Nur mal, weil einige hier ihre Unwissenheit bzgl. der freilaufender Hunde verbreiten:
Ich habe selbst einen Hund und behaupte das er in 99% der Fälle auf mich hört.
Ich behaupte weiterhin, dass eine Leine den Hund (beim Auslauf) einschränkt.
Weiterhin behaupte ich, das eine Leine für den Radler gefährlicher ist, da man sie leicht übersieht.
Und weiter behaupte ich, das jeder so fahren sollte, das er bei einem unerwartetem Hindernis anhalten kann!
Weiter behaupte ich, dass ich das gleiche Recht habe mit dem Hund im Wald zu sein, wie mit dem MTB.
Weiter behaupte ich, dass Hunde in der Stadt, bzw. da wo viele Menschen unterwegs sind an die Leine gehören (gilt auch für befahrene Trails, Bergwandern, etc. - den Stress tue ich mir freiwillig nicht an!)
Und jetzt kommen wir zum Interessantem:
Leinenpflicht besteht in den angesprochenen Gebieten NICHT!
Siehe auch:
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1092435/
Regeln darüber wo im Stadtgebiet welche Hunde an der Leine geführt werden müssen, gar keinen Zutritt haben oder frei laufen dürfen, finden Sie unter anderem in der neuen Hundeverordnung der Stadt München. Sie wird am 11. Juli 2013 in Kraft treten.
Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
1. Betretungsverbot für
alle Hunde gilt hier:
- auf Kinderspielplätzen
- auf Flächen von städtischen Grünanlagen
Sie erkennen ein Betretungsverbot auf den Rasenflächen an den „grünen Pollern“ mit einem durchgestrichenen Hundesymbol.
- auf der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes (auf dem Festgelände)
2. Leinenpflicht für
alle Hunde gilt hier:
- im gesamten Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen, wo Sie die „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol vorfinden.
3. Leinenpflicht für
große Hunde gilt hier:
- in der Innenstadt (innerhalb des Altstadtrings)
- in Fußgängerzonen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
- in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
(auf der Fläche des Kinderspielplatzes gilt ein absolutes Betretungsverbot)
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen)
Soweit in der Hundeverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen oder Regelwerken oder in den Nutzungsverordnungen von Betreibern oder Eigentümern (zum Beispiel Schlosspark Nymphenburg, Englischer Garten) nichts anderes festgelegt ist,
dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden. Für Unterwegs finden Sie die wichtigsten Informationen mit Hilfe unserer
Zamperl-App, aufrufbar über Ihr Smartphone (zamperl-app.de).
Dies betrifft das Stadtgebiet! Im Land Bayern schauts nicht anders aus:
http://hundeschau.com/bestimmungen-der-deutschen-bundeslaender.html
Bayern
Hunde dürfen frei laufen. Der Jagdschutzberechtigte darf auf einen wildernden Hund schießen, wenn dieser einem Wild nachstellt und es gefährdet.
Daher: erwartet keine Toleranz für Euch, wenn ihr selbst unfähig seid diese zu leben!
Sei es eine Pauschalisierung aller Gänger der besagten Moschee, oder aller Hundeführer, etc.
rfgs hat auf eine verbitterte Seele aufmerksam gemacht - und ihr pauschalisiert da quer durch die Bank wieder. Kein Wunder, dass sich in M keiner organisieren kann.
Und sorry
@MucPaul , lese ja immer wieder (mit Vorliebe schimpfend über die Zustände der M-er Trails) Zitate von dir, aber was du tlw. für geistigen Dünnschiss von dir lässt, passt auf keine Kuhhaut. Sorry für die direkten Worte (denke bin da in deinem Jargon), aber selten jemand über längere Zeit erlebt, der so sehr in seiner kleinen, eigenen und für sich zurecht gelegten Welt lebt.