Schnäppchenjäger-Laberthread

Hey!
Ich hatte gestern Nacht ein ungewöhnliches Erlebnis: Hier im Forum war idealo Werbung für einen Met Parachute für ~45€ +6,90€ Versand bei helmexpress.com zu sehen. Auf der genannten Seite gab es das Angebot nicht, nur über idealo... Ich habe dann mal bestellt, bin allerdings etwas verunsichert ob überhaupt was kommt und ob es der aktuelle Helm sein wird oder die Vorgängerversion... Naja mal abwarten, wenn alles past wars auf jeden Fall ein krasses Schnäppchen. Werde berichten was ankommt.

Das Angebot war auch nur für ein paar Stunden da, nächste morgen waren es wieder 119€.
http://m.idealo.de/preisvergleich/O...ute-schwarz-rot-matt-met.html#moreMainDetails

Bei der Preisentwicklung ist es noch zu sehen.

*neid*
 
Mal wieder RCZ...hab supergünstige STI-Shifter abgegriffen fürs Rennrad, gekauft 27.08. mit Vermerk "15 days" im Angebot. Kauf wurde nach Zahlung bestätigt aber ansonsten hör ich von denen nix mehr.

Ist das normal? Keine Trackingnr..nix. Bis dieses Wochenende hätte der Klump da sein müssen...Mail ist auf jeden Fall raus aber irgendwie nervt der Laden ziemlich ab.
 
Hat sich wohl erledigt, weder Felgen noch Naben vorhanden. Bestellung wurde aufgehoben.
Welche Kombi hast denn bestellt? Da waren sie wohl mit dem Angebot erfolgreicher als gedacht, zumindest stehen die Stans Mk3 Felgen nun alle auf Backorder. Meine Bestellung (29 Arch Mk3) ist angeblich gerade beim Laufradbauer. Mal sehen, wie lang das dauert.
 
Mal wieder RCZ...hab supergünstige STI-Shifter abgegriffen fürs Rennrad, gekauft 27.08. mit Vermerk "15 days" im Angebot. Kauf wurde nach Zahlung bestätigt aber ansonsten hör ich von denen nix mehr.

Ist das normal? Keine Trackingnr..nix. Bis dieses Wochenende hätte der Klump da sein müssen...Mail ist auf jeden Fall raus aber irgendwie nervt der Laden ziemlich ab.

Hm, bei 15 days rechne ich auf jeden Fall mit Arbeitstagen. Wäre dann der 16.9. Vielleicht mal an der Erwartungshaltung arbeiten :D Im besten Fall davon ausgehen das nach 15 Tagen storniert wird, dann freust Du dich wenn doch was kommt ;)
 
Hm, bei 15 days rechne ich auf jeden Fall mit Arbeitstagen. Wäre dann der 16.9. Vielleicht mal an der Erwartungshaltung arbeiten :D Im besten Fall davon ausgehen das nach 15 Tagen storniert wird, dann freust Du dich wenn doch was kommt ;)
Stimmt schon...hab auch kein Problem mit "Erwartungshaltung" aber cool wäre schon eine Benachrichtigung, denn das Geld ist ja schließlich schon raus. ;-).

Liegt vielleicht daran, dass sie mir letztes Mal einen falschen Artikel geschickt haben. Der falsche Artikel war zum Glück auch ein Schnapper :) .
 
die klage wird nichtmal angenommen.. weil preisfehler bei mehr als 50% recht eindeutig zu erkennen..

und bezüglich preisfehlern gibts schon entsprechende urteile zu hauf...
 
der disclaimer im impressum ist auch lustig.
Ja der wiederspricht der AGB....
Würde mir auf jeden Fall den spass machen und sie förmlich in Lieferverzug setzen und auf die AGB verweisen, das sie ein verbindliches Angebot abgegeben haben! Und dies einzuhalten ist. Ob sie nun zu einem teureren Preis einkaufen müssen ist ja nicht dein Problem als Kunde, du hast ein Verbindliches Angebot verbindlich Bestellt, damit ist der Vertrag laut AGB bindend!
 
hier mal aus einer mail die ich mal bei einem anderen "preisfehler" in einem Onlineshop bekam.. es handelte sich um RAM-Speicher zu einem ca. 50% günstigeren Preis als marktüblich.. und ich hatte auch bereits schon bezahlt.

gerne könnt ihr die entsprechenden Paragraphen mal nachschlagen.. ich hab es getan.. und sehe da keinen Angriffspunkt.

Der entsprechende Onlineshop war aber so kulant, dass sie einen 10 Euro Gutschein von sich aus, als Entschädigung angeboten haben.

Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir die von Ihnen bestellten Artikel nicht ausliefern können und den Auftrag stornieren.

Sollte eine Stornierung Ihres Auftrags nicht mehr möglich sein, da bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg der Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtum angefochten.

Aufgrund eines Datenfehlers wurde der von Ihnen bestellte Artikel zu einem falschen Preis beworben.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04 entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.

Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.; Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Zu keinem Zeitpunkt war es von unsere Seite beabsichtigt, den Artikel zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines Erklärungsirrtums den Kaufvertrag zu oben benannten Auftrag anfechten.

Unabhängig von der Frage eines rechtlich wirksamen Anfechtungsgrundes werden solche Fälle in der Praxis auch am § 242 BGB (Treu und Glauben) gemessen. Dabei wird insbesondere darauf abgestellt, wie hoch der Unterschied zwischen fehlerhaftem und regulärem Preis am Markt ist, und inwieweit ein schutzwürdiges Vertrauen seitens des Käufers vorhanden ist.

Sofern die Bezahlung Ihrerseits bereits erfolgt ist, wird der Zahlbetrag umgehend erstattet.
 
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