Altmühltal Panoramaweg

...also gut, ich misch jetzt auch mal mit. Ich bin nämlich auch von den Verboten betroffen, weil ich im Altmühltal unterwegs bin.
So auch gestern.
Ich habe da auch Wanderer getroffen.
Auf einem verbotenen Stück noch dazu.
Quasi das maximal mögliche Konfliktpotenzial.
Aber:
Das war - wie immer - eine nette Begegnung.
Ich bin an der Gruppe (4 Personen) vorbei - es gab ein paar nette Worte - dann hab ich an der nächsten Bank gestoppt weil ich Dreck im Schuh hatte - Die Gruppe kam wieder an mir vorbei - ein kleiner Ratsch - ich bin dann wieder an denen vorbei - alles gut.
Daher jetzt mal konkrete Fragen:
Kann jemand über eine richtig unangenehme Erfahrung berichten?
oder:
Hat jemand - ich gehe davon aus unabsichtlich - einem Wanderer eine unangenehme Erfahrung beschert?
Können wir von uns aus erkennen, dass es da Beschwerden geben kann?
Ich für meinen Teil, definitiv nicht.
Deswegen bin ich auch nicht in der Lage, die Verbote zu beachten.

Hab ich da was falsch im Kopf - @Sun on Tour hat was von einer geplanten, "gemeinsamen Tour" zum Jubiläum des APW geschrieben?
 
...
Das war - wie immer - eine nette Begegnung.
+1

...
Kann jemand über eine richtig unangenehme Erfahrung berichten?
oder:
Hat jemand - ich gehe davon aus unabsichtlich - einem Wanderer eine unangenehme Erfahrung beschert?
Können wir von uns aus erkennen, dass es da Beschwerden geben kann?

Nein und nein und nein!

Ich für meinen Teil, definitiv nicht.

Ich auch nicht und ehrlich gesagt, ich hab' meistens auch überhaupt keine Wanderer angetroffen -- zugegeben, fahre meistens unter der Woche. Fahre auch auf Sicht und im unübersichtlichen Gelände langsam, so dass ich notfalls anhalten kann -- aber das ist doch selbstverständlich, oder?

Was die Verbote betrifft, würde ich wagen zu behaupten (wie hier von anderen schon angedeutet), dass es sich um vorauseilenden Gehorsam der Touriverbände handelt, der jeglichen Grundlage entbehrt. Und was etwaige Wegebeschädigungen angeht, habe ich die möglichen Ursachen oben auch schon genannt ...

Servus,

Lenka K.
 
Wir wollten mal den Weg von der Jugendherberge bei Riedenburg vom Schwammerl zu den Parkplatz beim TrimmDich-Pfad runterfahren. Als wir oben beim Einstieg sahen, dass eine Wandergruppe den Weg hoch kam, haben wir oben gewartet. Da haben uns dann die Wanderer verwundert angeschaut und uns entgegen gerufen, wir sollen doch einfach runter fahren.
 
Wir wollten mal den Weg von der Jugendherberge bei Riedenburg vom Schwammerl zu den Parkplatz beim TrimmDich-Pfad runterfahren. Als wir oben beim Einstieg sahen, dass eine Wandergruppe den Weg hoch kam, haben wir oben gewartet. Da haben uns dann die Wanderer verwundert angeschaut und uns entgegen gerufen, wir sollen doch einfach runter fahren.
Das geht sogar noch besser.
Ich bin nach dem letzten Sturm am Eingang zu dem Trail gestanden, der von Gelbelsee nach Kipfenberg geht (der ist allerdings nicht gesperrt).
Ich hab zwei Paare kommen sehen und hab gewartet. Als sie dann da waren gab es ein kurzes Gespräch:
So, jetzt ist frei.
Kommt niemand mehr?
Nein, jetzt kannst du ungestört fahren.
Wie sieht´s denn aus, liegen Bäume im Weg?
Nein, ist schon frei. Hab ich schon aufgeräumt...
Da konnte ich mir eine kleine Verbeugung und ein "allergrößten Respekt" nicht mehr verkneifen.
 
