Teutoburger Wald - Mountainbike/Fahrrad fahren verboten?

Aha, weil illegale Weges draufgehen könnten, soll man sich von eigentlich legalen Wegen vertreiben lassen? :spinner:


Äh, nö?? wie kommst Du darauf?

Es hängen doch nur idR. dusselige Schilder rum ... Nur das eine von Foto Nr. 1 ist ein reguläres Schild, der Rest sind selbstgemalte PhantasieSchilder. Und bei dem Schild von Foto Nr.1 wüsste ich nicht auf welchen der beiden Wege ich dies beziehen sollte. Darüber hinaus fehlt der Hinweis, daß das Naturschutzgebiet auf dem Weg nach ca.50m bereits wieder zu Ende ist, dann also der Anlaß für das Schild fehlt.

So ist das Schild zwar grundsätzlich wirksam, nur blödsinnig, weil an den anderen Wegen / Einfahrten kein Schild steht - also klare V
erteidigungslinie. Wenn ich aber nachhake und gegen das Schild klage, fällt den Brüdern ja auf, daß es so Quatsch ist und ergänzt werden müsste - evtl. vergrößern sie noch das Naturschutzgebiet. Ich will aber nicht daß nachgebessert wird, sondern mich im Zweifel gegen eine fehlerhafte Beschilderung wehren. Das nennt man "sie mit den eigenen Waffen schlagen".

Der Vertreibungseffekt ist derzeit sooo groß nicht ... und natürlich sind die in den letzten Jahren neu entstandenen Wege ja nicht illegal, denn sie sind ja da! Und auch die ganz großen Wellen, an denen man auch ein bisschen abziehen kann, sind ja eigentlich aus Bremswellen entstanden - also quasi natürlich...

Und woher ich weiß, daß sie Brüder sind? Hat die linke Hand des Teufels mir geflüstert ...
 
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Ich will aber nicht daß nachgebessert wird, sondern mich im Zweifel gegen eine fehlerhafte Beschilderung wehren. Das nennt man "sie mit den eigenen Waffen schlagen".
Das sorgt nur dafür, dass wegen der unklaren und in Teilen illegalen Beschilderung, alle Radfahrer als Rowdies gesehen werden, welche sich an keinerlei Regeln halten wollen.
Für eine Verbesserung des Verhältnisses zu anderen Nutzern und den Besitzern und Behörden, ist das ein echter Bärendienst.
 
....bei dem Schild von Foto Nr.1 wüsste ich nicht auf welchen der beiden Wege ich dies beziehen sollte....
In aller Regel stehen Schilder am rechten Rand von Wegen und Straßen, demnach ist nur der linke der beiden Wege vom Verbot betroffen.
Sollte es hier Verkehrsrechtler geben, die eine andere Auffassung haben, bitte ich um Richtigstellung.

Wobei schon die Anbringungshöhe den Vorschriften nicht genügt:

13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit
nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der
Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen
2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an
Verkehrsteilern 0,60 m.
 
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Das sorgt nur dafür, dass wegen der unklaren und in Teilen illegalen Beschilderung, alle Radfahrer als Rowdies gesehen werden, welche sich an keinerlei Regeln halten wollen.
Für eine Verbesserung des Verhältnisses zu anderen Nutzern und den Besitzern und Behörden, ist das ein echter Bärendienst.

Weder kann ich Deinen Rückschluß nachvollziehen, noch bin ich Deiner Meinung. Ich kann zwar nachvollziehen wie Du darauf kommst, bin aber der Meinung daß freundliche Rücksichtnahme und ein normales Verhalten (also kein Rowdytum o. Notbremsungen) ausreicht. Natürlich hat man immer Leute dabei die auf Einhaltung von Regeln pochen um der Regel selbst willen, weil sie innerlich leer sind und ein äußeres Gerüst brauchen. Dieses Problem ist in D besonders ausgeprägt (The Germans go by the law). Ansonsten halte ich nix von Überreglementierung ...
 
Es muss bei den Ausnahmen aber eine Eindeutigkeit der Beschilderung bleiben, dies ist im Bild des Eingangpostst aber nur für Standardaufstellung (rechts) gegeben. Sollten beide Weg für Radfahrende gesperrt werden, kommt man um ein zweites Schild nicht herum, für eine Eindeutigkeit würde ich sogar sagen man bräuchte drei, solange das Schild an der jetzigen Stelle verbleibt.
 
