Bestellung - ewige Lieferzeit und merkwürdiges Händlerverhalten

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Guten Morgen.
Ich möchte mich mal nach Erfahrungswerten erkundigen. Im Sommer habe ich mich nach einem Ersatz für mein älteres Fully gekümmert und wollte die Eurobike abwarten, war bei verschiedenen Händlern hier im Umkreis. Einer der Händler führt die Marke, die ich kaufen wollte, aber da die neuen Versionen schon angekündigt waren wollte ich warten, statt ein 2016er Modell zu kaufen.

Im Anfang September habe ich dann nach der Eurobike bestellt. Weder Anzahlung noch Kaufvertrag wollten sie, also nur drum gebeten anzurufen wenns dann da ist. 2 Tage sollte die Bestellung dauern.

Nach einer Woche rief ich an, man wollte mich zurück rufen. Keine Antwort.

Dann wurde es mir nach 3 Wochen zu bunt und ich hab woanders geschaut, das Rad stand dort zur Mitnahme mit 10 % Rabatt, habe sofort zugeschlagen. Jetzt 5 Wochen später ruft der Laden an und sagt, meine Bestellung würde kommende Woche kommen.

Aha. Ich sagte, sorry, ich brauch das Bike nicht mehr, der Laden besteht auf Abnahme.

Unfreundliches Gespräch, ich fragte auch wieso man mich über die zigfache Lieferverzögerung nicht informiert habe, keine Antwort. Ist das normal im Bike Segment?

Ein Bekannter von mir bestellt regelmässig bei reinen Online Versendern und ist solche Lieferzeiten gewohnt, aber bei "normalen" Bestellungen?
 
Du lässt ein Radl extra für dich bestellen und willst es jetzt nicht abnehmen? Wird problematisch.
 
Wird überhaupt nicht problematisch . Läßt den Kunden 5Wochen warten bei versprochenen 2Tagen ohne sich zu melden . Gehts noch . Der Freundliche um die Ecke halt :mad:
 
Joar, wird sich dann an gegebener Stelle klären, falls der Händler auf Abnahme besteht. Das wäre für mich ein Problem.
 
warum denn? wenn der vermeintliche besteller sagt er habe nur nachfragen wollen nach der lieferzeit und er hätte interesse und der händler bestellt, kann einem keiner en strick draus drehen. hat der händler selber schuld, in allen belangen.
 
Im ersten Post steht, daß er "bestellt" hat. Auch mündliche Verträge sind gültig. Falls der Händler einen Zeugen benennen kann wirds interessant(er). So steht natürlich Wort gegen Wort, wobei das wie gesagt dann an geeigneter Stelle geklärt wird. Selbst wenn der TE Recht bekommt oder man sich doch noch einigt hat er bis dahin erstmal ein Problem mit der Sache. Der TE hat zB dem Händler ggü nie erklärt, daß er vom Vertrag zurücktreten will, falls sich dieser nich innerhalb von x Tagen nach dem Anruf meldet. Das ist dann bescheidener Kundenservice und leicht asozial, aber macht den Vertrag nicht ungültig.
 
Danke für die Antworten. Ich habe nicht damit gerechnet, dass der Händler sich überhaupt noch rührt. Ist man also auch jahre später noch verpflichtet, Ware, die angeblich in 2 Tagen da sein soll abzunehmen? Ich fragte vor Ort noch verbindlich nach. Wenn ich eine Anzahlung oder dergleichen geleistet hätte, dann hätte ich aber auch auf verbindlichen Liefertermin bestanden.

Edit:
Umgekehrt hatte ich vor einigen Jahren mal bei einem Händler ein Hardtail (versucht) zu bestellen, natürlich nichts schriftlich fixiert, aber zugesichert, dass es vor Weihnachten geliefert werde. Das war im September. Irgendwie konnte er es garnicht mehr liefern, was bedeutete, ich ging mir jede Menge Super-Winter Schnäppchen entgehen nur aufgrund dieser mündlichen wässrigen Aussage des Händlers, der mich Woche für Woche vertröstete, am Ende dann dicke Backen: Sorry ist garnicht mehr lieferbar. Diese Saison damals ging ich leer aus.

