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Nichts anderes wird mit den Trails passieren....
Die eine Gruppe plant es, die andere Spricht sich dagegen aus und am Ende hat alles nur eine riesen Haufen an Papier, Zeit und vorallem Geld gekostet.
Man soll sich in der Region für ein gutes Wegenetz einsetzen?!
Ja dann schreibt doch mal dem Forstamt mit einer konkreten Anfrage.... Mehr als eine Absage kommt nicht zurück und auf einen offenen Dialog bzw auf eine Diskusion lassen die sich zu 98% auch nicht ein, sondern löschen einfach die Antwort auf die Absage.![]()
Hallo,
ich habe da ein schönes Video beim Video Contest des Schwarzwaldtourismus gefunden das den ersten Platz verdient hätte.
http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2
Bitte dafür Voten!!!
Einfach auf "find ich spitze klicken" Keine weiteren Angaben notwendig.
ciao heiko
So. In der Petition steh ich schon lang drin, das Video hab ich auch schon gevotet und hab mir jetzt mal den Spass gemacht aufgrund dieser Seite:
http://www.hochschwarzwald.de/Media/Pauschalen/Mountainbiken-4-Tage-Singletrails-im-Schwarzwald
über den, auf der Homepage vorhandenen "Kuckuk" Chat nachzufragen, ob die Tour überhaupt legal ist. Hier mal der Verlauf, sobald ich ne Mail bekomme gibts mehr Info dazu:
(02:41:19) Visitor 79224943: Hallo, ich schau mir gerade die Seite "4 Tage über die schönsten Singeltrails im Schwarzwald" an. Das ist doch garnicht erlaubt soweit ich weiss?
(02:41:26) *** Tourist-Information Hochschwarzwald joined the chat ***
(02:41:41) Visitor 79224943: Oder hab ich was verpasst und ich darf im Schwarzwald wieder biken?
(02:42:06) Tourist-Information Hochschwarzwald: Kuckuck! Herzlich willkommen im Chat.
(02:42:18) Tourist-Information Hochschwarzwald: Bitte warten Sie einen Augenblick. Ich melde mich gleich mit den von Ihnen gewünschten Informationen zurück. Danke für Ihre Geduld.
(02:46:33) Tourist-Information Hochschwarzwald: Für genaue Auskünfte über diese Singeltrails wenden Sie sich doch direkt an den Anbieter www.beitune.de . Dort bekommen Sie sicher genau Auskünfte welche Trails dort angeboten werden.
(02:48:08) Visitor 79224943: Mir geht es nicht darum, welche es sind, sondern darum, dass ich in BW aufgrund des Waldgesetzes nur Wege fahren darf, die 2 Meter oder breiter sind. Hat sich da was geändert oder bieten Sie hier auf Ihren Seiten Touren an, die eigentlich nicht gefahre werden dürfen?
(02:51:05) Visitor 79224943: Ich frage mich, wie man mit illegalen Dingen Werbung betreiben darf / kann
(02:52:41) Tourist-Information Hochschwarzwald: Ich leite Ihre Anfrage aus dem Chat an die bearbeitende Stelle weiter, damit Sie eine fundierte Antwort bekommen. Bitte teilen Sie mir Ihre Mailadresse mit.
(02:53:44) Visitor 79224943: gerne. Meine Adresse: ***@web.de
(02:54:22) Tourist-Information Hochschwarzwald: Vielen Dank ich werde Ihre Fragen weiterleiten, Sie bekommen von uns Antwort.
(03:03:37) *** Tourist-Information Hochschwarzwald left the chat ***
(03:47:16) *** Visitor 79224943 left the chat ***
Also wenn die Wege Zwei Meter Breit sind ist ja alles OK !
Gerne! Die Tonspur finde ich übrigens so richtig genial, dieses Umkippen des Vogelgezwitschers in den Alarmton.Danke für die Vielen LIKES meines Videos ! http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2
Wird schon hinkommen, denn mit Wegbreite kann hier ja nur der Platz zwischen den Bäumen gemeint sein.
Gerne! Die Tonspur finde ich übrigens so richtig genial, dieses Umkippen des Vogelgezwitschers in den Alarmton.
Gruß,
Clemens
Da bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt !
Ich finde übrigens die Mountainbike Bilder der Seite schon sehr
grenzwertig .
Also wenn die Wege Zwei Meter Breit sind ist ja alles OK...]
Ist in Arbeit!In München beim ADFC kannte niemand die Online- Petition.
Der ADFC BW sollte alle anderen Bundesländer- ADFC- Geschäftsstellen informieren, damit deren Mitglieder an dem Voting teilnehmen können.
Danke Danke !
Hat jemand schon mal den §5 des Videocontests gelesen ?
§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten.
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Danke für die Vielen LIKES meines Videos ! http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2
Das Video könnt ihr übrigens mehr als nur einmal Voten![]()
Nur nicht an einem Tag
Aber was hat nun eigentlich Schottland mit Baden-Württemberg zu tun? Nun, eigentlich dürfte in Baden-Württemberg nichts anderes gelten
Art. 141 Abs. 3 Satz BV schrieb:Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.
...Im übrigen habe ich heute wieder erfahren, daß viele die Petition noch nicht kennen und die normalen Unterschriftenlisten für viele DER Weg ist!
Schaut man sich den Verlauf der Petition an, dann erkennen wir, dass wir nun in den flachen Wachstumsbereich gelangen, die Weiterleitung in den entsprechenden Online-Communities hat eine gewisse Sättigung erreicht.