Ich kann zwar nachvollziehen wie Du darauf kommst, bin aber der Meinung daß freundliche Rücksichtnahme und ein normales Verhalten (also kein Rowdytum o. Notbremsungen) ausreicht. Natürlich hat man immer Leute dabei die auf Einhaltung von Regeln pochen um der Regel selbst willen, weil sie innerlich leer sind und ein äußeres Gerüst brauchen. Dieses Problem ist in D besonders ausgeprägt (The Germans go by the law). Ansonsten halte ich nix von Überreglementierung ...

Mit "ausreicht" meinst du, dass man die illegalen Schilder und eventuell unrechtmäßigen Verbote bestehen lassen sollte und besser nicht bei Behörden anspricht, weil die Wanderer dieses "Verbot" sowieso ignorieren solange sie freundlich von den Mountainbikern gegrüßt werden? Seh ich anders... Recht und Ordnung bedeutet eben auch, dass illegale Schilder entfernt werden müssen. Und wie gesagt, ich sehe da sehr wohl von vornherein eine ablehnende Haltung gegenüber Radfahrern im Wald, wenn beim Betreten des Waldes suggeriert wird, dass hier Radfahrer generell verboten seien. Jeder der dann für einen Radfahrer Platz machen muss, wird sich sagen, eigentlich muss ich das gar nicht, weil Fahrräder hier verboten sind... da herrscht sofort einen ablehnende Haltung/Mimik, noch bevor ich überhaupt dazu komme freundlich zu grüßen...
Ich war letztens noch auf einem Weg dort unterwegs und war noch nicht mal in der Nähe eines Wanderers, der mir zurief "Naturschutz und so! Muss doch nicht sein" (wobei ich das noch für relativ freundlich empfand)... da brauchst du nicht ankommen mit "Ja, aber die Schilder sind illegal und §57 Abs. 2 und $59 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz..." jeder will, dass wir uns an die Regeln halten, also möchte ich auch, dass andere die Regeln kennen und einhalten und nicht jeder frei selbstgebastelte Schilder aufstellen kann die dann von anderen "geglaubt" werden...
 
Mit "ausreicht" meinst du, dass man die illegalen Schilder und eventuell unrechtmäßigen Verbote bestehen lassen sollte und besser nicht bei Behörden anspricht, weil die Wanderer dieses "Verbot" sowieso ignorieren solange sie freundlich von den Mountainbikern gegrüßt werden?
Hat bei mir in der Gegend bis jetzt immer funktioniert und ich fahre da seit Jahren.
Lieber illegale Schilder und dafür kann ich auf Trails jenseits der großen Wanderwege fahren. Als nicht an nicht bindenden Schildern vorbei zu fahren zu mussen aber dafür auch nix spannendes mehr zu haben
 
Als nicht an nicht bindenden Schildern vorbei zu fahren zu mussen aber dafür auch nix spannendes mehr zu haben

Was sollte dir an spannenden Sachen denn verloren gehen, wenn illegale Schilder entfernt würden?
Dann würdest du ja annehmen, dass in Folge der Entfernung illegaler Schilder an anderen Stellen legale Schilder aufgestellt werden... ich wüsste nicht warum das so sein sollte. Du vergisst aber auch, dass das Schild auf Bild Nr. 1 ein offizielles Schild ist und direkt am "Eingang" des Waldes steht - du darfst also theoretisch jetzt schon offiziell den Wald mit deinem Rad aus dieser Richtung kommend nicht betreten...

Also nochmal: ALLE WEGE die von Fußgängern/Wanderern benutzt werden dürfen, dürfen auch von Radfahrern benutzt werden (egal ob Hollandrad, Mountainbike oder Downhillbike - da gibt es rechtlich keine Unterscheidung). Zu den WEGEN zählen übrigens auch Trails (Pfade):
§57 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW - "In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet - gilt sinngemäß für das Radfahren"

Ihr braucht also keine Angst davor zu haben, dass durch meine Anfrage beim Forstamt jetzt willkürlich irgendwo Verbotsschilder auftauchen um uns Biker zu ärgern. Es gibt aktuell rechtlich gesehen jetzt schon zu viele angebliche "Verbotsbereiche" die ich vom Amt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen möchte... nicht mehr und nicht weniger.

