> obacht!: statement (gibt nicht die meinung der betreiber dieser seite wieder!) > ICH WERDE WEITERHIN MEINE TRAILS FAHREN! ICH WERDE WEITERHIN DARAUF BESTEHEN, DAß ICH, SO MIR NIEMAND NACHWEISEN KANN, DAß ICH DAMIT MEHR SCHADEN ANRICHTE ALS IRGENDEIN WANDERER, DASSELBE RECHT HABE DIESEN WALD ZU NUTZEN WIE DIESE!! EGAL WAS IRGENDEIN GESETZ DAZU SAGT! ICH REDE VON RECHT IM SINNE VON GERECHTIGKEIT, NICHT VON GESETZ!!!! AUCH WENN ICH DAMIT MIT DIESEM - UNGERECHTEN - GESETZ IN KONFLIKT GERATE!!!!! > Statement ende <


Ja, genau so sehe ich das auch.

Original geschrieben von der unfassbare


und jetzt komme ich zu meinem anliegen (zum PRAKTISCHEN procedere habe ich noch keinen vorschlag):
meiner meinung nach, benötigen wir als - lockerer - zusammenschluß z.B. hier im forum so etwas wie einen finanziellen RECHTSHILFEFONDS, der es dem ersten nach diesem - in meinen augen nicht verfassungskonformen - gesetz angeklagten biker erlaubt, ein verfahren DURCH ALLE INSTANZEN zu verfolgen, als PRÄZEDENZFALL, dem dieses gesetz sicher nicht standhält. eine klärung IN UNSEREM SINNE wird erst vor einer hohen instanz möglich sein, da wo gleichstellungsgrundsätze und die vereinbarkeit lokaler gesetze mit diesen geprüft werden - schlimmstefalls vor dem bundesverfassungsgericht!
ich sehe KEINERLEI chance, das zwischen uns und irgendwelchen sesselpupsern, die solche - noch nicht einmal durch irgendwelche vorkommnisse nötig gewordenen, der puren willkür entsprungenen - gesetze zu verantworten haben, ein konsens der gutwilligen zu erreichen sein wird!!!


gute Idee. Aber wer soll das organisieren? Auf jeden Fall würde ich so was unterstützen - auch mit Kohle.

Original geschrieben von der unfassbare


verzeiht mir die exzessive benutzung der großschreibung, aber des regt mich echt auf!


Ich hätte Sesselpupser noch ganz groß geschrieben.


Original geschrieben von der unfassbare


(kein revoluzer! kein berufsoppositioneller! familienvater! selbstständiger unternehmer! opulenter steuerzahler!! - nur an der ungegängelten ausübung seines hobbies interessiert!)
:daumen:

Bis auf die Sache mit der Vaterschaft können wir uns da die Hand reichen. Das habe ich auch den Damen und Herren Volksvertretern per E-Mail mitgeteilt.

Leider habe ich versäumt nur höchst vorsorglich zu erwähnen, dass mir das Gesetzt, käme es denn dazu, an meinem Bürgerarsch komplett vorbei geht und ich gegen ein eventuelles Bußgeld gerichtlich vorgehen würde ... als Präzidenzfall eben.

Nun bin ich ja froh, dass ich nicht der einzige bin, der sich mit diesem Gedanken trägt.

Bin gespannt wie es nun weiter geht.
 
Die Idee mit einem Musterprozess ist nicht übel, ich würde das mal bei einer bußgeldbewehrten 2m-Regelung machen wollen und die Behörden damit strapazieren, wie breit ein Weg denn nun ist.

Aber der Aspekt "Verfassung" ist zum Scheitern verurteilt, weil das Betretungsrecht sich dem Grunde nach auf die Eröffnung von Fortbewegungsarten auf privaten Flächen bezieht. Da nun mal Radfahren etwas anderes ist als Reiten, Wandern oder sonstwas, kann es auch dem Grunde nach anders als alle anderen Fortbewegungsarten (gesetzlich!; vgl., Art. 14 GG)geregelt werden wie auch jede andere Fortbewegungsart anders als jede andere.

Ob hier Beschädigungen oder keine oder weniger Beschädigungen an Wegen oder wer weiß was entstehen, ist eine ganz und gar sekundäre Sache und aus Sicht der begünstigten Nutzer (Wanderer) oder nicht bzw. weniger begünstigten Nutzer (Biker, Reiter) verfassungsrechtlich uninteressant.
 