Der Konflikt besteht darin, so Herr Würflein, der Geschäftsführer des Vereins Naturpark Altmühltal (Südl. Frankenalb) beim Workshop integratives Wegemanagement in Eichstätt, dass der touristische Wanderer im Altmühltal eine ursprüngliche und demnach technikfreie Natur erleben möchte. Da stört natürlich auch so ein technisches Gerät wie ein Fahrrad den Naturgenuss des vom Altmühltal-Tourismus umworbenen Wanderers in unzumutbarer Art und Weise.

Das kann man natürlich so nicht auf die Schilder schreiben und schiebt deshalb andere Dinge vor. Das hat auch Manfred Forster von der Mittelbayerischen Zeitung in seinem Kommentar Es geht auch anders erkannt.

Ich war in den letzten Wochen je einmal mit der DIMB IG München und der DIMB IG Ammersee um Kipfenberg unterwegs (allerdings ohne APW) und meine Mitfahrer waren von der Freundlichkeit der Wanderer, die uns begegnet sind, total begeistert. Das hat sie wahrscheinlich noch mehr beeindruckt als die schönen Wegerl, die wir gefahren sind.

Wer den "schuldigen" bzw. "verantwortlichen" Radfahrer ausfindig machen möchte, wird daher wenig Erfolg haben, wenn man sich verhaltensunabhängig bereits an der Anwesenheit von Radfahrern stören möchte.
 
Wer den "schuldigen" bzw. "verantwortlichen" Radfahrer ausfindig machen möchte, wird daher wenig Erfolg haben, wenn man sich verhaltensunabhängig bereits an der Anwesenheit von Radfahrern stören möchte.
Das sollte man in Granit meißeln und unter diese sinnlosen und zudem sinnlos platzierten Verbotsschilder anbringen. Weil es drückt so schön aus, dass aktiv ein Problem konstruiert wird, das offensichtlich nicht besteht.
War vor zwei Wochen in Kipfenberg, war eigentlich als Campingplatz/bike Wochenende gedacht, sind dann aber einen Tag wg. schlechtem Wetter gewandert statt geradelt (Gungoldinger Heide etc.) und ein Tag dann eine kleine Tour geradelt (u.A. APW zum Kratzmühlsee durchs Felsentor).
Mein Eindruck:
Die Verbote an der Arnsberger Leite und Gungoldinger Heide entbehren einfach jeder Vernunft , da ist weder irgendwas von Erosion zu sehen, noch wäre der Weg in irgendeiner Weise so ausgesetzt, dass ein Aufeinandertreffen mit Wanderern irgendwie gefährlich sein könnte (so ein Schwachsinn).
Am Felsentor runter würde ich es verstehen wenn an dem Steilstück mit den Stufen ein “Fahrradfahrer absteigen“ Schild wäre (hier kann man sich vorstellen, dass Erosion auf Dauer ein Thema wäre und der Ein oder Andere es u.U. nicht verbremst bekäme ).
Ach ja, wg der parallelen Spuren in der Heide : wer behauptet das käme von ausweichenden Wanderern aufgrund der “vielen Biker“ hat als Wanderer selber noch nie mal versucht auf einem 20cm breiten Wanderweg einem entgegenkommenden Fußgänger auszuweichen ohne umzufallen... (Limbo) oder wie gerne man einfach mal nebeneinander läuft um zu ratschen (nur meine bescheidenen Beobachtungen aus Sicht des Fußgängers).
Aber traumhafte Gegend habt ihr da , ganz eindeutig, ich komme wieder. :daumen::daumen:
 