Zusatz:
Können Verodnungen andere Gesetze außer Kraft setzen?
"Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor." (Quelle) - Daraus schlussfolgere ich, dass wenn in einer Verordnungen der "Dörenther Klippen" etwas verboten wird, was zugleich im übergeordneten Gesetz, dem "Landesnaturschutzgesetz", aber eine eindeutige Erlaubnis beschrieben ist, dann das Gesetz der Verordnung übergestellt ist und damit dieser Teil der Verordnung nicht greift. Was sagt ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man wie schon angesprochen von der anderen Richtung aus "Brochterback-Mountain", Parkplatz Bocketal (Beginn des Teutoschleifchens "Dreikaiserstuhl), kommt, findet man diese Schilder nicht. Da war auch gestern wie üblich eine Menge los am Wochenende und soweit beobachtet, haben MTBler und Spaziergänger (sowohl Familien als auch Rentner) dort massenweise in friedlicher Koexistenz den Wald genossen :) Kletterer waren auch am Start. Die offiziellen Wanderwege dienen da eh mehr oder weniger nur als Transfer zu den eigentlichen Trails und daher ist auch niemand dort runtergeballert.

Vom Dörenther Klippen Parkplatz hätte ich schon per se keine Lust zu starten, da dort durch die Almhütte viel Verkehr ist
 
Moin! Fahren auch sehr oft im Teuto mit Startpunkt Parkplatz Dörenther Klippen und haben diese Schilder zwar gesehen, aber immer geflissentlich ignoriert. Gibt keine Probleme bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Fahren allerdings auch nicht oft die Almhüttenseite, sondern links rüber Richtung Nasses Dreieck.
 
UPDATE:
Ich habe heute eine Antwort vom Forstamt Münsterland bekommen...

"Sehr geehrter Herr XXX,
nach Überprüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass die kleinen quadratischen Schilder wohl mal von einem privaten Waldbesitzer aufgehängt worden, der mittlerweile allerdings auch verstorben ist.
Das grüne Naturschutzgebiet Schild ist in der Tat nicht ganz optimal angebracht, das müsste mehr auf den rechten Bereich und nicht auf den Hermannsweg hinweisen.
Ebenso sollten die beiden Infotafeln textlich bei der nächsten Überarbeitung sicherlich angepasst/geändert werden. Ich werde dies der unteren Naturschutzbehörde zukommen lassen, mit der Bitte um Überprüfung und evtl. auch grundsätzliche Überholung der Ausschilderung in den Schutzgebieten.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Münsterland
Fachgebiet Hoheit
Kreise Steinfurt und Warendorf"

Für mich klingt das schon mal sehr sehr gut - damit hätte ich gar nicht bei der ersten Kontaktaufnahme gerechnet. Ich werde jetzt nochmal explizit danach fragen, ob die "privaten" Schilder nun auch entfernt werden - wovon ich ausgehe... Sicherlich wird hier die nächste Zeit nichts passieren - erst wenn Bedarf zur Überarbeitung besteht, aber wir haben schon mal eine offizielle Aussage darüber, dass die Schilder "nicht ganz optimal angebracht" wurden, folglich sie auch offiziell keine Anwendung finden. 😀😀😀
aber ich bin sicher, wenn die privaten Schilder irgendwann mal fehlen sollten, diese nicht wieder neu aufgehängt werden ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
UPDATE:
Frage von mir...
"Hallo XXX,

ich bedanke mich sehr herzlich für ihre Antwort.
Das klingt alles sehr gut. Es freut mich, dass sich darum gekümmert wird.
Noch eine kurze Nachfrage: Wer ist jetzt für die Entfernung der privat aufgehängten Schilder verantwortlich, wenn der ehem. Waldbesitzer bereits verstorben ist?
Die Schilder dürften ja trotz privaten Waldbesitzes nicht aufgehangen werden.

Ich bedanke mich nochmals und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
XXX
"

ANTWORT

"Guten Tag XXX,

wir werden die Entfernung dieser Schilder mit dem neuen Waldbesitzer besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Münsterland
Fachgebiet Hoheit
Kreise Steinfurt und Warendorf
"
 
"An den Wochenenden braucht man hier gar nicht mehr hinkommen [in den Wald]."