Hallöchen,

habe gerade so einen Musterprozess laufen.
Hier geht es nicht um einen Waldweg, sondern um einen Radweg in einem Tunnel. Dieser Radweg mit Begegnungsverkehr, Fuß-gängern drauf und Lüftungsturbinen oben drüber ist an der schmalsten Stelle ganze 96 cm breit.
Aber die Biker dürfen natürlich nicht auf die Straße, das ist zu gefährlich.

Was aber viel cooler ist, das dauert nun schon ein Jahr und es wurde nur geprüft und von einer Abteilung zur Anderen geschoben und wohl wieder geprüft(in meinem Fall sind das 2 Städte und das Land). Und wenn sie nicht gestorben sind dann prüfen die noch im Jahre 2005.

Damit will ich sagen, wenn etwas beschlossen ist passiert bestimmt gut und gerne 2 Jahre gar nix.
Solange ist es natürlich auch verboten auf den netten schmalen Wegen zu fahren, wenn sie im Wald sind, wenn man sie jedoch in Tunnels findet (wie bei mir)muß man sie sogar fahren.

So ist das eben im Leben

bikebooster
:mad:
 
hi,

musterprozesse: diese richtung hat die dimb schon seit anbeginn

haste auch nich gewusst, tilman? kannst ja mal dem adfc - deinem verband - weitererzählen.

deswegen sind wir auch der meinung:

im falle einer kontrolle von forst oder polizei auf single tracks:

- nicht davonfahren

- stehen bleiben

- belehrung entgegennehmen

- jetzt 1. weiterfahren, weil nur mündl. verwarnung, oder 2. strafzettel einstecken und weiterfahren, falls 3. das mtb konfisziert wird und man in die mina der polizei oder den allradler des försters steigen muss - einsteigen und lächeln

- dann rechtsanwalt anrufen odere sich an die dimb wenden und wir geben die sache an unseren anwalt weiter

- dann viele strafzettel und vorkommnisse gleicher art später kann man einen musterprozess auch vor dem unsere stellungnahme zu bawü zu entnehmenden verfassungsrechtlichen bedenken "GEMEINSAM" starten....

nur "GEMEINSAM" gehts - gell tilman vom adfc ;-)
 
...denn auch schon irgendwelche erfahrungswerte?

z.B.: wenn ich mich jetzt rechtsschutz-versichere (was ich gerade erwäge), darf ich dann auch auf deren unterstützung hoffen, wenn ich mich sozusagen wissentlich rechtswidrig verhalte, um dann gegebenenfalls gegen eine strafe vorgehen zu können??

- also: ich leg's darauf wirklich NICHT an, bin ein harmoniesüchtiger mensch - aber das hier ist UNSER land (ich meine damit UNSER ALLER, also quasi des gesamten volkes - ich weiß, wie naiv ich bin, erst wird nur nicht falscher dadurch), nicht das von irgendwelchen beamten----------- (ausdruck vorauseilend zensiert Anm. d. Verf.), die uns gnädigst betretungsrechte einräumen, die dann auch kraft souveräner willkür eingeschränkt werden können.

und @ tilman: wie ich hörte, war der adfc (ausgerechnet) zur anhörung geladen - bei DEM ergebnis: na danke für die unterstützung.... (hatte - glaub' ich - von euch auch niemand erwartet, das war dann wohl eher kalkül der anderen seite EUCH zu laden, nicht z.B. die DIMB: sie wußten daß sie dafür von euch keine schwierigkeiten zu erwarten hatten)

nichtsdestotrotz: weitermachen!
der u!
 
Original geschrieben von DIMB Präsi
hi, musterprozesse: diese richtung hat die dimb schon seit anbeginn haste auch nich gewusst, tilman?
Aber ja doch, nur macht es nicht die Masse, sondern der qualifizierte Einzelfall. Die Gerichte interessiert díe Menge der Fälle nicht und darf sie auch gar nicht interessieren.

Im übrigen würde ich immer an der Nachvollziehbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen ansetzen. Eine Verfassungswidrigkeit zu Lasten der Biker kann ich im Gegensatz zur DIMB-Auffassung nicht erkennen, eher zu Lasten der Waldeigentümer in §37 Abs.3 Satz 5.
 
Original geschrieben von DIMB Präsi
hi, musterprozesse: diese richtung hat die dimb schon seit anbeginn haste auch nich gewusst, tilman?
Aber ja doch, nur macht es nicht die Masse, sondern der qualifizierte Einzelfall. Die Gerichte interessiert díe Menge der Fälle nicht und darf sie auch gar nicht interessieren.