Ich hatte bis jetzt nur negative Erfahrungen, wenn Jäger unter den Wanderern waren.
Die Jäger kommen teilweise sogar mit ihren Gruppen aus dem Nichts/Unterholz auf den Weg gepurzelt/gestolpert.
Ich bin immer in der Nähe um Kipfenberg regelmäßig unterwegs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstaunlich, wie weit die Erfahrungen auseinander gehen können. Ich kurv in der gleichen Ecke rum und hatte bisher nie Probleme. Der Bruder von meinem Schwager ( :ka: Verwandtschaftsgrad :ka: ) ist übrigens Jäger.
Neulich wollte ich wissen, wie er das Thema MTB sieht.
"So lange sich das auf den immer gleichen Pfaden abspielt, ist das überhaupt kein Problem. Die Viecher gewöhnen sich dran und dann ist es völlig Wurscht, ob da Wanderer oder Biker daherkommen."
 
Ich bin am Dienstag mit dem Bike eine recht lange Tour gefahren und wollte am Ende dieser einen Abstecher zum Rosskopf machen bin über Martlhof zum Aussichtspunkt geradelt. Hier kein Verbotsschild macht mich doch glatt eine Frau mit ihrem freilaufenden Hund an ob ich nicht lesen kann, Es sei Verboten hier zu fahren. Ich War erst einmal verdutzt und wusste nicht was sie von mir wollte da ich seit mehreren Jahren diese Strecke ohne Probleme nutze. Danach bin ich den Fahrweg nach Deising runter nach einer Rast in Deising ging mir die Frau mit ihren Anfeindungen nicht mehr aus dem Kopf. Ich habe mich daraufhin entschlossen über Altmühlmünster den APW noch mal zu probieren und tatsächlich steht hier ein hässliches Schild das ab hier das Fahrradfahren verboten ist.
Ab jetzt wird lustig , da ich konditionell schon sehr mitgenommen War habe ich mein Bike geschultert und bin zu Fuß den Anstieg hoch wie es nun mal so ist kamen mir an einer Engstelle eine Gruppe älterer Damen aus NRW entgegen. Das aneinander vorbekommen mit dem Bike auf den Schultern velangte etwas Akrobatik da es doch Verboten ist den Weg zu verlassen. Bei dieser doch sehr komischen Einlage machte eine der Damen ein par Fotos. In einem anschließenden Gespräch habe ich die Damen gebeten einige der Bilder dem Tourismusbüro in Riedenburg zu geben mit der Bitte ob das denn auch verboten wäre das Fahrrad zu tragen und ob das so besser ist. Ich habe mir daraufhin vorgenommen abwechselnd alle gesperrten Abschnitte immer Sonntags bei viel Wanderverkehr mein Bike zu tragen. Ausserdem suche ich mir gezielt Wege von wo aus ich ohne Verbotsschilder auf den APW komme und ich hab da schon ein par Querverbindungen im Kopf. Mal schauen ob sie noch mehr Geld für dämliche Schilder verschwenden.
Allzeit Happy trails
 
... Die Viecher gewöhnen sich dran und dann ist es völlig Wurscht, ob da Wanderer oder Biker daherkommen."

Gestern erlebt: Dem Hirsch ist es sogar egal, wenn ein Geländewagen mit Fahrradanhänger auf dem Forstweg vorbeifährt. Und er hat sich keineswegs versteckt, sondern stand max. 10m entfernt im lichten Wald.

Obwohl: es war ein italienischer Hirsch, die sind vielleicht anders ;)
 
... Ich habe mir daraufhin vorgenommen abwechselnd alle gesperrten Abschnitte immer Sonntags bei viel Wanderverkehr mein Bike zu tragen. Ausserdem suche ich mir gezielt Wege von wo aus ich ohne Verbotsschilder auf den APW komme und ich hab da schon ein par Querverbindungen im Kopf. Mal schauen ob sie noch mehr Geld für dämliche Schilder verschwenden.
Allzeit Happy trails

Alter :lol:
Machts doch das Amt da nicht narrisch, die kognitive Dissonanz und so werdet ihr so auch nicht überwinden...
 