"Man kann Schilder aufstellen, Wege mit Geäst versperren oder Sachargumente vorbringen - das interessiert die nicht"

"Ich will nicht sagen, dass jeder Mountainbiker ein Naturzerstörer ist. Aber die Wege, die sie in den Berg treiben, sind und bleiben, und sie wirken sich auch auf den Wasserhaushalt aus."
 

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Offenbar hat der Waidmann grundsätzlich andere Vorstellungen, was ein Weg ist - ich kenne genau zwei "angelegte" MTB-Abfahrten gegenüber zig offiziell auf Karten ausgewiesenen Wanderwegen. Weiter gibt es mindestens drei oder vier von Harvestern und schwerem Gerät gerissene Furchen gerade den Berg hinunter, mittlerweile voll ausgewaschen. Beeinträchtigung des Wasserhaushalts - daß ich nicht lache!!

Die Wanderwege (Hermannsweg) sind dort, wo Wasser steht, eher von Stiefeln zerwühlt als von MTB-Reifen, jedenfalls den Spuren nach zu urteilen. Die angeblich durch MTBs verursachte Erosion ist bis auf sehr wenige Stellen, an denen Reifenspuren sichtbar werden, ein kompletter Witz.

Daß dem Waidmann zuwenig Wild vor die Flinte läuft tut mir echt total leid ... warum das an MTBs liegen soll und nicht an den Wandersleuten und Pilzsuchern, die überall durchs Gebüsch kriechen, dürfte vielleicht eine Vorverurteilung sein? Und jetzt nimmt das Wild das Futter nicht an, vielleicht weil es keinen Winter mehr gibt?? Oder spielt der Hundeplatz im "Schutzgebiet" ne größere Rolle als die A30? Ich sehe, daß immer wieder versucht wird, mit Gestrüpp Wege zu sperren - klar wird son Scheiß umgangen, umfahren oder weggeräumt, weil überhaupt nicht einzusehen.

Klar ist der Ausflugsbetrieb insgesamt und auch die MTBler mehr geworden, insgesamt ist mehr Betrieb und der Druck insgesamt wird schon höher sein, der verbliebene Restwald ist echt nicht groß. Aber das Rumgehacke auf den MTBlern tu ich mir auch von Grünjacken nicht mehr an, sorry.

Noch viel heftiger ist es vom Parkplatz aus Richtung Tecklenburg, dort sind ganze Hangabschnitte von Harvestern gerodet und zerwühlt, die befahrenen Wanderwege komplett vernichtet. Die ehemaligen Steinbrüche werden umzäunt und sich selbst überlassen für Ausflugsverkehr und alle Zeiten gesperrt, statt gesichert und renaturiert. Also tut mir leid, der Waidmann beschreibt allenfalls ein generelles Problem, das vielleicht mit einer Übernutzung des Restwaldes und Umweltsünden der Vorzeit zu tun haben mag, aber sicher nix mit ein paar MTBs, die gegenüber der restlichen Nutzung nicht ins Gewicht fallen!

Ich mag das Gejaller echt nicht mehr hören.
 
Unrechtmäßig verhalten sich natürlich nicht diese Menschen, die Plastik-"Hinweisschilder" an die Bäume nageln, Wege verlassen um Äste einzusammeln, um sie anderen dann "in den Weg zu legen" und andere Waldbenutzer versuchen ungefragt zu belehren... :spinner: Ein "Ja, ja" ist dann noch das Freundlichste was man solchen "Ober-Lehrern" entgegenbringen kann, die versuchen andere ungefragt "zu belehren", die sich nicht mal rechtswidrig verhalten!

Das Versperren von Wegen mit Geäst ist neben der damit gezielten Behinderung und Respektlosigkeit gegenüber anderen Waldbenutzern auch eine tatsächliche Zerstörung des Waldes, da zum Zusammensuchen von Geäst tatsächlich Wege verlassen werden müssen, das Entfernen von (hoffentlich abgestorbenen!) Geäst eine Veränderung und Offenlegung des Waldbodens darstellt (Erosion) und letztendlich versperrte Wege umgangen werden (von Radfahrern UND Wanderern) und damit zwangsweise wieder neue (Um)Wege entstehen die eine weitere unnötige Offenlegung und Erosion des Waldbodens verursacht.