Im übrigen würde ich immer an der Nachvollziehbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen ansetzen. Eine Verfassungswidrigkeit zu Lasten der Biker kann ich im Gegensatz zur DIMB-Auffassung nicht erkennen, eher zu Lasten der Waldeigentümer in §37 Abs.3 Satz 5.
 
Hallöchen,
ich will ja niemanden weh tun, aber

1. Den Musterprozess ermöglicht der ADFC wo ich nicht nur
Mitglied bin.

2. Lieber Tilman, ich sehe schon eine Benachteiligung.
Entweder es gehen Alle aus dem Wald oder eben Keiner.
Wenn jemand stört dann ist es egal ob Fußgänger oder Biker.
Ich bin übrigens auch sehr naturverbunden, aber ich würde
kein solches gedöns drum machen.
Die breite Masse (Autofahrer) haben auch ihre Auflagen, aber
halten sich selten dran, die Umwelt zerstören die mit oder
ohne Kat. Und weil man mehr Steuern zahlt wird's auch nicht
besser. Viele fahren jeden 1/2 Meter und brauchen für alles
Straßen und Parkplätze, da sollte man mal anpacken.
Da wächst nämlich auch nicht's mehr, aber am Wochenende
rennen se dann in Wald und wollen ihre wohlverdiente Ruhe
haben. Sollen die doch auf ihren Parkplatz gehen
Sonnenschirm aufspannen und gut ist's.

Damit nicht der Eindruck entsteht das ich evtl. ein Autohasser bin.
Ich habe Eines und fahre auch ab und zu damit, behandle aber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Fußgänger) gleichberechtigt.
Da ich ja aus dem Großraum Stuttgart komme arbeite ich sogar für ein sehr großes "Autohaus" und entwickle die "Dreckschleudern" mit.

Wenn zwei das Gleiche tun ist es nie das Gleiche, oder.

bikebooster :heul: :heul:
 
Original geschrieben von bikebooster
ch will ja niemanden weh tun, aber 1. Den Musterprozess ermöglicht der ADFC wo ich nicht nur Mitglied bin.

Hab´ich berhauptet, einen Musterprozess ermögliche nicht der ADFC wo ich nicht nur (seit kurz nach Gründung desselben) Mitglied bin......? Wenn einer (DIMB) ´was macht, heißt das noch lange nicht, daß der andere (ADFC) nix macht.

ich sehe schon eine Benachteiligung.
Ich habe nix von Benachteiligung, sondern von Verfassungswidrigkeit geschrieben........

Die breite Masse (Autofahrer).......

Die sind für mich kein Maßstab.
 
@Tilmann
@Manfred

Hi Ihr beiden,
wäre es nicht schön und toll und wünschenswert und überaus SINNVOLL, wenn wir Radfahrer wenigstens untereinander zusammenhalten würden? Es gibt genügend Gründe für die Existenz der DIMB, genauso wie es Gründe für den ADFC gibt. Und es ist gut, daß es beide gibt!!!
Zu verlangen, daß man in allen Punkten hundertprozentig einig ist, ist quatsch, das klappt noch nicht mal in der Ehe ;-)
Trotzdem kann man sich gegenseitig unterstützen, und da helfen solche Spitzen Kommentare bestimmt nicht.
Gruß Kai
 
Original geschrieben von Kaivi
Es gibt genügend Gründe für die Existenz der DIMB, genauso wie es Gründe für den ADFC gibt. Und es ist gut, daß es beide gibt!!!

Wer behauptet denn das Gegenteil?

Ganz im Gegenteil aber haben beide, DIMB und ADFC, ein Defizit, wenn es mal darum geht, Schwarze Schafe (das sind Blätter wie BIKE, die Biker durch Halb-informationen zur Illegalität verführen und es sind auch Produzenten mit bike-schädlicher Werbung) namentlich zu attackieren. Vielmehr werden diese Leute verharmlost und das, was sie sagen, als "Spaß" abgetan.
 
@kaivi
@tilman

hai kai, hi tilman,

wäre es nicht schön und toll und wünschenswert und überaus SINNVOLL, wenn wir Radfahrer wenigstens untereinander zusammenhalten würden? Es gibt genügend Gründe für die Existenz der DIMB, genauso wie es Gründe für den ADFC gibt. Und es ist gut, daß es beide gibt!!!

kai, dass wäre sehr schön und die dimb hats auch schon mehrfachst versucht mit dem adfc zu kooperieren - sogar schriftlich an den vorsitzenden und vorstand in bremen...
...und auch in zahlreichen gesprächen im kuratorium sport und natur.

Resultat bisher: leider wünscht der adfc keine kooperation und führt auch keine durch.

wir sind nun mehrfach auf den adfc zugegangen - auch zuletzt im fall bawü...
...wir werden dies auch weiter tun.

