Zuviel Bezahlt im Bikemarkt?

Das Bike war Dir genau das wert, was Du bezahlt hast. Sonst hättest Du es doch gelassen.

Ich finde die Art und Weise des Käufers sehr unangebracht und für mich grenzt das schon an Rufschädigung. Die Mail nach der ersten Probefahrt (nach der er ja fix und fertig war) spricht von keinerlei Mängel. Ein lockerer Lenker wäre doch sicher sofort aufgefallen.?. Das der Verkäufer sogar neue Reifen anbietet, ist sehr fair. Die Kabelbinder sind mehr als deutlich zu sehen und wenn man über 1k investiert, dann sollte man sich mit dem Text und den Bildern vielleicht auch mal intensiver beschäftigen.

Aber das ist heutzutage wahrscheinlich sowas wie ein Volkssport.... Ich leite einen Möbelmarkt. Da kaufen Kunden Ausstellungsstücke zu sehr günstigen Preisen und unterschreiben ein Abnahmeprotokoll. Da stehen dann zum Beispiel Kratzer drauf. Genau wegen diesen Kratzern fühlen sie sich 2 Wochen später betrogen und wollen noch mal Preisnachlass. Gedroht wird dann gleich mal mit Zeitung, Fernsehen, Anwalt...... Erbärmlich.

Als Verkäufer versucht man den höchsten Preis zu bekommen und als Käufer den niedrigsten. Was ist jetzt bitte daran erbärmlich? Wenn 2 sich streiten dann freuen sich die Anwälte :lol:
 
@TE: Nimm die Ersatzreifen und spar das Geld für einen Anwalt und investiere es ins Rad(-fahren), z.B. in eine andere Gabel.

Kurz zur rechtlichen Bewertung:

Beim Kauf unter Privatleuten (d.h. Verbrauchern im Gegensatz zu Unternehmern) muss nach Gefahrübergang (das war hier die Aufgabe des Rads zur Post, § 447 BGB) der Käufer beweisen, dass die Mängel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben.

Das ist nach der E-Mail, die nach dem ersten Fahren, an den Käufer versandt wurde (siehe Post #14 ), in Bezug auf die Mängel an Bremse und Lenker nahezu unmöglich.

Die Tatsache, dass Dir die Gabel zu schwer ist, ist rechtlich unbeachtlich (unbeachtlicher Motivirrtum).

Beim Dämpfer stellt der Kabelbinder keinen Mangel dar (dieser war abgebildet), die abgebrochene Befestigungsschraube hingegen schon (diese blieb unerwähnt und stellt keine gewöhnliche Abnutzung dar, mit der beim Kauf eines Gebrauchtrades zu rechnen ist) - dieser Mangel ist jedoch unwesentlich (kann schnell, einfach und kostengünstig behoben werden), d.h. er berechtigt nicht zum Rücktritt.

Da Reifen Verschleissteile sind, würde ich zweifeln, ob deren Abnutzung, einen Mangel darstellt. Hier kann man die Sache jedoch auch anders sehen, da der Verkäufer geschrieben hat: "Alles in Allem steht das Gerät super da und ist ready to Race." Daran muss er sich festhalten lassen, denn "total poröse" Reifen vertragen sich nicht hiermit. Auch dieser Mangel, so es denn einer ist, ist jedoch unwesentlich (da auch dieser schnell, kostengünstig und einfach behoben werden kann), d.h. er berechtigt nicht zum Rücktritt.

Abschließend noch was zum Gewährleistungsausschluss:

Wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird (sollte ausdrücklich der Fall sein), dann gilt auch beim Kauf unter Privatleuten (d.h. Verbrauchern im Gegensatz zu Unternehmern), dass der Käufer Anspruch auf Gewährleistung gegen den Verkäufer hat, d.h. der Käufer muss dafür gerade stehen, dass die verkaufte Sache bei Gefahrübergang (siehe §§ 446, 447 BGB) die vereinbarten oder, bei fehlender Vereinbarung, gewöhnlichen Eigenschaften aufweist (zur Beweislast siehe oben). Was nach Gefahrübergang mit der Sache passiert, ist - daher der Begriff Gefahrübergang - die Gefahr bzw. das Risiko des Käufers.

Wegen der Beweislast empfiehlt es sich, die gekaufte Sache immer sofort auf Mängel zu prüfen und diese ggf. umgehend zu rügen, auch wenn der Anspruch auf dem Papier erst nach zwei Jahren verjährt.

Im Übrigen gilt selbst bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, dass sich ein Verkäufer an seine Artikelbebeschreibung halten lassen muss: Ist die Beschreibung sachlich falsch (z.B. Rahmen als nicht verzogen beschrieben, aber tatsächlich doch verzogen), dann haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss.
 
Als Verkäufer versucht man den höchsten Preis zu bekommen und als Käufer den niedrigsten. Was ist jetzt bitte daran erbärmlich? Wenn 2 sich streiten dann freuen sich die Anwälte :lol:

Erbärmlich ist, dass bei einigen die Preisverhandlungen erst nach Abschluss des Geschäftes anfangen. Im Vorfeld ist das absolut okay.
 
Das Bike ist doch echt ein zusammengewürfelter Haufen.
Da wird in einen 120 mm Rahmen eine 160 mm Stahlfedergabel gebaut und 203er Bremsscheiben. Dazu passen dann die Reifen wieder überhaupt nicht.

Hätte ich ds Bike gekauft, würde ich mich auch ärger, und zwar über mich!
 
Btw. das Teil war damals glaube ich auch im "Bekloppte Preis im Bike Markt"-Tread.

"Custom Race Bike", herrje.....

Das ist nun wirklich ne richtig üble Gurke die da zusammengeschräubselt wurde.

Aber das hilft dem Käufer jetzt auch nix, also sorry für die Ausschweifung.....
 
hallo,
das mit dem kabelbinder hätte er erwähnen müssen, wenn man noch nicht lang bike fährt merkt man das nicht. Dann: kein hartes gelände: aber gegen eine specialized demo oder kona operator rahmen tauschen wollen .. und gegen eine 180 gabel das ist ein bisschen komisch. zudem solltest du dich fragen warum der käufer in so ein bike eine 160 gabel einbaut.
wende dihc mal an die polizei
 
Na weil die doch nichts besseres zu tun haben als sich über eine zu schwere Gabel ( die im Verkaufsinserat auch so zu sehen und benannt war ) einen Kopf zu machen .:D
 
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