Hi Juli,
um deine Frage zumindest teilweise zu beantworten: Es gibt eine Regelung im sogenannten Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz (NWaldLG), die aussagt, dass Radfahren (also auch Biken) auf tatsächlich öffentlichen Wegen erlaubt ist. Was geanu diese Wege sind, haben ich auch noch nicht verstanden (Beamtendeutsch).
Was aber schnell klar wird, ist, dass du auf Singletrails nicht fahren darfts, denn die sind durch Formulierungen wie "Fußwege, Pirschpfade und Rückelinien dürfen nicht befahren werden" definitiv verboten.
Damit kannst du also davon ausgehen, dass es in Niedersachsen eine leicht umschribene Form der "2-Meter-Regel" gibt. Denn diese "tatsächlich öffentlichen Wege" sind in aller Regel breit und mit Schotter belegt: also langweilige Forstpiste.
Dieses Gesetz ist zwar noch relativ neu, allerdings gab es schon vorher in ähnlichen Gesetzen vergleichbare Formulierungen. Da kann auch die DIMB nicht viel ausrichten. Wenn es in Deutschland eine Regelung gibt, werden wir soe so schnell nicht mehr los. Es sei denn, wir organisieren uns und sind dann irgendwann mal in der Lage, bei solchen politischen "Mehrheits"-Entscheidungen mitzureden.