Also als Fazit: die DIMB unterstützt die Kooperation mit dem ADFC dies insbesondere auch deshalb, weil nur ein gemeinsames vorgehen in kernfragen was für alle Mountainbiker - respektive Radfaherer bringt.

Nur: in den kernfragen stimmen wir wohl nicht immer überein und - wie schon erwähnt - wünscht der adfc keine koopertion und führt auch keine durch !!!

tilman:

Ganz im Gegenteil aber haben beide, DIMB und ADFC, ein Defizit, wenn es mal darum geht, Schwarze Schafe (das sind Blätter wie BIKE, die Biker durch Halb-informationen zur Illegalität verführen und es sind auch Produzenten mit bike-schädlicher Werbung) namentlich zu attackieren. Vielmehr werden diese Leute verharmlost und das, was sie sagen, als "Spaß" abgetan.

du weisst, dass mich dein ganz perönliches medien-thema nicht zentral interessiert !!
das hatte ich dir auch schon ein paarmal gesagt, auch in mainz beim letzten zusammentreffen...

du und ich wir wissen doch beide, dass die pressefreiheit herrscht und die medien eben aus diesem grunde eine freiheit haben...

daher komm ich wieder zum eigentlichen thema des threads:

nach erneutem studium des BWaldG und den Kommentaren diese Rahmengesetzes - aus anderem Grund - fällt es mir schwer, die Problme mit der Verfassungwidrigkeit zu sehen.

Weiter bin ich mittlerweile auf dieser Grundlage auch sehr im Zweifel, was Musterprozesse bringen könnten... eher einen Nachteil !!!!

Resultat bleibt auch für eine Lösung in der Betretungsrechtsfrage:

Es kann auch hier nur in einem Miteinander der Nutzergruppen gehen und dies im Einvernehmen mit dem Gesetzgeber.
Dies Miteinander gilt gerade hierbei auch für die Mountainbike-Verbände und den Fahrrad-Verband !!!
 
Original geschrieben von DIMB Präsi
[Bdu und ich wir wissen doch beide, dass die pressefreiheit herrscht und die medien eben aus diesem grunde eine freiheit haben...[/b]
....wie auch die Biker die Freiheit haben, Medien eins auf die Mütze zu geben, die den Bikern schaden. BIKE hat es gerade wieder bewiesen (siehe Thread über Dirt-Trails).

fällt es mir schwer, die Problme mit der Verfassungwidrigkeit zu sehen.
Wie würdest Du denn die Verfassungskonformität einer Eröffnung von Gemeingebrauchsrechten ohne unmittelbare gesetzliche Regelung begründen können, wenn genau letztere Regelung im GG vorgeschrieben ist?

Weiter bin ich mittlerweile auf dieser Grundlage auch sehr im Zweifel, was Musterprozesse bringen könnten... eher einen Nachteil !!!!

Ich halte einen Musterprozess dann für sinnvoll, wenn es darum geht, Rechtsnormen zu prüfen. Gerade bei 2m-Regelungen, wo die Wirksamkeit auch in manchen ministeriellen Kreisen bezweifelt wird, machen derlei Prozesse Sinn. Alles andere wäre ein VErbleiben der Biker in Unsicherheit, bis eine unklare Rechtsnorm durch einen "normalen" Prozess zur rechtlichen Erörterung kommt.

Rechtlich am solidesten und zweifellos verfassungsrechtlich am wasserdichtesten ist eine allgemeine Öffnung der Straßen und Wege mit bedingtem Kann-Sperrungsvorbehalt. Letzterer unterläge verwaltungsverfahrensrechtlich der Begründungspflicht gegenüber zu beteiligten Gruppen. Diese wären allerdings formal anzuerkennen, etwas in Analogie zum §59 BNatSchG.
 
Original geschrieben von Tilman
Ich halte einen Musterprozess dann für sinnvoll, wenn es darum geht, Rechtsnormen zu prüfen. Gerade bei 2m-Regelungen, wo die Wirksamkeit auch in manchen ministeriellen Kreisen bezweifelt wird, machen derlei Prozesse Sinn. Alles andere wäre ein VErbleiben der Biker in Unsicherheit, bis eine unklare Rechtsnorm durch einen "normalen" Prozess zur rechtlichen Erörterung kommt.