Zum Argument, mit der Erosion des Waldbodens: "Der Bodenabtrag unterscheidet sich um lediglich 3 Gramm (58 Gramm beim Mountainbiken gegenüber 55 Gramm beim Wandern; Wilson & Seney 1994)" Quelle: "Wie Boden, Flora und Fauna auf Mountainbiker reagieren – ein Überblick zum Stand der Forschung" (https://www.mountainbike-tourismusf...d-mountainbiken-natursport-umweltauswirkungen)

Der Artikel ist ne Frechheit!
 
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Den Artikel hatte mir ein Kollege aus Ibbenbüren geschickt und ich hatte mich in der Woche immer noch etwas daran gerieben, dass sowas schwachsinnig Einseitiges in einer Zeitung abgedruckt wird, dass ich eigentlich einen Leserbrief schreiben wollte.
Da so ein Leserbrief bei den "Gegenern", wenn er denn überhaupt gelesen wird, maximal belächelt wird, habe ich es gelassen.
Alle an einen Tisch bringen und darüber reden fruchtet vermutlich auch nicht, da es einfach über Jahre gereifte, zu festgefahrene Meinungen gibt. Es werden die üblichen komplett konträren Meinungen ausgetauscht und brastig auseinandergegangen. Es gibt irgendwie keinen Mittelweg...
So zumindest meine Erfahrungen bei den (zugegebenermaßen relativ wenigen) Begegnungen im Wald mit Gegener, bei denen ich noch versucht habe ein Gespräch aufzubauen und wirkliche Argumente auszutauschen - Es läuft ins Leere. Ich habs mittlerweile aufgegeben, sowas überhaupt anzufangen... Also mein Weg: Das Aufbäumen der Gegener mal wieder ertragen/ignorieren und hart drauf scheißen... Bleibt zu hoffen, dass es gerade wieder mal nur ein "Peak" der Gegenerwelle ist. Wenn nicht: weiter hart drauf scheißen... Es gibt Verbote: Hart drauf scheißen... Die totale Resignation auf meiner Seite...
Was nicht heißt, dass ich mich wie die Axt im Wald verhalte. Überhaupt nicht. Ich versuche die Fahne der freundlichen und rücksichtsvollen Mountainbiker hoch zu halten. 9 von 10 Begenungen im Wald sind auch freundlicher Natur. Nur auf den Rest wird halt 💩
 
Hängt wahrscheinlich davon ab wen man trifft. Ich kann mich in den letzten Jahren an keine unschöne Begegnung erinnern, aber vllt hatte ich auch Glück und habe nur freundliche Wanderer und keine Jäger erwischt.

Zum Artikel: Die Antworten sind imho einseitig und Murks, was von @kordesh als festgefahrene Meinungen bezeichnet wurde. Dafür finde ich die Fragen (für ein Lokalblatt) überraschend fair gestellt.

Interessant auch der Verweis auf Lengerich: ich war dort 1x und habe in 3h nix gefunden was interessant zu fahren war. Natürlich funktioniert es dort "besser" wenn das Gelände nix her gibt.
Für einen Hügel im Flachland gibt es imho zwischen Tecklenburg und nassem Dreieck überdurchschnittlich viel und gute Trails.
 
Den Artikel hatte mir ein Kollege aus Ibbenbüren geschickt und ich hatte mich in der Woche immer noch etwas daran gerieben, dass sowas schwachsinnig Einseitiges in einer Zeitung abgedruckt wird, dass ich eigentlich einen Leserbrief schreiben wollte.
Da so ein Leserbrief bei den "Gegenern", wenn er denn überhaupt gelesen wird, maximal belächelt wird, habe ich es gelassen.
:D:D:D
Ich hatte tatsächlich schon angefangen einen "Leserbrief" zu schreiben weil mich der Artikel auch so aufgeregt hat - hab ihn dann aber doch nicht abgeschickt, aus den selben Gründen...
Im Artikel steht ja auch: "Solange jeder auf den Wegen bleibt, ist das überhaupt kein Problem."
Und klar, ich fahr auch nur auf Wegen/Trails. Aber welche Mountainbiker fahren denn wirklich Querfeldein? Macht doch auch keinen Spaß über Stock und Stein und Zentimeter hohes Laub zu fahren, oder? Wie ein Weg mal entstanden ist, ob da jetzt mal Wanderer eine Abkürzung "erschaffen" haben, Waldtiere immer die selben "Wege" nutzen, ob das mal Radfahrer waren oder ob der Trail sonst wie angelegt wurde, kann ich ja als gewöhnlicher Waldnutzer ja gar nicht wissen.
Aber die wissen doch, dass sie rechtlich gesehen überhaupt gar keine Möglichkeiten haben, deshalb belästigen sie doch die Leute im Wald und schimpfen in Zeitungsartikeln - weil die sonst keine andere Möglichkeit haben... Ich werde mich auch künftig auf ein freundliches "Jaja" als Reaktion beschränken.
 
