ILJA
Cannondized
Hallo liebe Schmalweg-Fahrer,
In S-A gilt ja die Regelung, dass jeder Weg, der von seiner Beschaffenheit und Breite dazu geeignet ist mit dem Rad befahren zu werden auch befahren werden darf. (So lautet etwa der Wortlaut, leider habe ich selbst nach langem Googlen nicht die Zusammenstellung der versch. Wegerechte der Bundesländer gefunden, vielleicht hat das ja wer parat...).
Diese Regelung ist natürlich dehnbahr wie ein Fahrradschlauch. Sicherlich ist es so zu interpretieren, dass alles was schmal und steinig ist zu meiden sei, weil es in den Augen der Legislative nicht zur Fahrradnutzung geeignet ist. Allerdings sind ja Gesetze für alle da, auch für solche, die diese Wege als "geeignet zur Radnutzung" einstufen. Kann mir jemand sagen wie das nun allgemein gehandhabt wird?
Gelten denn diese Nutzungsregelungen auch im Nationalpark Harz? Dieser hat keine direkte Regelung zu dieser Problematik. Nur das übliche "Die Wege nicht verlassen". An wenigen Stellen ist es ja eindeutig, da ein Verbotsschild darauf aufmerksam macht (z.B. Goetheweg). Aber das sind wenige Ausnahmen, die nicht darauf schließen lassen, dass dies im übertragenen Sinne für alle Wege solcher und ähnlicher Kategorien gilt.
Ich mach nix kaputt, fahre nicht an den Torist-Peak-Times und nur am Tag, von daher dürfte da ja nix dran verwerflich sein?
/ILJA
In S-A gilt ja die Regelung, dass jeder Weg, der von seiner Beschaffenheit und Breite dazu geeignet ist mit dem Rad befahren zu werden auch befahren werden darf. (So lautet etwa der Wortlaut, leider habe ich selbst nach langem Googlen nicht die Zusammenstellung der versch. Wegerechte der Bundesländer gefunden, vielleicht hat das ja wer parat...).
Diese Regelung ist natürlich dehnbahr wie ein Fahrradschlauch. Sicherlich ist es so zu interpretieren, dass alles was schmal und steinig ist zu meiden sei, weil es in den Augen der Legislative nicht zur Fahrradnutzung geeignet ist. Allerdings sind ja Gesetze für alle da, auch für solche, die diese Wege als "geeignet zur Radnutzung" einstufen. Kann mir jemand sagen wie das nun allgemein gehandhabt wird?
Gelten denn diese Nutzungsregelungen auch im Nationalpark Harz? Dieser hat keine direkte Regelung zu dieser Problematik. Nur das übliche "Die Wege nicht verlassen". An wenigen Stellen ist es ja eindeutig, da ein Verbotsschild darauf aufmerksam macht (z.B. Goetheweg). Aber das sind wenige Ausnahmen, die nicht darauf schließen lassen, dass dies im übertragenen Sinne für alle Wege solcher und ähnlicher Kategorien gilt.
Ich mach nix kaputt, fahre nicht an den Torist-Peak-Times und nur am Tag, von daher dürfte da ja nix dran verwerflich sein?
/ILJA