Du darfst sogar schieben. Es ist nur das FahrradFAHREN verboten.
Ich fände aber tragen auch wesentlich schöner.
Das zerrt die Aussage der Schilder noch viel weiter ins lächerliche, schwachsinnige, oder wie auch immer man das Bezeichnen mag.
Wenn da die (normalen) Wanderer kommen, gibt´s sicher die Frage: Oh, ist was kaputt?
Die Gesichter, die es nach der Antwort gibt, sind sicher sehr lustig...
 

Und hier sinngemäß:

Ein Sieg für das Betretungsrecht

In den letzten Jahren erhielten wir aus Bayern immer wieder Berichte über die Sperrung von einzelnen Wegen und teilweise sogar ganzen Gebieten für Radfahrer (Mountainbiker). Gegen alle diese Sperrungen gleichzeitig vorzugehen, hätte die Kapazitäten der DIMB erheblich überschritten. Wir haben uns daher einen Präzedenzfall ausgesucht und wurden am 03. Juli 2015 mit einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) belohnt.

Worum ging es in diesem Verfahren, dessen Urteil wir Euch heute auszugsweise vorstellen? Im Gemeindegebiet des Marktes Ottobeuren wurde mit Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge aller Art im Bereich des sog. Bannwaldes auch das Radfahren auf allen Wegen verboten. Gegen diese Sperrungen hat ein DIMB-Mitglied mit Unterstützung der DIMB e.V. beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Die Klage wurde allerdings mit Urteil vom 01. April 2014 zurückgewiesen.

Wir haben aber nicht aufgegeben, sondern sind gemeinsam in die Berufung gegangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat uns nun Recht gegeben - die verhängten Verbote waren und sind, soweit sie das Radfahren betreffen, rechtswidrig! Für die Radfahrer und Mountainbiker im Gebiet des Markts Ottobeuren ist dies ein großer Tag. Sie können im sog. Bannwald wieder das ihnen von der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrecht auf Zugang zur Natur ausüben.

Aber auch für ganz Bayern und weit darüber hinaus wird dieses Urteil wegweisend sein. Erstmals wurden in einem das Radfahren im Wald betreffende Urteil Grundfragen der Klagebefugnis, die zu erfüllenden Voraussetzungen für Sperrungen (Verbote) und die dafür von der Verwaltung beizubringenden Beweise sowie die Anforderungen an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) umfassend und im Sinne der Radfahrer behandelt. Und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auch klar, das im Bann- oder Erholungswald Radfahren grundsätzlich gestattet ist.

Das Urteil ist noch nicht veröffentlich. In der nächsten Zeit wird es dazu aber Pressemitteilungen und weitere Informationen geben. Auch wir werden darüber weiter berichten und belassen es daher für heute bei einem Vorgeschmack auf die wegweisenden Erkenntnisse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:

"Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. .... Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerechtverhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."

Das ist doch mal eine klare Ansage, die man hoffentlich auch anderswo zur Kenntnis nimmt.
 
Und hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Sperrungen auf den Panoramaweg?
Oder ist hier wieder ein Schlupfloch gefunden worden, weil die Sperrungen in Naturschutzgebieten liegen?
Obwohl als Grund für die Sperrungen oft die "Konflikte" zwischen Wanderer und Radfehrer genannt wurden.

Warscheinlich muss da aber auch wieder erst geklagt werden, da die Verantwortlichen ihren Fehler nicht von allein einsehen werden.
 
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Inzwischen hat es die Beschilderung - allerdings ganz anders als bei den Kollegen von der schreibenden Zunft von der Mittelbayerischen Zeitung - mit geringem journalistischen Anspruch auch schon ins Fernsehen geschafft:
http://www.tvaktuell.com/altmuehltal-einschraenkungen-fuer-radfahrer-139964/
und hier im TVA-Journal vom 16.07.2015 in bewegten Bildern, Min. 14:48 - 15:23:
http://www.tvaktuell.com/mediathek/...va-journal/video/das-tva-journal-vom-16-juli/