Hi Leute,
auf der Website vom Regionalforstamt Münsterland (Landesbetrieb Wald und Holz NRW - u.a. zuständig für den Teutoburger Wald) zum Verhalten im Wald bzw. Radfahren auf Waldwegen habe ich vor kurzem das hier entdeckt: "Wie breit ist „geeignet“ breit? Radfahrer müssen an anderen Besuchern vorbeifahren können, ohne diese zu behindern. Das heißt mit ausreichend Abstand. Schmale Trails sind daher tabu." (Quelle klick auf "Radfahren im Wald")

Diese Aussage ist rechtlich unsinnig. Die Breite ist im Gesetz nicht festgelegt und auch das Verwaltungsgericht Köln hat sich bei der Frage nach der Breite ausdrücklich klar dazu geäußert:
Verwaltungsgericht Köln, 14 K 5008/07 - Absatz 22/23/24

Ich habe dem Forstamt also mal ne Mail geschrieben, dass diese Aussage rechtlich falsch ist. Das hier kam als Antwort zurück:

"Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

[...] Nach Einschätzung unseres Justitiariats handelt es sich bei der Formulierung auf unserer Internetseite nicht um eine Falschaussage.

Die Formulierung scheint aber zu Missverständnissen zu führen, weshalb es angebracht ist die Formulierung zu präzisieren.

Die (juristische) Begründung folgt:

[...] Zu präzisieren ist die Angabe auf unserer Homepage hinsichtlich der Frage, ob sogenannte Trails überhaupt als feste Wege im Sinne des Landesforstgesetzes zu sehen sind. In vielen Fällen sind Trails nicht gezielt angelegte Wege, sondern durch die faktische Nutzung von Radfahrern entstanden. Solche Wege sind keine festen Wege im Sinne des Landesforstgesetzes und dürfen daher von Radfahrern nicht benutzt werden. Schon ihre Entstehung war letztlich illegal, da sie durch den Besucherverkehr "angelegt" worden sind, ihre Nutzung in der Folgezeit ist es ebenfalls. Die Anlage eines Wegenetzes ist ausschließlich Aufgabe und Privileg des Waldbesitzers.
Der Besucherverkehr hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten. Dies schließt das Radfahren auf festen Wegen ein. Nicht erfasst ist es jedoch, diese Wege zu verlassen und abseits durch den Bestand zu fahren. Ebenfalls nicht erfasst ist es, solche Wege mit dem Rad zu befahren, die durch eine unter Umständen auch jahrelange Nutzung entstanden sind. Dies widerspricht auch nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Das Urteil stellt den künstlich angelegten Wegen solche Wege gleich, die von Natur aus fest sind. Die typischen durch die (illegale) Nutzung entstandenen Trails durch die Bestände sind nach dieser Definition keine festen Wege, da sie nicht von Natur aus fest sind, sondern dies durch die dauerhafte Benutzung geworden sind und dürfen daher nicht benutzt werden. Dass sie faktisch von einer Vielzahl von Personen benutzt werden, ändert an der rechtlichen Einordnung nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXXXX
"


Kurze Zusammenfassung:
"Feste" Wege sind keine "festen" Wege, wenn sie mal illegal entstanden sind und nur dadurch zu "festen" Wegen wurden. 🤯 Da bekommt das Wort "fest" mal eine ganz neue Bedeutung 🧐 "Fest" beschreibt also keine Oberflächen-Beschaffenheit, sondern eine Entstehungsgeschichte. Trails sind in den Augen des Forstamts also generell verboten, weil sie "in vielen Fällen illegal entstanden sind" und deshalb auch illegal bleiben. Soweit ja eventuell sogar nachvollziehbar.

Wie kann aber der einfache Weg-Nutzer die Entstehungsgeschichte eines von der Beschaffenheit her festen Weges erkennen und beurteilen ob es sich um einen "illegal" oder "legal" angelegten Weg handelt? Wie sieht man einem Weg an, vom wem er einst angelegt wurde?
 