Rechtlich am solidesten und zweifellos verfassungsrechtlich am wasserdichtesten ist eine allgemeine Öffnung der Straßen und Wege mit bedingtem Kann-Sperrungsvorbehalt. Letzterer unterläge verwaltungsverfahrensrechtlich der Begründungspflicht gegenüber zu beteiligten Gruppen. Diese wären allerdings formal anzuerkennen, etwas in Analogie zum §59 BNatSchG.

Ein paar Antworten und Aspekte von mir unter

"Achtung Verschlimmbesserung!" auf
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?postid=467454#post467454

im thread "Aufruf ! Keine 3,5 Meter in Ba-Wü ! Helft alle mit!"
http://www.mtb-news.de/forum/t42734.html
auf Seite 8.

Armin
 
Als Anhaltspunkt für eine verfassungskonforme Regelung mag eine - wenn auch auf Reiter bezogene - Entscheidung des BVerfG (1. Senat v. 6. Juni 1989 -- BvR 921/85 -- ) dienen. Ich gehe davon aus, daß
  • sich an der Rechtslage seit 1989, insbes. dem §14 BWaldG, nichts geändert hat, was dem Entscheidungstenor nunmehr zuwiderlaufen könnte; nach Maßgabe des neuen (aufgrund der spezifischen Norm des BWalG im Wald nicht anwendbaren) BNatSchG werden nicht im Wald, aber in Feld und Flur durch die reine Länderkompetenz eher restriktivere Möglichkeiten gegeben sein,
  • ein entsprechendes Verfahren auf der Basis „Biken“ im Ergebnis, ggf. auch unter Hinweis auf diverse Besitzstandswahrungen, erstinstanzlich wie auch höher- und höchstinstanzlich genauso ausfiele.
Kurzum, ich halte jeden Ansatz, der Bikern Hoffnung machen könnte, die in Rede stehenden oder bestehenden Betretungsregeln wären verfassungswidrig, für illusorisch. Entsprechende Prozesse hätten keinen Aussicht auf Erfolg, es könnte sogar sein, daß die Klagen mit Hinweis auf das o.g. Urteil erst gar nicht zur Verhandlung angenommen würden.
 
Auf der Homepage des Radclub Pfeil Neckarsulm e.V. wird von einem seltsamen Artikel der Heilbronner Stimme v. 21.2.2003 berichtet.

In dem Artikel steht, daß das lokale Staatliche Forstamt mit der Stadt Gundelsheim ein „Pilotprojekt“ (was das auch immer sei) starte und der zuständige Forstdirektor Feldmann, also ein Staatsbeamter, „Eintrittspreise für Privatwald für denkbar“ halte.

Ich seh´ das allerdings so, daß Feldmann Untersuchungen der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg, Freizeitnutzen und ökologischen Nutzen in Geldbeträgen auszudrücken, mißinterpretiert.

  • Da das allgemeine kostenlose Betretungsrecht gesetzlich fixiert ist, kann es nicht Sache eines Staatsbeamten sein, Verstöße gegen dieses Gesetz, und sei es auch nur durch „lautes Nachdenken“ anzuzetteln,
    wobei er, auch wenn er Privatwald meint, vermutlich genau weiß, daß das alles rechtlich auch für den Staatswald gilt
  • es kann insbesondere nicht Sache des Staatsbeamten sein, sich über den Landtag zu stellen, der als Gesetzgeber eine Änderung des Waldgesetzes im Feldmann´schen Sinne nie vorsah und mit derlei Änderungen im übrigen auch Probleme mit dem Bundsrecht bekäme,
  • Die Landesforstbehörde täte gut daran, dem Beamten Feldmann in seinem eigenen Interesse nahezulegen, als Vertreter des Staates dessen gesetzlich festgeschriebenen Belange und nicht das Gegenteil eindeutig zu vertreten,
  • Geldwertberechnungen von Erholungswerten und ökologisch funktionalen Parametern sind eine uralte Sache, um den Gegenwert von Investitionen in den Wald ökonomisch umfassend und nicht nur von der materiellen Seite (Holzverkauf etc.) her zu erfassen; daß sie auch nur mittelbar der Kostenerhebung bei Erholungssuchenden dienen sollen, ist ausgemachter Unsinn (es sei denn, jemand, der zuständig ist, lüftet ggf. ein gegenteiliges Geheimnis),
  • Etwas anderes sind nutzungsentgeltpflichtige ausgewiesene Bike-Parks, Veranstaltungen und andere Dinge, die über das regelmäßige Betretungsrecht hinausgehen (vgl. im Artikel angeführtes Beispiel aus Hessen), deren Nutzung/Wahrnehmung darf aber nicht mit der Nutzung des Waldes im allgemeinen verwechselt werden.
 
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