Gesetz verbietet das Radfahren auf vielen Waldwegen in Thüringen

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Erfurt. Im Dezember 2013 wurde das Thüringer Waldgesetz geändert. Und so ist es seit 1. Januar 2014 für Radler verboten, Wege zu benutzen, die nicht auch mit Lkw befahren werden können. Der Deutsche Fahrradclub kritisiert die Änderung.


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Fahren im Gelände erhöht für viele Biker den Reiz. Doch seit Anfang vorigen Jahres darf im Wald offiziell nur noch auf befestigten Wegen, zum Beispiel mit Schotter aufgefüllten Pfaden, geradelt werden. Archiv-Foto: Sascha Willms
Radfahren macht Spaß, besonders wenn man sich in Thüringens Wäldern bewegen kann. Besonders gern stellen sich Mountainbiker den Herausforderungen auf engen Wegen und steilen Hängen. Doch dieses Freude ist arg getrübt, findet jedenfalls der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Im Dezember 2013 wurde das Thüringer Waldgesetz geändert. Und so ist es seit 1. Januar 2014 für Radler verboten, Wege zu benutzen, die nicht auch mit Lkw befahren werden können. Vorher durften sie auf allen Wegen fahren, jetzt nur noch auf befestigten - auf Wegen, die künstlich mit Fremdmaterial wie Schotter ertüchtigt wurden. Deren Länge im Gesamtwald belaufe sich derzeit auf über 11.300 Kilometer. Damit reduzieren sich die erlaubten Waldwege auf einen Bruchteil, der Fahrradclub lehnt diese Einschränkung als unbegründet ab. Sie schade der weiteren Entwicklung des Tourismus in Thüringen und schränke die Erholungsfunktion des Waldes massiv ein. "Fahrräder beschädigen Wege im Gegensatz zu Pferden oder Lastwagen nicht", so der ADFC-Landesvorsitzende Friedrich Franke.
Kontrolle des Fahrverbots ist äußerst schwierig
Die vom Forstministerium gegebene Begründung, man wolle Waldeigentümern keine Haftungsrisiken aufbürden, sei vorgeschoben. Denn im Gesetz stehe bereits, dass jeder Bürger das Recht hat, Wälder zu betreten, aber auf eigene Gefahr. Während der ADFC alle Abgeordneten des neuen Landtags mit einem Schreiben aufgefordert, diese Gesetzesverschärfung wieder rückgängig zu machen, plädiert der Waldbesitzerverband für das Beibehalten der jetzigen Regelungen. Auch wenn das nur etwa ein Drittel der festen Waldwege sei, so reiche dies doch aus, begründet Wolfgang Heyn, Geschäftsführer des Thüringer Waldbesitzerverbandes. Es habe längere Diskussionen zum Thema gegeben, Anlass sei nach seiner Ansicht ein Gerichtsurteil gewesen, bei dem ein Südthüringer Förster zu Schadensersatz verurteilt wurde. Weil ein Mountainbiker einen Waldweg entlang fuhr und stürzte, da er einen Zaun nicht sah, den der Förster gespannt hatte. Die Forstverwaltung wurde verklagt und verlor. Ähnliche Diskussionen und Streitigkeiten gebe auch in Baden-Württemberg sowie in Hessen. Im Nachbarland wolle der Waldbesitzerverband durchsetzen, dass nur auf Wegen Rad gefahren werden darf, die breiter als zwei Meter sind, sagt Heyn und weiß, dass Kontrolle durch Förster äußerst schwierig ist. Hintergrund für die Gesetzesänderung waren laut Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft "massive Beschwerden aus dem Privat- und Körperschaftswald bezüglich der Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Es wurde angeführt, dass es für die privaten und kommunalen Waldeigentümer unzumutbar sei, das Netz der festen Wege immer in einem für Radfahrer gefahrlos zu nutzenden Zustand zu halten", so Referent Daniel Kronenberg. Kompromisse seien natürlich auch beim Radfahren im Wald immer möglich. Der Landesforstanstalt wurde die Umsetzung des Projektes "Forsten und Tourismus" übertragen. Alle an der Nutzung des Waldes interessierte Gruppen wie Wanderer, Reiter, Fahrradfahrer, Jäger, vor allem auch die Waldeigentümer werden dabei an einen Tisch geholt, um das Erholungswegenetz aufeinander abzustimmen. Die Thüringer Tourismus GmbH sieht in dem Gesetz "eine gewisse Einschränkung, wir empfehlen aber unseren Gästen ohnehin nur das qualitativ gute Fernradwegenetz", so Mandy Neumann. Es gibt fast 5700 Kilometer Radwanderwege.
Wolf-Dieter Bose / 28.01.15 / TA
Z0R0006729795

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