Danke fürs Anfragen - das stimmt in meinen Augen so nicht; aber da könnte der DIMB sicher helfen, bist Du mit ihm dazu schon in Kontakt?

Das scheint mir eine sehr eigene Interpretation des Landesforstgesetzes zu sein... Für Details
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/nordrhein-westfalen/

--
Edit: noch ein Link: https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_NRW.pdf

Daraus Zitat:
"Von Mitgliedern und Mountainbikern aus NRW wird uns immer wieder berichtet, dass ihnen gegenüber von verschiedenen Seiten eine Mindestbreite behauptet worden sei. Solche Behauptungen widersprechen dem in NRW geltenden Recht und mißbrauchen das Vertrauen des Publikums in die fachliche Korrektheit von Aussagen der Fachbehörden. Nach dem LFoG dürfen alle feste Wege mit Fahrrädern befahren werden."
--

Ich bin bei Dir: Zu sagen Wege werden nur durch Benutzung fest ist ja irgendwie trivial, das ist ja idR so (egal ob durch Tiere oder Mensch mit und ohne Rad); und auch die Fusswege sind irgendwann idR ohne Zustimmung der Grundbesitzer entstanden. Und so eine Regel ist ja für Radfahrer nicht wirklich sinnvoll im echten Leben einhaltbar - ich sehe einem Weg ja nicht an wie er entstanden ist (und ist damit faktisch alles vom Betreten ausgenommen das nicht klar freigegeben ist?).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das scheint mir eine sehr eigene Interpretation des Landesforstgesetzes zu sein... Für Details

Ich bin bei Dir: Zu sagen Wege werden nur durch Benutzung fest ist ja irgendwie trivial, das ist ja idR so (egal ob durch Tiere oder Mensch mit und ohne Rad); und auch die Fusswege sind irgendwann idR ohne Zustimmung der Grundbesitzer entstanden. Und so eine Regel ist ja für Radfahrer nicht wirklich sinnvoll im echten Leben einhaltbar - ich sehe einem Weg ja nicht an wie er entstanden ist (und ist damit faktisch alles vom Betreten ausgenommen das nicht klar freigegeben ist?).
Das ist es auch - eine ganz eigene Interpretation. Wenn man keinen Bezug auf ein Gesetz oder Urteil bzw. Urteilsbegründung nehmen kann, sollte man solche Behauptungen als Amt einfach auch nicht aufstellen. Man muss aber eben sehen, dass dieses "Amt" auch ein "Betrieb" mit betriebswirtschaftlichen Interessen ist und deshalb wohl auch ihre eigene Interpretation zum Ausdruck bringen möchte - auch wenn es rechtlich gar keine Grundlage dafür gibt.

Klar muss es für jeden erkennbar sein, ob ein Weg legal ist oder eben nicht. Und das lässt sich eben nur an der Beschaffenheit des Weges erkennen - nämlich "fest". Das Urteil des VG Köln ist da auch ganz klar formuliert, Zitat: "[...] Wege [...] die von ihrer Beschaffenheit [...] geeignet sind." (Absatz 21)

Ich habe dem Forstamt geantwortet, dass das rechtlich unsinnig ist - natürlich etwas schöner formuliert und mit Erklärungen, Argumenten und Verweisen... bin gespannt wie man sich da erklärt. Ich werde berichten ☺️
 
Habe ich was überlesen, oder wo ist die Begründung für,
Radfahrer müssen an anderen Besuchern vorbeifahren können, ohne diese zu behindern.
zu finden? Besonders würde mich interessieren warum das nur für Radfahrer gelten sollte, und nicht auch für Fußgänger untereinander.

Zudem ist das, wenn in mich richtig erinnere, genau der Wortlaut aus der bay. VwV, wo ich mich auch schon gewundert habe, was denn dafür die rechtliche Grundlage sein soll.
 
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Ich habe dem Forstamt geantwortet, dass das rechtlich unsinnig ist - natürlich etwas schöner formuliert und mit Erklärungen, Argumenten und Verweisen... bin gespannt wie man sich da erklärt. Ich werde berichten
Da wirst Du nichts erreichen, als dass die ihre Argumentation weiter verfeinern und schärfen.
Lass denen ihre Meinung - Du hast halt eine andere.
 
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