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Was ist gewerblich?

„Gewerblich“ ist im Einkommensteuergesetz in Deutschland definiert als:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
(Zum Gesetz)


Erklärungen zu selbständig, nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr

Selbständige Betätigung
Die Tätigkeit muss eigenverantwortlich ausgeübt werden, auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und Gefahr (Unternehmerinitiative). Den Steuerpflichtigen müssen der Erfolg bzw. Misserfolg und das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit treffen.

Nachhaltige Betätigung
Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung ausgerichtet ist; die Wiederholungsabsicht ist anhand der tatsächlichen Umstände zu beurteilen. Nachhaltigkeit ist zu bejahen, wenn eine Mehrzahl gleichartiger Handlungen vorgenommen wurde. Nachhaltigkeit liegt bereits dann vor, wenn eine Tätigkeit von vornherein mit der Absicht unternommen wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen.

Gewinnerzielungsabsicht
Die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein. Die Gewinnerzielungsabsicht kann Nebenzweck sein. […]

Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige nach außen in Erscheinung tritt. […] Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt dann vor, wenn der Gewerbebetrieb für Dritte erkennbar am Markt seine Leistungen gegen Entgelt anbietet.[…] Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt bereits dann vor, wenn der Gewerbetreibende für nur einen Auftraggeber tätig wird.

Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).


Kosten

  • Jeweils monatlich bekommst du eine Provisionsabrechnung nur über deine verkauften Artikel.
  • Die Provision liegt derzeit (Stand 11/2018) zwischen nur 3% und 4% des Bruttoverkaufspreises.
  • Zur aktuellen Preisliste.

Ablauf: Schritt für Schritt zum Händleraccount

Das ist der Ablauf:

  1. Logge dich im Bikemarkt mit dem Benutzernamen ein, der dein Geschäft darstellen soll.
  2. Registriere dich einmalig in unserem Rechnungsportal
  3. Hinterlege deine AGB, Widerruf- und Rückgabeinformationen und dein Impressum im Bikemarkt.
  4. Fertig, du kannst auf all deine Verkäufe, Nachrichten und Artikel zugreifen und neue Artikel anbieten.

Links

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