Mountainbiker contra Wanderer vom 16.07.2015 von der Mittelbayerischen Zeitung (Stadt Regensburg)
Hier kommen Wanderer, Radfahrer, Bergsportler und Forst zu Wort. Der örtliche Vertreter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten täte allerdings gut daran, seiner Pflicht nachzukommen und den Waldbesitzern die Sorge um die Verkehrssicherungspflicht zu nehmen und entsprechend zu informieren. Denn was bedeutet wohl, dass das Betretungsrecht "auf eigene Gefahr" ausgeübt wird und weshalb werden die Gesetzgeber diesen Passus wohl in die Gesetze aufgenommen haben?
Wenn allerdings Waldbesitzer und Förster ungesichert und für Radfahrer daher nicht erkennbar Drähte und Zäune über Wege spannen und dann dafür belangt werden können, ist dies keine Frage des Betretungsrechts, sondern einer wenig bedachten und tatsächlich mal gefährlichen Handlung (Stichwort Fahrlässigkeit). Hier täte evtl. Aufklärung Not. Mit ein wenig Flatterband ist der Waldbesitzer auch schon auf der sicheren Seite und braucht sich über die ohnehin geringen bestehenden Sorgfaltspflichten hinaus keine weiteren Gedanken zu machen.
 
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Der Naturpark Altmühltal kündigt eine Stellungnahme an:
https://www.facebook.com/Altmuehltal/posts/1144896505527443?comment_id=1144931762190584&reply_comment_id=1145448535472240&total_comments=17&comment_tracking={"tn":"R"}

Man darf gespannt sein, wie sie da wieder rauskommen wollen.
Da der Naturpark oder zumindest der Tourismusverein an seinem Verbot hängt, wird er es wohl mit einer Rechtslage rechtfertigen wollen, die so nicht besteht und sich mit der Unzufriedenheit der einheimischen Radfahrer abfinden.

Geschickter wäre es sicherlich, man würde die Konflikte heraufbeschwörende Beschilderung einfach wieder entfernen und einsehen, dass es keine so gute Idee war. Diese Größe sollte er haben. Ich fände das Klasse. Damit ließe sich auch ein weiterer Imageschaden vermeiden, der sicher kommen wird, wenn sich niemand an die unwirksamen Schilder hält. Sollten die Schilder bleiben, würde eine weitere Zurückhaltung der Radfahrer im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation auch keinen Sinn mehr machen.

...
Jäger will Joggerin aus seinem Revier vertreiben

Dort findet sich auch mein Lieblingszitat:
... führte der Richter aus, aber: „Inwieweit Sie Ihre Grundrechte einschränken lassen wollen, ist Ihre Sache.“

Leider gibt es in Bayern mittlerweile auch vereinzelt Gruppen, die meinen hier lokal österreichisches Recht anwenden zu können, inklusive der ganzen damit einhergehenden Konflikte, die Eure Rechtslage heraufbeschwört und verursacht anstatt sie zu befrieden.

Das Aufenthaltsrecht im Wald hingegen hat Verfassungsrang, und Warnkleidung und -lichter seien „sehr vernünftig, wenn Leute mit Waffen im Wald sind“.

In Bayern wird, wie man sieht, eine vernünftige Rechtslage von vernünftigen Richtern durchgesetzt (i. d. R.).
Wo sich vernünftige Menschen (Jäger, Waldbesitzer, Erholungsuchende, aber auch Behördenvertreter) begegnen, sollte man aber auch trotz unterschiedlicher Interessen ohne Richter miteinander auskommen können. Diese Erkenntnis steckt in Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung und ist in Teil 6 des Bayerischen Naturschutzgesetzes näher ausgestaltet - da könnt Ihr mal spicken ;).
Wichtiger Hinweis: Wer dann glaubt sich über Eigenschaften von Wegen streiten zu müssen, verkennt wie das Gesetz die Schranken des Grundrechts konkretisiert und statt Konflikte zu schüren Rechtssicherheit vermittelt.
 
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