...wie ich schon schrieb, es bringt nichts die offizielle, bzw. veröffentlichte Rechtfertigung zu kennen. Man könne sogar sagen, das verstärkt noch den Unmut über die Regelung (geplant oder bereits eingetütet).
Darum kann man sie auch am besten gleich wieder vergessen, denn gegen ein virtuelles Argument kann man bestenfalls virtuell argumentieren und das führt im RL zu wenig Erfolg. Viel wichtiger ist zu erkennen, was als Motivation dahinter steht.
Da meine ich zu erkennen, dass es einen roten Faden der letzen 10, 15 Jahre gibt:
Jede erdenkliche Freizeitbeschäftigung die ein gewisses Mass an Anhängern erreicht hat und nicht über gewachsene Strukturen verfügt, macht den Eingesessenen Angst und wird aus diesem Grund regelementiert oder verboten.
Mir sind nur zwei Fälle bekannt, in denen es gelungen ist für gewisse Freiheiten erfolgreich zu kämpfen. Auf der einen Seite war es das kommerzielle Interesse der Kanuverleiher, die ihnen ein für ihre Zwecke angemessenes Mass an Ausnahmen der Befahrungsverbote garantiert. Und auf der anderen Seite der Erfolg der Kletter-IGs des DAV, die weiterhin ein Klettern in Mittelgebirgen ermöglichen. Auf dem Wasser war es das Geld und am Fels die durchaus vorzuweisende Tradition und das Engagement verbunden mit einem Verband der Wirkung erzielte.
Was das für uns Mountainbiker bedeutet, sollte jedem klar auf der Hand liegen, so klar wie bei beidseitig verwendbarem Toilettenpapier.