Ist also umgekehrt auch Schadensersatz möglich oder Pflicht zur Erfüllung? Immerhin hab ich mich auf sein Wort verlassen.

Oder hat ausschließlich ein Händler Rechte, und der Kunde bewegt sich in einem rechtsfreien Raum?
 
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Blödsinn. Der Händler hat Pech gehabt so einfach ist es. Und in der Realität verkauft er es halt jemand anderem. Fertig.
 
Von Stornierung war bisher nicht die Rede, dann ist die Sache klar. Wenn du einen Zeugen hast kannst dir weitere Rennerei sparen und entspannt den Händler darauf hinweisen. Hast du keinen, dann steht wieder Wort gegen Wort, was nur an geeigneter Stelle entschieden werden kann, wenn man sich nicht einigen kann.
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Zu #9: wenn das Radl ohne Verschulden des Händlers nicht lieferbar ist, dann kann er nichts dazu. Hier wirst du beweisen müssen, daß es zum Versprechen "garantierte Lieferung vor Weihnachten" gekommen ist. Dann wäre der Händler zur Lieferung verpflichtet.
Schadensersatz würde ich keinen erwarten, da du gestellt werden würdest als wenn das Bike geliefert worden wäre, d.h. du hättest auf die Schnapper verzichtet. Kannst wegen irreführender Werbung abmahnen, aber das ist denke ich eher für Verbraucherzentralen interessant als für dich als Privatperson.
 
Ich rief drei Tage später an und man konnte mir nichts verbindliches sagen. 1 Woche später rief ich noch mal an und fragte nach, im Zuge dessen stonierte ich bereits, man wollte mich zurück rufen und mir verbindliches sagen, ist bis dato nie geschehen, nach Wochen dann die freudige Nachricht, dass es nun alles da sei. So what?

Was heißt Zeugen, das Telefonat haben 6 Leute mit gehört, aber was zählt denn das?
 
Ich rief drei Tage später an und man konnte mir nichts verbindliches sagen. 1 Woche später rief ich noch mal an und fragte nach, im Zuge dessen stonierte ich bereits, man wollte mich zurück rufen und mir verbindliches sagen, ist bis dato nie geschehen, nach Wochen dann die freudige Nachricht, dass es nun alles da sei. So what?

Was heißt Zeugen, das Telefonat haben 6 Leute mit gehört, aber was zählt denn das?
Da du nichts Schriftliches hast brauchst halt Zeugen für was geschehen sein soll. Wenn du Zeugen für den Rücktritt (ist nicht immer möglich) hast, dann klär mit denen, daß die das auch so vor Gericht aussagen würden und dann sagst du das dem Händler. Reagiert der nicht wie es dir passt, dann geht es halt seinen Gang. Spätestens wenn der Händler seinem Anwalt sagt, daß du 6 Zeugen hast, wird der ihm raten das Radl anderweitig zu veräußern.
 
Ich glaube, auch ohne Drohgebärden wird er das Rad einfach an jemand anderen verkaufen. Wer strengt denn ein Gerichtsverfahren an, ohne handfeste Beweise? Wäre sehr naiv...
Aber gut, wer ein Bike bestellt ohne Kaufvertrag oder Anzahlung, dem ist auch das zuzutrauen.
 
Das kommt in Post 1 ja nicht so rüber, und wann genau, nach den 2 Tagen oder nach dem Anruf nach einer Woche ohne den Rückruf, gab es da nochmals ein Gespräch?
 
an ein paar leute hier und dem TE, wer kennt sich von euch mit der deutschen Rechtslage aus?!
wäre besser sich vorher mal zu informieren bevor hier halb fertige sachen in raum geworfen werden.

@TE auch eine mündliche zusage ist ein vertrag. mach dich ganz genau schlau, den die möglichkeit besteht das du am ende 2 bikes hast.
 
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