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Hey!
Ich hatte gestern Nacht ein ungewöhnliches Erlebnis: Hier im Forum war idealo Werbung für einen Met Parachute für ~45€ +6,90€ Versand bei helmexpress.com zu sehen. Auf der genannten Seite gab es das Angebot nicht, nur über idealo... Ich habe dann mal bestellt, bin allerdings etwas verunsichert ob überhaupt was kommt und ob es der aktuelle Helm sein wird oder die Vorgängerversion... Naja mal abwarten, wenn alles past wars auf jeden Fall ein krasses Schnäppchen. Werde berichten was ankommt.
Das Angebot war auch nur für ein paar Stunden da, nächste morgen waren es wieder 119€.
http://m.idealo.de/preisvergleich/O...ute-schwarz-rot-matt-met.html#moreMainDetails
Bei der Preisentwicklung ist es noch zu sehen.
Hat sich wohl erledigt, weder Felgen noch Naben vorhanden. Bestellung wurde aufgehoben.GNAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHHH!
Das hätte ich nicht lesen sollen/dürfen, ich bin schon länger am überlegen wegen dem 29er LRS mit Egde 28 + switch evo.
Mein armes Konto
.hatte mit denen eigentlich nie probleme.
meine letzte reifenbestellung vom 30.06. wurde schnell versendet, war aber über die tracking-id nie erreichbar.
gab irgendwie probleme mit der adresse und das paket ging zu rcz zurück.
heute habe ich endlich mein geld zurückerhalten.
der kundendienst war angeblich im august zu.
Welche Kombi hast denn bestellt? Da waren sie wohl mit dem Angebot erfolgreicher als gedacht, zumindest stehen die Stans Mk3 Felgen nun alle auf Backorder. Meine Bestellung (29 Arch Mk3) ist angeblich gerade beim Laufradbauer. Mal sehen, wie lang das dauert.Hat sich wohl erledigt, weder Felgen noch Naben vorhanden. Bestellung wurde aufgehoben.
Mal wieder RCZ...hab supergünstige STI-Shifter abgegriffen fürs Rennrad, gekauft 27.08. mit Vermerk "15 days" im Angebot. Kauf wurde nach Zahlung bestätigt aber ansonsten hör ich von denen nix mehr.
Ist das normal? Keine Trackingnr..nix. Bis dieses Wochenende hätte der Klump da sein müssen...Mail ist auf jeden Fall raus aber irgendwie nervt der Laden ziemlich ab.
Stimmt schon...hab auch kein Problem mit "Erwartungshaltung" aber cool wäre schon eine Benachrichtigung, denn das Geld ist ja schließlich schon raus. ;-).Hm, bei 15 days rechne ich auf jeden Fall mit Arbeitstagen. Wäre dann der 16.9. Vielleicht mal an der Erwartungshaltung arbeiten Im besten Fall davon ausgehen das nach 15 Tagen storniert wird, dann freust Du dich wenn doch was kommt
bei dem preis ja auch kein wunder =)So, der Helm ist auch storniert worden. Großartig was die da abziehen.
Ich will kaufen, aber man lässt mich nicht -
So, der Helm ist auch storniert worden. Großartig was die da abziehen.
Ich will kaufen, aber man lässt mich nicht -
Einfach klagen!Ja warum wirds dann für den Preis angeboten? Das ist doch Verarsche, bin grad ziemlich genervt...
Tja da wird was dran sein, die haben sich wahrscheinlich ein Limit von 0-10 Helmen gesetzt und danach wars "vergriffen". Witzigerweise ist der Helm immer noch als vorrätig im onlineshop geführt.simple kostenlose werbung
Das darf dann jemand mit Rechtsschutzversicherung und zu viel Zeit machen.Einfach klagen!
Ja der wiederspricht der AGB....der disclaimer im impressum ist auch lustig.
Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir die von Ihnen bestellten Artikel nicht ausliefern können und den Auftrag stornieren.
Sollte eine Stornierung Ihres Auftrags nicht mehr möglich sein, da bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg der Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtum angefochten.
Aufgrund eines Datenfehlers wurde der von Ihnen bestellte Artikel zu einem falschen Preis beworben.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04 entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.; Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Zu keinem Zeitpunkt war es von unsere Seite beabsichtigt, den Artikel zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines Erklärungsirrtums den Kaufvertrag zu oben benannten Auftrag anfechten.
Unabhängig von der Frage eines rechtlich wirksamen Anfechtungsgrundes werden solche Fälle in der Praxis auch am § 242 BGB (Treu und Glauben) gemessen. Dabei wird insbesondere darauf abgestellt, wie hoch der Unterschied zwischen fehlerhaftem und regulärem Preis am Markt ist, und inwieweit ein schutzwürdiges Vertrauen seitens des Käufers vorhanden ist.
Sofern die Bezahlung Ihrerseits bereits erfolgt ist, wird der Zahlbetrag umgehend erstattet.